Elternmitwirkung


Es gibt verschiedene Formen der Elternmitwirkung: Individueller Austausch zwischen Lehrperson und Eltern, Elternabende, Elternvereinigung, u.s.w.

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch hält die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter von Kindern zur Zusammenarbeit mit der Schule an. Kantonale Erlasse halten die Mitwirkungsrechte und –pflichten der Eltern fest. Die Schulen können ergänzend eigene Konzepte zur Elternmitwirkung erarbeiten. Dabei ist die Tendenz feststellbar, Eltern vermehrt in die Schule einzubinden. Der Erziehungs-und Bildungsauftrag wird als gemeinsame Aufgabe von Schule und Eltern verstanden. Die Mitwirkung kann auf individueller Ebene oder als institutionalisierte Mitwirkung auf Kantons-,  Gemeinde-oder Schulebene erfolgen.

Individuelle Mitwirkung

Auf der individuellen Ebene halten die kantonalen Erlasse betreffend Mitwirkungsrechte in der Regel fest, dass die Eltern das Recht haben, über die schulische Entwicklung und das Verhalten ihrer Kinder informiert zu werden, über wichtige Geschehnisse und Vorhaben im Zusammenhang mit dem Unterricht und dem Schulbetrieb ins Bild gesetzt zu werden, den Unterricht gelegentlich zu besuchen und von den Lehrpersonen und der Schulleitung im Hinblick auf alle sie betreffenden Schulangelegenheiten angehört zu werden. Die Mitwirkungspflichten betreffen in der Regel die Pflicht der Eltern, den Bildungsprozess ihrer Kinder zu unterstützen und zu fördern, indem sie mit den Lehrpersonen sowie der Schule zusammenzuarbeiten, ihre Kinder anhalten, die Regeln und Weisungen der Schule einzuhalten und den Unterricht lückenlos zu besuchen sowie die Lehrpersonen über jene Belange orientieren, welche für die schulische Situation des Kindes von Bedeutung sind.

Institutionalisierte Mitwirkung

Die institutionalisierte, allgemeine Elternmitwirkung betrifft das Verhältnis und die Zusammenarbeit der ganzen Elternschaft mit der Schule und den Behörden. Demokratisch gewählte ElternvertreterInnen bilden ein Elternmitwirkungsgremium (Elternrat, Elternversammlung), dieses ist ein Teil der Organisation Schule und arbeitet institutionalisiert mit ihr zusammen.

Fachstellen

Auf nationaler oder regionaler Ebene setzen sich besondere Fachstellen oder Elternorganisationen für die Zusammenarbeit mit der Schule ein bspw. informiert,  dokumentiert und unterstützt die Fachstelle Elternmitwirkung,  Lehrpersonen, Eltern, Interessierte und Fachpersonen durch verschiedene Angebote. Sie bietet auch verschiedene Elternmitwirkungsangebote für Familien mit Migrationshintergrund an.

Die Elternmitwirkung ist ein grosses Anliegen der Elternorganisation Schule und Elternhaus Schweiz (S&E), die Intererssen der Eltern rund um die Schule auf nationaler Ebene vertritt.

Weitere Informationen zur Elternmitwirkung finden Sie im IDES-Dossier Elternmitwirkung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) (1.2MB, pdf).

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