Tagesfamilien oder Tageseltern betreuen je nach kantonalen Regelungen 1 bis 6 Kinder bis zum 12. Altersjahr bei sich zu Hause während Zeiten, die mit den abgebenden Eltern vereinbart sind.
Tagesschulen verbinden den Unterricht mit der ausserschulischen Betreuung zu einem ganztägig integrierten Angebot.
Der erste Schritt in einer ehelichen Auseinandersetzung ist in der Regel, dass ein Ehepartner die eheliche Wohnung verlässt.