Adoption bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.
Der Rechtsbegriff „Unterhalt“ bezeichnet die Verpflichtung eines Einzelnen, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Die Unterstützung erfolgt in Form von Unterhaltszahlungen sogenannten Alimenten.
Der Anwalt des Kindes hat die Aufgabe, in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zu vertreten.
Die Beistandschaft ist eine Massnahme des Erwachsenenschutz- rechts, welche zum Schutz einer bedürftigen Person denkbar ist.
Das Besuchsrecht regelt, wie oft man das Kind, nach einer Trennung oder Scheidung besuchen darf.
Unter Ehe oder Heirat versteht man eine rechtliche Verbindung zweier Menschen unabhängig von deren Geschlecht.
Die elterliche Sorge regelt die Beziehungen eines Kindes zu seinen Eltern.
Der Ausdruck Erbschaft bezeichnet das Vermögen (inkl. Schulden) einer verstorbenen Person, welches auf die hinterbliebenen Erben aufgeteilt wird.
Als Kinderrechte im engeren Sinne werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet.
Leihmutterschaft ist ein Verfahren, bei dem eine Frau schwanger wird, mit der Absicht das Kind bei der Geburt jemandem anderen zu übergeben.
Unter Namensrecht wird die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist.
Scheidung oder Ehescheidung ist die formelle juristische Auflösung einer Ehe.
Bei der Stiefkindadoption adoptiert der/die Ehepartner/in oder die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebende oder die eine faktische Lebensgemeinschaft führende Person, das Kind des leiblichen Elternteils.
Die Höhe des Unterhalts wird durch das Gericht festgelegt.
Unter dem Unterhaltsrecht werden alle Rechtsnormen verstanden, die den Unterhalt regeln.
Das Kindesverhältnis zur biologischen Mutter entsteht mit der Geburt eines Kindes. Ist die Mutter verheiratet, so entsteht das Kindesverhältnis zum anderen Elternteil aufgrund der Ehe. Ist die Mutter unverheiratet, so entsteht es aufgrund der Anerkennung oder durch gerichtliche Feststellung.
Die Vaterschaftsanfechtung bezeichnet ein gerichtliches Verfahren mit dem Ziel der Feststellung, dass der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist.
Ein Vaterschaftstest ist eine Analyse am Menschen, durch welche die Eigenschaften seines Erbguts (DNA) festgestellt werden. Er erlaubt es, eine genetische Verwandtschaft (Abstammung) zwischen Kind und Vater festzustellen.