Elternzeit


Als Elternzeit wird ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet. 

Mütter haben in der Schweiz Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen ab dem Tag der Niederkunft und eine Mutterschaftsentschädigung. Väter haben Anspruch auf eine 2-wöchige bezahlte Elternzeit, wobei diese innert 6 Monaten nach der Geburt des Kindes zu beziehen ist. 

Personen bzw. Paare, die ein Kind adoptieren, haben demgegenüber Anspruch auf einen 14-tägigen Adoptionsurlaub, wobei diese Tage zwischen den Adoptierenden aufgeteilt werden können.

Forderungen von Pro Familia Schweiz

Pro Familia Schweiz verlangt mehr politische und gesellschaftliche Beachtung der Themen „Zeit“, „Familienzeit“ und „Familienfreundlichkeit“. Sie präzisiert:

  • Familienfreundlichkeit schafft für Männer und Frauen Raum für Familienzeit.
  • Familienfreundlichkeit ist ein Zeichen des Bewusstseins der Unternehmen, denn mittlerweile ist die Berufstätigkeit beider Eltern das am meisten gelebte Modell.
  • Familienfreundlichkeit ist ein Erfolgsfaktor und ein strategisches Mittel für die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen.
  • Familienfreundlichkeit heisst, die Anerkennung der erbrachten Leistungen zugunsten der Gesellschaft.
  • Familienfreundlichkeit muss auch gesetzlich eingefordert werden.

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zum Adoptionsurlaub finden sich unter dem Stichwort «Adoption».

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