Sozialhilfe


In der Schweiz beziehen über 270 000 Personen Leistungen der Sozialhilfe. Ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden sind Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 17 Jahren.

Grundlagen und Anspruch

Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat verfassungsmässig Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Bedürftige werden  in ihrem Wohnkanton unterstützt. Alle Kantone gewähren Leistungen im Rahmen der öffentlichen Sozialhilfe an Personen, die es nicht schaffen für ihren Bedarf oder denjenigen ihrer Familie aufzukommen. Sozialhilfe steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz offen.

Die Ziele der Sozialhilfe sind:

  • die Garantie eines Existenzminimums;
  • die Hilfe sich selbst zu helfen, das heisst die Ermutigung zur individuellen Verantwortung und Autonomie;
  • die Förderung der sozialen Integration und der beruflichen Wiedereingliederung.

Subsidiarität

Massgebend ist die Bedürftigkeit bzw. das Bestehen einer Notlage und nicht die Ursache, die zu dieser führt. Sozialhilfe kommt ausschliesslich subsidiär zum Tragen. Bevor Sozialhilfe in Anspruch genommen werden kann, sind die eigenen Mittel wie Einkommen, Vermögen und eigene Arbeitskraft sowie Leistungen Dritter – Versicherungsleistungen und Unterhaltsansprüche – auszuschöpfen.

Mitwirkungspflichten

Die Unterstützung durch die Sozialhilfe ist an die Mitwirkung der Hilfesuchenden gebunden. Sie müssen alles in ihrer Kraft Stehende tun, um ihre Notlage zu lindern oder zu beheben. Im Sinne des Gegenleistungsprinzips wird erwartet, dass sie einen aktiven Beitrag zu ihrer Integration leisten. Wer Sozialhilfe beansprucht, ist auch verpflichtet, aktiv bei der Abklärung des Sachverhalts mitzuwirken und wahrheitsgetreu über die persönlichen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse Auskunft zu geben. Bei wahrheitswidrigen Angaben oder bei Verschweigen relevanter Informationen kann die Unterstützung gekürzt oder eingestellt werden.

Rückerstattungspflicht

In den meisten Kantonen gilt eine sozialhilferechtliche Rückerstattungspflicht. Diese kommt zum Zug bei grösserem Vermögensanfall (Erbe, Lotteriegewinne), bei einer Rückkehr zu günstigen finanziellen Verhältnissen, aber auch bei widerrechtlichem Leistungsbezug.

Unterstützung finden

Sofern Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und Sie sich zum Bezug von Sozialhilfe anmelden wollen, benötigt der Sozialdienst verschiedene Unterlagen. Grundlage für die Beurteilung eines Sozialhilfeanspruchs bildet das ausgefüllte Unterstützungsgesuch. Die Sozialdienste haben dafür unterschiedliche Formulare, welche Sie vorgängig beim Sozialdienst Ihrer Wohnsitzgemeinde anfordern können.

Unterstützungsleistungen werden von verschiedenen privaten Organisationen angeboten, beispielsweise:

Weitere Informationen

Die schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ist der nationale Fachverband für Sozialhilfe. Mitglieder der SKOS sind alle Kantone, viele Gemeinden, verschiedene Bundesämter und private Organisationen des Sozialwesens. Die SKOS setzt sich für die Ausgestaltung und Entwicklung einer fairen und wirksamen Sozialhilfe in der Schweiz ein. Die Definitionen der SKOS sind zu zentralen Richtgrössen in der schweizerischen Sozialpolitik geworden. Die SKOS beantwortet Fragen, erarbeitet Grundlagendokumente zu den Themen Arbeit, Familie, Bildung und Existenzsicherung. Sie finden diese auf deren Webseite.

Mehr zum Thema „Finanzielle Unterstützung“ finden Sie ausserdem im Familienwegweiser unter dem entsprechenden Stichwort sowie unter „Bedarfsleistungen“ und „Ergänzungsleistungen für Familien“.