Mutterschaft und Erwerbsarbeit


Schwangere und Mütter werden von Gesetzes wegen mit speziellen Massnahmen bei der Erwerbsarbeit unterstützt.

Diskriminierungsverbot

Das Nicht-Einstellen einer Frau, weil sie schwanger ist oder werden könnte stellt eine Diskriminierung dar und ist strafbar.

Arbeitsbedingungen für Schwangere

Generell müssen die Arbeitsbedingungen so sein, dass die Gesundheit der schwangeren Frau und des Kindes nicht gefährdet wird. Es gelten besondere Schutzmassnahmen während der Schwangerschaft, die im Stichwort „Mutterschutz“ zusammengetragen sind.

Arbeitsbedingungen für Mütter nach Geburt des Kindes und während der Stillzeit

Die besonderen Schutzmassnahmen die nach der Geburt und während der Stillzeit gelten, finden Sie im Stichwort „Mutterschutz“. Dazu gehören auch:

  • der Mutterschaftsurlaub während 14 Wochen, mehr dazu im Stichwort „Mutterschaftsurlaub“.
  • die Mutterschaftsentschädigung während des Mutterschaftsurlaubes von 80% des Lohnes, maximal aber CHF 220.00 pro Tag. Informationen dazu finden Sie im Familienwegweiser unter dem Stichwort „Mutterschaftsentschädigung“.

Eine gute Übersicht zu den Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen finden Sie in den beiden Übersichtstafeln Mutterschaft und Arbeitszeitgestaltung und Mutterschutz und Schutzmassnahmen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Weiterführende Informationen finden Sie in der umfassenden SECO-Broschüre Mutterschutz - Information für Schwangere, Stillende und Wöchnerinnen in einem Arbeitsverhältnis

Besondere Rücksicht auf Arbeitnehmer mit Familienpflichten

Das Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, bei der Festsetzung der Arbeits- und Ruhezeit auf Arbeitnehmer mit Familienpflichten besonders Rücksicht zu nehmen. Als Familienpflichten gelten die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahestehender Personen. Diese Arbeitnehmer dürfen nur mit ihrem Einverständnis zu Überzeitarbeit herangezogen werden. Ausserdem hat der Arbeitgeber diesen Arbeitnehmern gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang von bis zu drei Tagen freizugeben.

Mamagenda

mamagenda.ch ist die Plattform von Travail.Suisse, die Arbeitgeber/Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen und künftige Väter und Mütter bei organisatorischen Fragen rund um eine Schwangerschaft unterstützt. Sie stellt Checklisten und andere praktische Online-Arbeitsinstrumente zur Verfügung. Das Spezielle an mamagenda.ch ist, dass Angestellte und Arbeitgeber die digitale Agenda gemeinsam nutzen können. Damit unterstützt mamagenda die Betroffenen und fördert einen konstruktiven Dialog und Austausch zwischen Vorgesetzten und schwangeren Mitarbeiterinnen. Zudem bietet mamagenda.ch Fachpersonen das umfassende und benutzerfreundliche Online-Handbuch InfoMutterschaft von Travail.Suisse als Arbeitshilfe. Darin finden Sie Antworten auf alle rechtlichen Fragen für die Zeit vor, während und nach der Geburt.

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