Intergenerationelle Solidarität

Demografische Veränderungen haben dazu geführt, dass erstmals vier Generationen eine längere gemeinsame Lebensspanne teilen: Kinder, Eltern, Grosseltern und Urgrosseltern. Wir glauben, dass es wichtig ist, jeder Person – unabhängig vom Alter – Bedeutung beizu­messen, damit er oder sie an der Gesellschaft teilhaben und einen aktiven Beitrag leisten kann. Hier finden Sie wertvolle Publikationen und Links zu diesem Thema.

Was bedeutet «Intergenerationelle Solidarität»?

Der Begriff «Intergenerationelle Solidarität» ist bezeichnend für den Respekt unterein­ander und die gegenseitige Unterstützung zwischen den Generationen. Für ein gutes Zu­sammen­leben braucht es diese Verbindung zwischen allen Generationen. Egal, ob jung oder alt, Genera­tionen, die sich zusam­mentun, profitieren voneinander.

Wie lässt sich Angehörigenbetreuung und Erwerbstätigkeit vereinbaren?

Die Arbeit von betreuenden Angehörigen für unsere Gesellschaft ist enorm wertvoll! Sie sind es, die einen wichtigen Teil der Pflege und Betreuung kranker sowie pflegebedürftiger Per­sonen über­nehmen und damit unbezahlte Arbeit leisten. Die Vereinbarkeit von Angehö­ri­genbetreuung und Erwerbstätigkeit kann jedoch schwierig sein. Häufig ist man gezwungen, seine Erwerbstätigkeit von Vollzeit- auf Teilzeitarbeit zu reduzieren oder jede bezahlte Tätigkeit aufzugeben. Einen Arbeitsplatz aufzugeben, um Verantwortung für die älteren Generationen zu übernehmen, hat Konsequenzen auf die eigenen Rentenansprüche. Einige Unternehmen und Verwal­tungen haben daher Mass­nahmen ergriffen, damit ihre Mitarbeitenden Beruf, Familie und die Pflege von Angehörigen besser unter einen Hut bringen können.

Welches sind die Herausforderungen und Potenziale einer intergenerationellen Politik?

Die intergenerationelle Politik wird in den nächsten Jahren – allein aufgrund der demo­grap­hischen Alterung – immer wichtiger werden. Generationenübergreifende Tätigkeiten und Projekte werden daher an Bedeutung gewinnen und weitere Unterstützungsangebote zur Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen werden notwendig sein. Das neue «Bundesgesetzes über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung», welches per Januar 2021 (in zwei Etappen) in Kraft tritt, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Im Obligationenrecht wird ein bezahlter Urlaub eingeführt, damit Arbeit­nehmende kranke oder ver­unfallte Familienmitglieder oder Lebens­partnerinnen bzw. Lebenspartner betreuen können. Der Urlaub beträgt höchstens drei Tage pro Fall und nicht mehr als zehn Tage pro Jahr.

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Factsheet Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige kümmern sich regelmässig um ihre Angehörigen und erbringen für sie unerlässliche Dienste. Die Vereinbarung dieser Pflege mit einer beruflichen Tätigkeit kann schwierig sein. Daher gibt es verschiedene Vereinbarkeitslösungen, welche eine Entlastung der pflegenden Angehörigen zum Ziel haben. So haben letztere beispielsweise gesetzlichen Anspruch auf Urlaub und je nach Kanton werden sie für die Betreuung entschädigt. Des weiteren können verschiedenste Angebote wie etwa der Mahlzeitendienst oder eine Tagesbetreuung dabei helfen, ein Gleichgewicht zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Angehörigenbetreuung herzustellen. Ansehen

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