Das Kindesverhältnis zur Mutter entsteht mit der Geburt eines Kindes. Ist die Mutter verheiratet, so entsteht das Kindesverhältnis zum Vater aufgrund der Ehe. Ist die Mutter unverheiratet, so entsteht es aufgrund der Anerkennung der Vaterschaft oder durch gerichtliche Feststellung der Vaterschaft.