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Adoption bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.

Der Rechtsbegriff „Unterhalt“ bezeichnet die Verpflichtung eines Einzelnen, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Die Unterstützung erfolgt in Form von Unterhaltszahlungen sogenannten Alimenten.

Eine alleinerziehende Person ist eine Person, die ohne Hilfe einer anderen erwachsenen Person mindestens ein Kind grosszieht. Man spricht auch von Ein-Eltern-Familien bzw. Einelternfamilien.

Das Kindesverhältnis zur Mutter entsteht mit der Geburt eines Kindes. Ist die Mutter verheiratet, so entsteht das Kindesverhältnis zum Vater aufgrund der Ehe. Ist die Mutter unverheiratet, so entsteht es aufgrund der Anerkennung der Vaterschaft oder durch gerichtliche Feststellung der Vaterschaft.

Die Vaterschaftsanfechtung bezeichnet ein gerichtliches Verfahren mit dem Ziel der Feststellung, dass der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist.

Der Anwalt des Kindes hat die Aufgabe, in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zu vertreten.

Für Kinder bis zu 16 Jahren erhalten Sie eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken pro Kind und Monat. Für Kinder von 16 bis 25 Jahren die in Ausbildung sind, haben Sie Anspruch auf eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken pro Kind und Monat.

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