Bedarfsleistungen


Ergänzungs- bzw. Bedarfsleistungen für Familien (FamEL) sind bedarfsabhängige Sozialleistungen der öffentlichen Hand an einkommensschwache Familien.

Bedarfsleistungen sind (Sozial-)Leistungen, auf die ein Anspruch entsteht, falls jemand wegen einer bestimmten Lebenssituation in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Bedarfsleistungen beruhen auf einer Einkommensberechnung und werden nur an Haushalte mit bescheidenen Einkommen (Einzelpersonen: Vermögen unter CHF 100'000.- / Ehepaare: Vermögen unter CHF 200'000.- / Kinder: Vermögen unter 50'000.-) ausbezahlt. 

Jeder Kanton in der Schweiz verfügt über eine individuelle Leistungspalette und eigene kantonale Gesetzgebungen zur Regelung seiner bedarfsabhängigen Sozialleistungen. Entsprechend gross sind die kantonalen Unterschiede bei den Leistungen.

Eine Übersicht über die verschiedenen Leistungen finden Sie im Inventar der Sozialhilfe im weiteren Sinne des Bundesamts für Statistik.

Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene

Bis heute haben vier Kantone (TI, VD, GE, SO) kantonale Ergänzungsleistungen für Familien eingeführt. Im Rahmen der Behandlung der Parlamentarischen Initiativen Fehr (00.436) und Meier-Schatz (00.437) "Ergänzungsleistungen für Familien. Tessiner Modell" wurden verschiedene Modelle zur Einführung von Ergänzungsleistungen von Familien auf Bundesebene erarbeitet. Diese fanden in der zuständigen Kommission jedoch keine Mehrheit. Im Juni 2011 wurden die beiden parlamentarischen Initiativen schliesslich abgeschrieben. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zur Motion Feri (13.3351) "Familienergänzungsleistungen als Mittel zur Armutsbekämpfung" dagegen ausgesprochen, ein Rahmengesetz für Ergänzungsleistungen für Familien auszuarbeiten. Der Nationalrat hat die Motion in der Frühjahrssession 2015 abgelehnt.