Anwalt des Kindes


Der Anwalt des Kindes hat die Aufgabe, in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zu vertreten.

KinderanwältInnen vertreten Kinder und Jugendliche in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Es ist ihre Aufgabe, die Interessen der Kinder und Jugendlichen zu kennen und ihre Rechte zu wahren. Konkret verfolgen die KinderanwältInnen dieses Ziel, indem sie die Interessen der Kinder und Jugendlichen in den Verfahren einbringen und darauf achten, dass deren Meinungen von den Gerichten wahrgenommen werden.

KinderanwältInnen unterstützen die Kinder und Jugendlichen dabei, ihren eigenen Willen zu erkennen und stellen die erforderlichen Anträge an die Gerichte und Behörden. Diese Anträge wiederum erklären sie den Kindern und Jugendlichen in einer für sie verständlichen und altersgerechten Sprache. Sie begleiten die Kinder und Jugendlichen durch alle Verfahrensschritte und vertreten sie bis zum Abschluss des Verfahrens. Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von KinderanwältInnen ist zudem, dass sie mit den Kindern und Jugendlichen realistisch über mögliche Lösungen und Ausgänge ihrer jeweiligen Situation sprechen und ihnen dabei helfen, diese schwierigen Lebenssituationen emotional gestärkt und reifer zu meistern.

Ein weiteres Anliegen der KinderanwältInnen ist es, sich dafür einzusetzen, dass die Verfahrensdauer an die Interessen der Kinder und Jugendlichen angepasst und somit verkürzt wird. Sie tragen auch dazu bei, dass die Verfahren in einer Form ablaufen, die dem Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen angemessen ist und ihnen erlaubt, die einzelnen Schritte kognitiv, kommunikativ und emotional verstehen zu können.

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