Allgemeines und Erziehung

Ein Kind entwickelt Bindungen an die Mutter, den Vater, Geschwister oder andere Betreuungspersonen, mit denen es regelmässig Kontakt hat.

Elternbildung sichert, vertieft und entwickelt Erziehungskompetenzen bei Eltern und Erziehenden.

Es gibt verschiedene Formen der Elternmitwirkung: Individueller Austausch zwischen Lehrperson und Eltern, Elternabende, Elternvereinigung, u.s.w.

Elternvereine, Elterngruppen, Familienforen, Familienclubs, usw. werden von engagierten Eltern gegründet, die etwas bewegen wollen und ein Angebot in ihrem Dorf, Quartier oder Schule anbieten möchten. Sie fördern den Kontakt und Austausch mit anderen Eltern.

Unter Erziehung versteht man die pädagogische Einflussnahme auf die Entwicklung und das Verhalten von Kindern und Jugendlichen.

Eine Erziehungsberatungsstelle ist eine öffentliche Beratungsstelle für Eltern.

Das Arbeitsgesetz (ArG) und seine Verordnungen enthalten besondere Vorschriften zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Als «jugendlich» gelten Arbeitnehmende ab der Geburt bis zum 18. Geburtstag (Art. 29 Abs. 1 ArG). Der in den Ferien verdiente Lohn gehört den Jugendlichen und nicht den Eltern.

Aus der Entwicklungspsychologie wissen wir, dass alle Kinder bestimmte Grundbedürfnisse haben.

Es existieren verschiedene Beratungsstellen, um Kinder und Jugendliche in verschiedenen Aspekten des täglichen Lebens wie z.B. Familie, Liebe oder Schule und Beruf zu unterstützen.

Jede in der Schweiz wohnhafte und / oder erwerbstätige Person ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten seit Wohnsitznahme, Aufnahme der Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder bei Geburt bei einer schweizerischen Krankenkasse zu versichern.

Mütter- und VäterberaterInnen sind SpezialistInnen für die körperliche, seelische und geistige Entwicklung des Säuglings und Kleinkindes.

Psychische Störungen gehören gemäss WHO zusammen mit Krebs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu den häufigsten Leiden im Erwachsenenalter. Sie bewirken die höchste Krankheitslast und stellen die häufigste Invaliditätsursache in der Schweiz dar. Fast jeder zweite Mensch leidet mindestens einmal in seinem Leben an einer psychischen Erkrankung. Viele psychisch kranke Menschen sind Eltern minderjähriger Kinder und Jugendlicher.