Unter Ehe oder Heirat versteht man eine rechtliche Verbindung zweier Menschen unabhängig von deren Geschlecht.
Um die Ehe eingehen zu können, müssen die Ehewilligen volljährig und urteilsfähig sein. Sodann dürfen sie nicht
Eine Heirat ist nicht möglich, wenn eine Person:
Für die Aufnahme des Ehevorbereitungsverfahrens muss ein Termin am Zivilstandamt des Wohnsitzes vereinbart werden und ein Gesuch für die Heirat eingereicht werden. Das zuständige Zivilstandsamt kann im Link vom Bundesamt für Justiz (BJ) ermittelt werden. Das Zivilstandsamt teilt nach Prüfung des Gesuchs schriftlich mit, ob die Heirat möglich ist.
Standesamtliche Trauung
Kirchliche Trauung Eine kirchliche Trauung ist erst nach der zivilen Trauung möglich. Informationen zur kirchlichen Trauung bietet das Pfarramt des Wohnorts.
Mit dem seit dem 1.1.2013 geltenden Gesetz zum Namensrecht behalten die Eheleute ihren Familiennamen. Sie können sich aber für einen gemeinsamen Namen entscheiden. Mehr dazu im Stichwort „Namensrecht“. Eine Namensänderung infolge Heirat, zieht die Erneuerung verschiedener Dokumente nach sich.
Der Güterstand ist eine Gesamtheit von Bestimmungen, welche die wirtschaftlichen Beziehungen der Eheleute regeln, insbesondere die Aufteilung der Güter bei Auflösung der Ehe (Tod, Scheidung, Ungültigkeitserklärung) oder bei Wechsel des Güterstandes. Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung werden die in die Ehe eingebrachten oder während der Ehe gekauften Vermögenswerte (Möbel, Liegenschaften, Geld, Wertpapiere) auf die beiden Eheleute aufgeteilt. Wenn Schulden vorhanden sind, muss abgeklärt und festgehalten werden, wer sie übernimmt. Mittels Ehevertrag können die Eheleute den ehelichen Güterstand festlegen. Der Vertrag muss von einem Notar oder einer Notarin oder einer vom Kanton für Beurkundungen bezeichneten Person beurkundet werden. In der Schweiz werden drei verschiedene Güterstände unterschieden. Die Errungenschaftsbeteiligung kommt zur Anwendung, wenn die Eheleute nicht ausdrücklich einen anderen Güterstand vereinbart haben (ordentlicher Güterstand). Damit die Eheleute dem Güterstand der Gütergemeinschaft oder der Gütertrennung unterstehen, müssen sie einen Ehevertrag abschliessen.
Neben dem Namensrecht und dem Güterstand hat die Heirat auch folgende rechtliche Folgen: