Mutterschaftsurlaub


Mutterschaftsurlaub ist eine Bezeichnung für die Beschäftigungsverbote für Frauen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung. Der Mutterschaftsurlaub umfasst 14 Wochen. Die Mütter erhalten während dieser Zeit 80 % ihres Lohns.

Alle erwerbstätigen Mütter (dazu zählen Angestellte, Selbstständigerwerbende, Arbeitslose und Frauen, die im Unternehmen ihres Ehemannes oder eines Angehörigen mitarbeiten und einen Lohn beziehen) haben Anrecht auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Es gibt kein Anrecht auf einen Vaterschaftsurlaub oder eine Elternzeit (mehr dazu in den jeweiligen Stichworten).

  • Der Mutterschaftsurlaub beginnt mit der Geburt des Kindes und endet 98 Tage (14 Wochen) nach seinem Beginn.
  • Vollzeit- wie Teilzeitangestellte haben Anspruch darauf.
  • Beginnt eine Frau früher wieder zu arbeiten, verfällt der Anspruch.
  • Während des Mutterschaftsurlaubs darf der Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden.
  • Während der ersten acht Wochen nach der Niederkunft dürfen Arbeitnehmerinnen nicht beschäftigt werden. Mehr dazu unter dem Stichwort „Mutterschutz“.
  • Die Mütter erhalten 80 % ihres Lohns in Form von Taggeldern, maximal CHF 220.00 pro Tag. Mehr dazu unter dem Stichwort „Mutterschaftsentschädigung“.
  • Kantonale Bestimmungen, Personalreglemente und Gesamtarbeitsverträge können weitergehende Lösungen vorsehen. Auskünfte erteilen die kantonalen AHV-Ausgleichskassen beziehungsweise das Personalbüro des Arbeitgebers.

Um die gesetzlichen Bestimmungen im Überblick zu halten und Vorgesetzte und Arbeitnehmerinnen gleichermassen bei organisatorischen Fragen zu unterstützten bietet sich die digitale Agenda mamagenda.ch von Travail.Suisse an. Sie wird auch im Stichwort „Mutterschaft und Erwerbsarbeit“ näher beschrieben.

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