Scolarizzazione


Das Bildungssystem in der Schweiz liegt aufgrund des Föderalismus vorwiegend in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden. Nur in Teilen ist die Verantwortung beim Bund.

Bildungswesen

In der Schweiz ist das Bildungswesen vom Eintritt in den Kindergarten bis zur Tertiärstufe (Hochschulen und höhere Berufsbildung) eine Staatsaufgabe. Die Verantwortung für das Bildungswesen obliegt in erster Linie den 26 Kantonen. Im nachobligatorischen Bereich (allgemeinbildende Schulen, Berufsbildung, Hochschulen) haben sowohl die Kantone als auch der Bund je ihre Zuständigkeiten und tragen damit die Verantwortung für diese Bildungsstufen gemeinsam.

Das schweizerische Bildungswesen zeichnet sich namentlich aus:

  • durch eine hohe Durchlässigkeit: Es gibt verschiedene Wege, in eine Ausbildung oder Schule ein- oder überzutreten oder eine Ausbildung nachzuholen.
  • durch einen offenen Zugang zu den verschiedenen Bildungsangeboten: Wer über die notwendigen Qualifikationen verfügt, kann grundsätzlich die Ausbildung seiner Wahl absolvieren, bei den Hochschulen kann auch der Ausbildungsort frei gewählt werden. Eine gewisse Einschränkung besteht im Bereich der Berufsbildung aufgrund des Lehrstellenangebotes. Bei den universitären Hochschulen gilt teilweise ein Numerus Clausus für bestimmte Fächer (z.B. für das Medizinstudium).

Freie Bildungswahl

Die Bundesverfassung garantiert den Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht. Weiter verpflichtet das Zivilgesetzbuch (ZGB) die Eltern, dem Kind eine angemessene, seinen Fähigkeiten und Neigungen soweit möglich entsprechende allgemeine und berufliche Ausbildung zu verschaffen.

Dem gemeinnützigen Verein elternlobby schweiz gehen diese Bestimmungen zu wenig weit. Sie lobbyieren ehrenamtlich für freie Bildungswahl für alle, mehr Freiheit und Vielfalt im Bildungswesen. Elternlobby schweiz bietet neutrale und vollständig vom Staat unabhängige Hilfen in ihren Beratungsstellen an, an welche Sie sich mit allen Fragen zum Schulalltag wenden können.

Obligatorische Schule

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Stichwort „Obligatorische Schulzeit“ im Familienwegweiser.

Nachobligatorische Schule

Im Bereich der nachobligatorischen Bildung (Sekundarstufe II und Tertiärstufe) bilden in der Regel interkantonale oder bundesrechtliche Erlasse die Basis für die Bildungsangebote. Die Kantone sind verantwortlich für den Vollzug und führen die Schulen. Die einzige Ausnahme bilden die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die vom Bund geführt werden.

Sekundarstufe II

Rund zwei Drittel der Jugendlichen wechseln nach der obligatorischen Schule in eine Ausbildung, die Schule und Praxis verbindet (duale Berufslehre). Sie führt zu einem beruflichen Fähigkeitszeugnis und kann auch mit einer Berufsmaturität abgeschlossen werden. Rund ein Drittel der Jugendlichen macht eine schulische Ausbildung (Fachmittelschule oder Gymnasium), die auf ein Studium an einer Hochschule vorbereitet.

Tertiärstufe

Zur Tertiärstufe gehören die Hochschulen (Universitäre Hochschulen, Fachhochschulen oder Pädagogische Hochschulen) und als zweites wichtiges Standbein die höhere Berufsbildung. Die höhere Berufsbildung richtet sich an erfahrene Berufsleute und ermöglicht diesen eine Spezialisierung oder Weiterqualifikation. Dazu gehören Ausbildungen an höheren Fachschulen oder das Absolvieren einer eidgenössisch reglementierten Prüfung (Berufsprüfung und höhere Fachprüfung).

Weitere Informationen

Weitere Informationen rund ums Thema Schule finden Sie unter den Stichworten „Kindergarten“, „Berufsbildung/-Findung“, „Hausaufgaben“ etc. des Familienwegweisers. Zudem empfiehlt sich ein Blick auf die Webseite von Schule und Elternhaus Schweiz (S&E), der Elternorganisation im deutschsprachigen Raum. Weitere nützliche Informationen finden Sie ausserdem auf der Webseite der Fachstelle Elternmitwirkung.

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