Der Rechtsbegriff „Unterhalt“ bezeichnet die Verpflichtung eines Einzelnen, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Die Unterstützung erfolgt in Form von Unterhaltszahlungen sogenannten Alimenten.
Für Kinder bis zu 16 Jahren erhalten Sie eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken pro Kind und Monat. Für Kinder von 16 bis 25 Jahren die in Ausbildung sind, haben Sie Anspruch auf eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken pro Kind und Monat.
Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern, mit dem Ziel Familie und Beruf besser zu vereinen.
Betreuungsgutschriften sind, wie die Erziehungsgutschriften, keine Geldleistungen, sondern beitragsfreie Zuschläge, die bei der Rentenberechnung zusätzlich zu den durchschnittlichen Erwerbseinkommen angerechnet werden.
Erziehungsgutschriften sind, wie die Betreuungsgutschriften, keine direkten Geldleistungen, sondern Zuschläge zum Erwerbseinkommen, die erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Ein allgemeiner Anspruch auf Geburts- und Adoptionszulagen besteht nicht auf Bundesebene. Einige Kantone richten allerdings Geburts- und Adoptionszulagen aus.
Die Anwesenheit von Kindern kann erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation eines Paares haben. Die Kosten setzen sich aus direkten Kinderkosten (Konsumkosten eines Haushalts für seine Kinder) und indirekte Kinderkosten (Zeitkosten, die dadurch entstehen, dass Eltern ihre Kinder betreuen) zusammen.
Die Eltern haben gestützt auf Art. 318 ff. ZGB, solange ihnen die elterliche Sorge zusteht, das Recht und die Pflicht, das Vermögen der Kinder zu verwalten.
In der Schweiz beziehen über 270 000 Personen Leistungen der Sozialhilfe. Ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden sind Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 17 Jahren.