In der Schweiz leben ungefähr 1,7 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Die Anzahl Kinder, die von einer Behinderung betroffen ist, ist schwer einzugrenzen, da sie von der Definition und dem berücksichtigten Schweregrad abhängt. Hierzulande sind schätzungsweise* 10‘000 Kinder mit einer schweren Behinderung und weitere 44‘000 Kinder mit einer leichteren Behinderung konfrontiert. Unabhängig davon, was für eine Beeinträchtigung es ist, ob eine körperliche, eine geistige oder eine psychische, so kann dies für die betroffenen Familien eine starke Belastung darstellen. Eine Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen, soziale Kontakte, die persönliche Bewegungsfreiheit, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, aber auch die Aus- oder Fortbildung der betroffenen Person.
Eltern von Kindern mit Handicap sind gefordert. Sie müssen sich schwierigen Fragen stellen und sich mit dem komplizierten System der Sozialversicherungen auseinandersetzen. Ein Kind mit Behinderungen zu haben, erfordert – neben einer umfangreichen Betreuung – oft auch einen grossen administrativen Aufwand und stellt hohe finanzielle Anforderungen an eine Familie. Der Procap-Ratgeber «Was steht meinem Kind zu?» führt durch den Dschungel der Sozialversicherungsgesetze und hilft Eltern, sich darin zurecht zu finden. Alternativ stehen Ihnen folgende Angebote zur Verfügung: Der «Rechtsratgeber - Behindert was tun» von Pro Infirmis und die Sozialberatung von Pro Infirmis – diese bietet Direkthilfe (d.h. teilweise werden auch Budgets gemacht und gewisse Dinge mitfinanziert). Ausserdem anerbietet sich die Rechtsberatung von procap. Procap verfügt über eigene Juristen, die einen besonderen Fokus auf das Sozialversicherungsrecht für Kinder legen. Des Weiteren können die Beratung der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind sowie Sozialberatungen der Schweizer Kinderspitäler oft bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen weiterhelfen.
Entlastung für pflegende Eltern und Angehörige ist wichtig und nötig. Zögern Sie nicht, diese in Anspruch zu nehmen. Mittels medizinischen Massnahmen (wie z.B. die Kinderspitex) oder in Form einer Hilflosenentschädigung, eines Intensivpflegzuschlags oder eines Assistenzbeitrags lässt sich für Eltern mit behinderten Kindern zeitweise eine Entlastung finanzieren. Kantonale Entlastungsdienste werden von unterschiedlichen Organisationen angeboten, sind kantonal geregelt und deren Finanzierung ist sehr unterschiedlich. In der Regel übernehmen die Eltern einen Teil der Kosten.
Entlastungsangebote bieten:
Ob ein Kind mit einer Behinderung in einer Kindertagesstätte betreut werden kann, hängt stark vom Wohnort der Familie ab: Vielerorts herrscht Angebotsmangel – trotz substanziellem Bedarf. Für Kinder mit schweren Behinderungen bieten nur gerade vier Kantone (BS, GE, VD, ZG) und eine Stadt (Zürich) ein ausreichendes und diskriminierungsfreies Angebot – in der Mehrheit der Kantone gibt es für diese Kinder keinen Betreuungsplatz. Die Betreuung bleibt somit vielerorts den Eltern überlassen, was deren Erwerbsmöglichkeiten massiv einschränkt. Eine Analyse von Procap Schweiz zeigt den Handlungsbedarf der einzelnen Kantone auf und enthält auch nützliche Adressen von Kindertagesstätten, die Kinder mit Behinderungen betreuen und kantonalen Anlaufstellen. Weitere aktuelle Informationen zum Thema finden sich hier: www.procap.ch/kita. Für Kinder mit leichteren Behinderungen wurde in diversen Deutschschweizer Kantonen das Projekt Kitaplus etabliert.
Der Schuleintritt stellt viele Familien von Kindern mit Behinderungen vor grosse Herausforderungen. Erste Ansprechperson ist oft die zuständige Person der Heilpädagogischen Früherziehung. Die Heilpädagogische Früherziehung unterstützt das Kind und die Familie individuelle Lösungen für individuelle Bedürfnisse zu suchen und zu priorisieren. Bei rechtlichen Fragen steht auch der Gleichstellungsrechtsdienst von Inclusion Handicap zur Verfügung.
Die Invalidenversicherung (IV) ist der bedeutendste Pfeiler der Invalidenvorsorge in der Schweiz. Es handelt sich hierbei um eine obligatorische Versicherung, die zum Ziel hat, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn diese invalid werden. Zum Bezug von Leistungen der IV müssen versicherte Personen bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons eine Anmeldung einreichen. Je nach Ausgangslage und Komplexität der Situation lohnt es sich, vorgängig mit einer Beratungsstelle oder dem Arzt / der Ärztin des Kindes Kontakt aufzunehmen, um das beste Vorgehen zu besprechen.
Auf dem Lehrstellenportal von EnableMe finden Jugendliche, ihre Eltern und Lehrpersonen nicht nur Stellen von inklusiven Lehrbetrieben, sondern auch hilfreiche Informationen zum Thema Lehrstellensuche. So erhalten Jugendliche beispielsweise Tipps zur Bewerbung mit Behinderungen, lernen die unterschiedlichen Merkmale einer EBA- und EFZ-Lehre kennen und erfahren mehr darüber, weshalb eine Schnupperlehre so wichtig ist.
Sich mit jemandem auszutauschen und die eigenen Ängste und Sorgen zu teilen, ist wichtig. Dank des Peer-Programmes «Jugendliche helfen Jugendlichen» von EnableMe erhalten Jugendliche, Mut und Unterstützung von anderen Jugendlichen, die Dasselbe oder Ähnliches erlebt haben. Hilfesuchende erhalten Antworten auf ihre Fragen und einen Erfahrungsaustausch aus erster Hand (Peer-to-Peer-Prinzip). In welcher Form dieser Austausch stattfinden soll, entscheiden die Jugendlichen selbst. Geschult und begleitet werden die jungen Helfer:innen von erfahrenen Team-Mitgliedern von der Stiftung MyHandicap. Sobald sich ein Jugendlicher sich mit einem anderen, selbstbetroffenen Jugendlichen austauschen möchte, sucht die Stiftung MyHandicap eine passende Person und stellt einen ersten Kontakt her. Der Austausch kann persönlich (bei einem Treffen), telefonisch, per E-Mail oder anonym (im Forum) stattfinden.
Rund 600’000 Menschen in der Schweiz müssen Alltag, Beruf und die Pflege von Angehörigen unter einen Hut bringen. Neuerdings kann man sich dafür bei einer Spitex anstellen lassen. Der Lohn hilft, aber viel wichtiger ist die Wertschätzung für einen Job, der zuvor gratis geleistet wurde. SRF-Beitrag | Anstellung von pflegenden Angehörigen bei der Spitex
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