In der Schweiz gibt es für Familien, die in finanzielle Not geraten, verschiedene Möglichkeiten und Institutionen um Unterstützung zu erhalten.
Alle Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden sowie Nichterwerbstätige mit geringem steuerbaren Einkommen haben Anspruch auf Kinderzulagen für Kinder bis 16 Jahren sowie Ausbildungszulagen für Kinder in Ausbildung zwischen 16 und 25 Jahren. Zudem richten einige Kantone Geburts- und Adoptionszulagen aus. Mehr dazu unter dem Stichwort „Familienzulagen“.
Das Steuerrecht sieht eine Reihe von Entlastungen für Familien vor. Mehr dazu unter dem Stichwort „Steuerabzüge für Familien“.
Mütter haben bis zu 14 Wochen lang ein Recht auf Mutterschaftsentschädigung. Mehr dazu unter dem Stichwort „Mutterschaftsentschädigung“.
In zwölf Kantonen der Schweiz können Familien unter bestimmten Voraussetzungen Ergänzungsleistungen beanspruchen. Dazu gehören zum Beispiel Kleinkinder- und Integrationszulagen. Mehr dazu unter dem Stichwort „Ergänzungsleistungen für Familien“.
Die Krankenkassenprämien unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer und von Region zu Region. Jugendliche (19-25 J.) bezahlen bei den meisten Versicherern eine reduzierte Prämie. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezahlen gar eine viel tiefere Prämie. Ist das Geld knapp, besteht zudem die Möglichkeit einer staatlichen Prämienverbilligung bei der Krankenkasse. Die Kantone legen den Kreis der Begünstigten, die Höhe der Beiträge und das Verfahren fest. Eine Liste der kantonalen Anlaufstellen findet sich im Link Individuelle Prämienverbilligung in den Kantonen (IPV) von comparis.ch.
Personen, die Anspruch auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrente haben, die in finanzielle Engpässe gelangen, können ein Gesuch um zusätzliche finanzielle Unterstützung einreichen, sofern Sie die Voraussetzungen dazu erfüllen. Diese Beiträge ergänzen die Leistungen von Bund und Kantonen und helfen, das Existenzminimum zu sichern. Auf Ende 2023 hat Pro Juventute die Verwaltung der Unterstützungsmittel für Witwen, Witwer und Waisen an Pro Senectute Schweiz übergeben. Die Gesuchstellung für den Witwen-, Witwer- und Waisenfonds läuft bis auf Weiteres über die Website von Pro Juventute. Weitere Informationen | Finanzielle Unterstützung beantragen
Viele Städte und Gemeinden bieten eine begrenzte Anzahl an subventionierten Krippenplätzen an. Wer Unterstützung benötigt, sollte bei der Gemeinde nachfragen.
Betreuungsgutscheine sind eine neue Art der finanziellen Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter. Weitere Informationen dazu unter dem Stichwort „Betreuungsgutscheine“.
Stipendien sind finanzielle Unterstützungen für Personen in Ausbildung. Mehr dazu unter dem Stichwort „Stipendien“.
Die Mitarbeiter der Familienberatungsstellen helfen weiter, wenn finanzielle Probleme die Familie beuteln. Entweder beraten sie selbst oder leiten Betroffene an fachkundige Stellen weiter. Hilfreiche Adressen für Fachstellen der Familienberatung finden sich im Link von familienleben.ch.
Die Pro Juventute bietet Hilfe und Informationen zu Unterstützungsbeiträgen für Erholungs- und Kuraufenthalte, Hinterlassenenfürsorge, Lagerbeiträge für Kinder und Jugendliche, Zusatzstipendien zu staatlichen Ausbildungsbeiträgen und Unterstützungsbeiträge für in Not geratene Familien. Dazu die Kontaktdaten der Pro Juventute.
Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind des Schweizerischen Katholischen Frauenbundes SKF leistet Nothilfe für Frauen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, insbesondere im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt oder Kinderbetreuung. Finanzielle Hilfe wird gewährt an Mütter mit Kindern bis 10 Jahre, die in der Schweiz leben, unabhängig von Zivilstand, Religion, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus. Der finanzielle Betrag dient der einmaligen Unterstützung zur Überbrückung einer Notsituation. Kontakt aufnehmen
Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) leistet Beratung und Direkthilfe an Frauen, Paare und Familien, die durch Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes in Not geraten. Weitere Informationen finden sich auf deren Homepage.
Bereits seit 1932 unterstützt die Mütterhilfe Schwangere, Mütter und Väter in Not- und Krisensituationen. Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage von Arche Für Familien.
Die Budgetberatung Schweiz verfügt auf deren Homepage über die Adressen der regionalen Budgetberatungsstellen, Online-Berechnungen, Budgetbeispiele, Richtlinien sowie Merkblätter. Zur Schuldenberatung ist die jeweilige Fachstelle für Schuldenberatung zu konsultieren. Die Adressen finden sich auf der Homepage des Dachverbands Schuldenberatung. Zusätzlich vermittelt Caritas Schweiz die Adressen der regionalen Caritas-Schuldensanierungs- und Budgetberatungsstellen. Dazu ist die Caritas Schweiz zu kontaktieren.