Der Name eines Menschen wird ihn ein Leben lang begleiten.
Der Name dient der Individualisierung und Zuordnung einer Person.
Bei der Geburt erwirbt ein Kind den Familiennamen. Haben die Eltern einen gemeinsamen Namen, so erhalten auch die Kinder diesen als Familiennamen. Haben die Eltern verschiedene Namen, so erhalten die Kinder den Namen, den die Eltern als Familiennamen festgelegt haben. Die Kinder unverheirateter Eltern erhalten automatisch den Ledignamen der Mutter. Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus, können sie jedoch auch den Ledignamen des Vaters als Namen für das Kind wählen. Mehr dazu finden Sie unter dem Stichwort „Namensrecht“ des Familienwegweisers.
Der Vorname wird durch die Eltern des Kindes bestimmt. Sie sind dabei grundsätzlich frei. Dabei gilt die Ausnahme des Kindeswohls, d.h. die zur Eintragung zuständigen Zivilstandsbehörden dürfen einen Namen zurückweisen, wenn er gegen die Interessen des Kindes verstösst.
Bei der Suche nach einem Namen können folgende Webseiten weiterhelfen: