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Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes, aufregendes Ereignis, das viele Fragen mit sich bringt.

Allgemeines

Allgemeine Informationen zu Schwangerschaft und Geburt finden Sie auf nachfolgenden Webseiten:

  • mamagenda.ch: Die digitale Agenda für schwangere Mitarbeiterinnen und deren Vorgesetzte.
  • infomutterschaft.ch: Die Rechte der erwerbstätigen Frau, ein Online-Handbuch für Fachpersonen.
  • hebammensuche.ch: Finden Sie eine Hebamme in Ihrer Nähe
  • swissmom.ch informiert über Schwangerschaft, Geburt, Baby und Kind.

Anmeldung

Jedes Kind, das in der Schweiz geboren wird, muss dem Zivilstandsamt des Geburtsorts gemeldet werden. Die Adresse des zuständigen Zivilstandsamtes kann im Link vom Bundesamt für Justiz (BJ) ermittelt werden. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach der Geburt erfolgen. In der Regel kümmert sich die Leitung des Spitals oder des Geburtshauses, in dem das Kind geboren wird, um die Meldung der Geburt. Auch der Vater kann die Geburt melden. Er muss dazu eine Bescheinigung des Spitals über die Geburt vorlegen.

Ist der Vater nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet, so ist er zur Meldung der Geburt nur berechtigt, wenn er das Kind vor der Geburt anerkannt hat oder es gleichzeitig mit der Meldung der Geburt anerkennt. Mehr dazu erfahren Sie unter dem Stichwort „Vaterschaft“.

Wird das Kind nicht in einem Spital geboren, so muss die Mutter oder der gesetzliche Vater (d. h. der mit der Mutter verheiratete Mann bzw. der Mann, der das Kind anerkannt hat oder es anerkennen wird) die Geburt melden. Die Eltern können auch eine dritte Person dazu ermächtigen. In diesem Fall muss dem Zivilstandsamt der Name der bevollmächtigten Person in einer schriftlichen Ermächtigung bekannt gegeben werden.

Um die Daten in das Personenstandsregister einzutragen benötigt das Zivilstandsamt (in dem Zivilstandkreis wo Ihr Kind geboren ist, kann im Link vom Bundesamt für Justiz (BJ) ermittelt werden) die folgenden Dokumente:

  • Familienausweis / Familienbüchlein
  • Niederlassungsbestätigung
  • Identitätsnachweis
  • Geburtsmeldung

Bei einer Geburt im Ausland müssen Sie selber aktiv werden, um sicherzustellen, dass Ihr Kind die Schweizerische Staatsbürgerschaft nicht verliert. Weitere Informationen dazu im Link Geburt im Ausland von ch.ch.

Geburtsurkunde / Geburtsschein

Die Geburtsurkunde (auch Geburtsschein genannt) wird vom Zivilstandsamt des Geburtsortes ausgestellt. Die Geburtsurkunde kann bei Bedarf auch dort bestellt werden. Dazu muss ein Online-Bestellformular ausgefüllt oder persönlich vorbeigegangen werden. Die Adresse des zuständigen Zivilstandsamtes kann im Link vom Bundesamt für Justiz (BJ) (durch Eingabe des Geburtsortes) ermittelt werden.

Migrantinnen und Migranten

Migrantinnen und Migranten finden wertvolle Informationen zu Schwangerschaft und Geburt auf der Webseite migesplus.ch, die im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom Schweizerischen Rote Kreuz entwickelt und koordiniert wird. Auf deren Webseite finden Sie auch Schwangerschaft – Muttersein, eine Informationsbroschüre für Frauen in der Schweiz (305KB, pdf).
Der Verein mamamundo bietet für Frauen mit geringen Deutschkenntnissen Geburtsvorbereitungskurse in ihrer Muttersprache an. Das Angebot gibt es in den Kantonen Bern, Basel, Luzern, Solothurn und Zürich.

Option der vertraulichen Geburt

Die vertrauliche Geburt bezeichnet eine Entbindung, bei der durch besondere Diskretion im Spital gewährleistet wird, dass das Umfeld der Frau von der Tatsache der Geburt nichts erfährt. Die Frau kann ihr Kind unter medizinischer Betreuung im Spital zur Welt bringen und sie kann sich bereits während der Schwangerschaft medizinisch und psychologisch unterstützen und beraten lassen. Bereits in der Schwangerschaft können die Frauen an ihre Gynäkologin / ihren Gynäkologen, ans Spital oder eine Hebamme wenden und die vertrauliche Geburt wünschen. Ihre Personalien werden dann hinterlegt, und die Frauen erhalten ein Pseudonym oder einen Code für Vorsorgeuntersuchungen, Geburt und Nachsorge. Auf allen Akten steht der Vermerk «Vertraulich», die Angaben bleiben geheim. Die im Anschluss zur Adoption freigegebenen Kinder haben später die Möglichkeit, nach ihrer leiblichen Mutter zu suchen.

Weitere Informationen zu dieser neu eingeführten Möglichkeit finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrates, auf pa-ch.ch oder im Merkblatt für die Geburtsabteilung in Spitälern des Kantons Bern.

Weitere Informationen

Im Ratgeber für Familien finden Sie unter nachfolgenden Stichworten weitere Antworten rund ums Thema „Geburt“:  Hebamme, Familienzulagen, Geburts- und Adoptionszulagen, Krankenversicherung, Mutterschaftsurlaub, Mutterschaftsentschädigung, Mutterschutz, Schwangerschaft, Vaterschaftsanerkennung etc.

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