Bei der Stiefkindadoption adoptiert der/die Ehepartner/in oder die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebende oder die eine faktische Lebensgemeinschaft führende Person, das Kind des leiblichen Elternteils.
Damit Sie das Kind adoptieren können, mit dessen Mutter oder Vater Sie:
müssen Sie zwingend die folgenden grundlegenden Voraussetzungen erfüllen:
Das Adoptionsgesuch ist bei der für Adoptionen zuständigen zentralen Behörde des Kantons einzureichen, in dem Sie Wohnsitz haben. Diese teilen mit, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Die zentrale Behörde im Adoptionswesen jedes einzelnen Kantons und deren Kontaktangaben finden Sie im pdf des Bundesamts für Justiz (BJ). Allgemeine Bestimmungen zur Adoption finden Sie unter dem Stichwort Adoption.
Im Stichwort „Adoption“ finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Thema. Umfassende Informationen finden Sie auf der Website des Verbands der Kantonalen Zentralbehörden Adoption (VZBA).