Unter der Vereinbarkeit von Familie und Beruf versteht man die Möglichkeit Erwachsener im arbeitsfähigen Alter, sich zugleich Beruf und Karriere einerseits und dem Leben in der Familie und der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen andererseits zu widmen.
Angesichts der Tatsache, dass in der Mehrheit aller Familien beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen, kommt demspannungsfeld Beruf und Familie eine immer höhere Bedeutung zu. Mitspannungsverhältnis Beruf-Familie ist folgendes gemeint:
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gilt nicht länger eine reine Privatangelegenheit. In den letzten Jahren wurden dank politischem Druck gewisse Rahmenbedingungen für Familien (auf kantonaler wie auch auf Bundesebene) geschaffen.
Der Bund will Anreize dafür schaffen, dass Kantone, Gemeinden und allenfalls Arbeitgeber mehr in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren, um so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu fördern. Für den Bundesrat stellt die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine politische Priorität dar. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung trat am 1. Februar 2003 als auf acht Jahre befristetes Impulsprogramm in Kraft und wurde bereits mehrfach verlängert, es dauert noch bis mindestens Ende 2024. Für die Umsetzung ist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) verantwortlich, in dessen Link Sie weitere Informationen entnehmen können. Der Bericht „Familienfreundliche Arbeitsbedingungen“ des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) bietet einen Überblick über die kantonalen und kommunalen Politiken im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dem Bericht können Sie insbesondere alle offizielle Regelungen, Vorgaben und Informationen jedes einzelnen Kantons zur familienergänzenden Kinderbetreuung sowie zu familienfreundlichen Arbeitsbedingungen finden.
Ergänzend dazu hat Pro Familia Schweiz die Bewertungs- und Informationsplattform Family Score für Arbeitnehmer/innen und für Arbeitgeber/innen lanciert.