Bedarfsleistungen sind (Sozial-)Leistungen, auf die ein Anspruch entsteht, falls jemand wegen einer bestimmten Lebenssituation in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Bedarfsleistungen beruhen auf einer Einkommensberechnung und werden nur an Haushalte mit bescheidenen Einkommen (Einzelpersonen: Vermögen unter CHF 100'000.- / Ehepaare: Vermögen unter CHF 200'000.- / Kinder: Vermögen unter 50'000.-) ausbezahlt.
Jeder Kanton in der Schweiz verfügt über eine individuelle Leistungspalette und eigene kantonale Gesetzgebungen zur Regelung seiner bedarfsabhängigen Sozialleistungen. Entsprechend gross sind die kantonalen Unterschiede bei den Leistungen.
Eine Übersicht über die verschiedenen Leistungen finden Sie im Inventar der Sozialhilfe im weiteren Sinne des Bundesamts für Statistik.