Vereinbarkeit Beruf und Familie

Unter der Vereinbarkeit von Familie und Beruf versteht man die Möglichkeit Erwachsener im arbeitsfähigen Alter, sich zugleich Beruf und Karriere einerseits und dem Leben in der Familie und der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen andererseits zu widmen.

Als Elternzeit wird ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet. 

Kindertagesstätten (KiTas) sind Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter.

Schwangere und Mütter werden von Gesetzes wegen mit speziellen Massnahmen bei der Erwerbsarbeit unterstützt.

Die Mutterschaftsentschädigung ist eine Entgeltersatzleistung für erwerbstätige Frauen während den ersten 14 Wochen nach der Geburt ihres Kindes.

Mutterschaftsurlaub ist eine Bezeichnung für die Beschäftigungsverbote für Frauen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung. Der Mutterschaftsurlaub umfasst 14 Wochen. Die Mütter erhalten während dieser Zeit 80 % ihres Lohns.

Für schwangere Frauen und Mütter gelten besondere Schutzmassnahmen während und nach der Schwangerschaft sowie während dem Stillen.

Als Stillen wird die Ernährung des Säuglings und Kleinkinds an der Brust der Mutter bezeichnet.

Väter haben innert 6 Monaten nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub.

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