Unter Gewalt verstehen wir die Anwendung physischer oder psychologischer Kräfte, die Zwänge, Dominanz, Schäden oder Mord zur Folge haben.
Wer Gewalt anwendet, ob in der Öffentlichkeit oder im privaten Umfeld, macht sich strafbar. Gewalt in unterschiedlicher Art und Weise, psychisch und physisch, wird in allen Bereichen der Gesellschaft ausgeübt, in der Schule, Arbeitsplatz, auf die Strasse, überall in der Öffentlichkeit und leider auch oft in der Familie. Die Überforderung an Gewalt in der Gesellschaft nimmt zu.
Gewaltprävention ist eine wichtige Arbeit, die nicht nur in der Schule, sondern auch in der Familie thematisiert und kulturspezifisch bearbeitet werden muss. Die Familie beeinflusst stark das kindliche Verhalten. Kinder die früh durch Problemverhalten auffallen, sind auch in späteren Jahren eher gewalttätig. Die Familie ist deshalb ein wichtiger Präventionsort. Durch die Förderung der gewaltfreien Erziehungskompetenz der Eltern werden sich die Kinder bzw. Jugendlichen positiv entwickeln, was später auch ein kommunikatives Umfeld in der Gesellschaft verspricht. Zudem wird dadurch die Selbst- und Sozialkompetenz gestärkt, was Konfliktfähigkeit und kontrolliertes Verhalten fördert. Mehr dazu im Factsheet Jugend und Gewalt von jugendundgewalt.ch.
Häusliche Gewalt ist leider auch in der Schweiz ein verbreitetes soziales Problem. Gewalthandlungen in Ehe und Partnerschaft werden von Amtes wegen – also auch ohne Antrag des/der Gewaltbetroffenen – als Delikt verfolgt und sanktioniert. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort „Häusliche Gewalt“.
Fachleute schätzen, dass mehrere zehntausend Kinder in unserem Lande misshandelt werden. Als Kindsmisshandlung gelten neben körperlicher Gewalt auch die sexuelle Ausbeutung (mehr dazu unter „Sexueller Missbrauch“), die Vernachlässigung, die psychische Misshandlung und das Münchhausen-Stellvertretersyndrom. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort „Kinderschutz“.
Gewalt ist kein Schicksal, dem Sie ausgeliefert sind. Es gibt Wege der Veränderung für Opfer und gewaltausübende Personen. Konsultieren Sie kompetente und verständnisvolle Fachpersonen in Ihrer Nähe.
Hilfe für Opfer
Generell können Opfer die Polizei (Tel. 117) rufen. Opfer können Strafklage einreichen, damit der Täter vor Gericht bestraft wird und sie gegebenenfalls für den erlittenen Schaden entschädigt werden. Eine weitere Möglichkeit ist einen Anwalt oder eine Anwältin zu kontaktieren. Beratung und Hilfe finden Opfer bei den Opferhilfe-Beratungsstellen. Sie bieten unentgeltlich persönliche Beratungsgespräche am Telefon oder in der Beratungsstelle an. Sie finden die Adressen der Opferhilfe-Beratungsstellen zusammengestellt von der SODK. Zudem bieten verschiedene spezifische Institutionen Beratung und Hilfe:
Hilfe für Gewaltausübende
Für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche finden Beratung und Hilfe
Weitere Informationen finden Sie auch im Familienwegweiser unter den Stichworten Häusliche Gewalt, Jugend und Gewalt, Kinderschutz und Sexueller Missbrauch.