Die sogenannte Fortsetzungs-, Stief- oder Patchworkfamilie besteht aus zwei Einelternfamilien oder einer Einelternfamilie und einer alleinstehenden Person.
Diese Familienformen kommen durch Scheidung bzw. Trennung (oder auch Verwitwung) und darauf folgende Wiederverheiratung bzw. Bindung mit einem neuen Lebensgefährten (einer neuen Lebensgefährtin) zustande. Werden die zwei Erwachsenen gemeinsam Eltern eines oder mehrerer Kinder, umfasst die Patchworkfamilie zudem eine Zweielternfamilie. Es handelt sich also um Familien mit Stiefeltern und Stiefkindern.
Eherechtlich ist der Stiefelternteil verpflichtet, den Elternteil, der die Kinder in Obhut hat, in der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Ausserdem muss jeder Ehegatte dem andern bei der Erfüllung seiner Unterhaltspflicht gegenüber vorehelichen Kindern beistehen. Eine solche Verpflichtung besteht im Konkubinat nicht. Sozialdienste und Alimentenhilfestellen berücksichtigen jedoch oft Einkommen und Vermögen des Konkubinatspartners oder der –partnerin, um die Anspruchsberechtigung der Person mit den Kindern festzulegen. Sie stützen sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts.
Die Rolle des Stiefelternteiles gegenüber den Stiefkindern ist nicht klar definiert. Sie kann zwischen dem Anspruch auf elterliche Autorität auf der einen und freundschaftlich motivierter Zuwendung auf der anderen Seite schwanken. Die Stiefkinder wiederum können in einen Loyalitätskonflikt geraten, wenn zwischen dem Stiefelternteil und dem getrennt lebenden Elternteil eine offene oder heimliche Konkurrenz existiert. Das stellt diese familiäre Gemeinschaft vor besondere Herausforderungen. Gleichzeitig kann sie den Kindern ein bereicherndes, vielfältiges soziales Umfeld und unterschiedliche Rollenmodelle bieten, die ihre Entwicklung fördern. Die Website Patchwork-Familie dient Fortsetzungsfamilien als Plattform, um Informationen und Erfahrungen zu dieser Familienform auszutauschen. Sie finden u.a. auch Erfahrungsberichte, Expertenmeinungen und Buchtipps.