Adoption bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.

Der Rechtsbegriff „Unterhalt“ bezeichnet die Verpflichtung eines Einzelnen, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Die Unterstützung erfolgt in Form von Unterhaltszahlungen sogenannten Alimenten.

Eine alleinerziehende Person ist eine Person, die ohne Hilfe einer anderen erwachsenen Person mindestens ein Kind grosszieht. Man spricht auch von Ein-Eltern-Familien bzw. Einelternfamilien.

Das Kindesverhältnis zur Mutter entsteht mit der Geburt eines Kindes. Ist die Mutter verheiratet, so entsteht das Kindesverhältnis zum Vater aufgrund der Ehe. Ist die Mutter unverheiratet, so entsteht es aufgrund der Anerkennung der Vaterschaft oder durch gerichtliche Feststellung der Vaterschaft.

Die Vaterschaftsanfechtung bezeichnet ein gerichtliches Verfahren mit dem Ziel der Feststellung, dass der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist.

Der Anwalt des Kindes hat die Aufgabe, in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zu vertreten.

Für Kinder bis zu 16 Jahren erhalten Sie eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken pro Kind und Monat. Für Kinder von 16 bis 25 Jahren die in Ausbildung sind, haben Sie Anspruch auf eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken pro Kind und Monat.

Ein Babysitter ist eine Person, die sich um Babys und Kleinkinder kümmert, die nicht ihre eigenen Kinder sind.

Ergänzungs- bzw. Bedarfsleistungen für Familien (FamEL) sind bedarfsabhängige Sozialleistungen der öffentlichen Hand an einkommensschwache Familien.

Die Beistandschaft ist eine Massnahme des Erwachsenenschutz- rechts, welche zum Schutz einer bedürftigen Person denkbar ist.

Mütter- und VäterberaterInnen sind SpezialistInnen für die körperliche, seelische und geistige Entwicklung des Säuglings und Kleinkindes.

Mütter- und VäterberaterInnen sind SpezialistInnen für die körperliche, seelische und geistige Entwicklung des Säuglings und Kleinkindes.

Unter der Vereinbarkeit von Familie und Beruf versteht man die Möglichkeit Erwachsener im arbeitsfähigen Alter, sich zugleich Beruf und Karriere einerseits und dem Leben in der Familie und der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen andererseits zu widmen.

Nach der obligatorischen Schule treten die Jugendlichen in die Sekundarstufe II über. Sie müssen sich entscheiden, ob sie eine Lehre (berufliche Grundbildung) absolvieren oder eine allgemeinbildende Schule, wie Gymnasium oder Fachmittelschule, besuchen möchten.

Nach der obligatorischen Schule treten die Jugendlichen in die Sekundarstufe II über. Sie müssen sich entscheiden, ob sie eine Lehre (berufliche Grundbildung) absolvieren oder eine allgemeinbildende Schule, wie Gymnasium oder Fachmittelschule, besuchen möchten.

Das Besuchsrecht regelt, wie oft man das Kind, nach einer Trennung oder Scheidung besuchen darf.

Gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses muss Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihnen bis zu drei Tage zur Betreuung Ihres kranken Kindes zur Verfügung stellen. Dies gilt pro Krankheitsfall.

Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern, mit dem Ziel Familie und Beruf besser zu vereinen.

Betreuungsgutschriften sind, wie die Erziehungsgutschriften, keine Geldleistungen, sondern beitragsfreie Zuschläge, die bei der Rentenberechnung zusätzlich zu den durchschnittlichen Erwerbseinkommen angerechnet werden.

Das Bildungssystem in der Schweiz liegt aufgrund des Föderalismus vorwiegend in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden. Nur in Teilen ist die Verantwortung beim Bund.