Elterliche Sorge


Die elterliche Sorge regelt die Beziehungen eines Kindes zu seinen Eltern.

Rechte und Pflichten

Die elterliche Sorge oder das Sorgerecht beinhaltet nicht wie es der Name vermuten lässt nur Rechte, sondern vielmehr ein Bündel von Rechten und Pflichten gegenüber den eigenen Kindern. Aus diesem Grund verwenden viele bereits heute stattdessen den Begriff der „elterlichen Verantwortung“. Die Eltern leiten im Blick auf das Wohl des Kindes seine Pflege und Erziehung und treffen unter Vorbehalt seiner eigenen Handlungsfähigkeit die nötigen Entscheidungen.

Gemeinsame elterliche Sorge als Grundsatz während der Ehe und nach der Scheidung

Während der Ehe üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern gilt seit dem 1. Juli 2014 ebenfalls der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge (alternierende oder geteilte Obhut).

Das alleinige Sorgerecht wird nur noch in speziell angezeigten Fällen der Mutter oder dem Vater zugesprochen. Im Vordergrund steht das Wohl des Kindes. Müssen die Interessen des Kindes speziell geschützt werden, spricht das Gericht nur einem Elternteil das Sorgerecht zu. Mit der Zuweisung der elterlichen Sorge an einen Elternteil zerbricht nicht nur die Ehe, sondern auch die Elternschaft (im Umfang der Erziehung, Ausbildung und gesetzliche Vertretung des Kindes sowie die Verwaltung des Kindsvermögens).

Demgegenüber setzt das gemeinsame Sorgerecht die gemeinsame Elternschaft trotz Scheidung fort und verwirklicht die Gleichstellung von Vätern und Müttern. Auf diese Weise wird die Bedeutung beider Elternteile anerkannt, die sich die gleiche Verantwortung für die Erziehung des Kindes teilen. Wie während der Ehe fällen sie weiterhin die das Kind betreffenden Entscheide, womit eine enge und auf Ausgleich bedachte Beziehung zwischen dem Kind und seinen Eltern bestehen bleibt und ein Bruch zwischen dem Kind und dem Elternteil ohne Sorgerecht verhindert wird.

Unverheiratete Eltern

Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet und wollen sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, so müssen sie gemeinsam eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben. Damit die gemeinsame elterliche Sorge errichtet werden kann, müssen die Eltern erklären, dass sie bereit sind, gemeinsam die Verantwortung für das Kind zu übernehmen und sich über die Obhut und den persönlichen Verkehr oder die Betreuungsanteile jedes Elternteils sowie über den Unterhaltsbeitrag für das Kind verständigt haben.

Diese Erklärung kann entweder zusammen mit der Kindesanerkennung auf dem Zivilstandsamt oder separat bei der Kindesschutzbehörde abgegeben werden. Bis die Erklärung vorliegt, steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu.

Weigert sich ein Elternteil, die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abzugeben, so kann der andere Elternteil die Kindesschutzbehörde am Wohnsitz des Kindes anrufen.