Ausbildung und Schule

Nach der obligatorischen Schule treten die Jugendlichen in die Sekundarstufe II über. Sie müssen sich entscheiden, ob sie eine Lehre (berufliche Grundbildung) absolvieren oder eine allgemeinbildende Schule, wie Gymnasium oder Fachmittelschule, besuchen möchten.

Das Arbeitsgesetz (ArG) und seine Verordnungen enthalten besondere Vorschriften zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Als «jugendlich» gelten Arbeitnehmende ab der Geburt bis zum 18. Geburtstag (Art. 29 Abs. 1 ArG). Der in den Ferien verdiente Lohn gehört den Jugendlichen und nicht den Eltern.

Hausaufgaben sind Aufgaben des Lehrers an die Schüler, die diese in der unterrichtsfreien Zeit bearbeiten sollen.

Es existieren verschiedene Beratungsstellen, um Kinder und Jugendliche in verschiedenen Aspekten des täglichen Lebens wie z.B. Familie, Liebe oder Schule und Beruf zu unterstützen.

Die obligatorische Schulzeit dauert in den meisten Kantonen elf Jahre und ist für alle Kinder kostenlos.

Das Bildungssystem in der Schweiz liegt aufgrund des Föderalismus vorwiegend in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden. Nur in Teilen ist die Verantwortung beim Bund.

Ein Stipendium ist eine finanzielle Unterstützung für Künstler, Sportler, Schüler, Studenten oder Jungwissenschaftler.

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