Universelle Geltung: UN-Kinderrechtskonvention
Weltweit festgeschrieben sind die Kinderrechte in der UN-Kinderrechtskonvention, die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und heute von den allen Staaten (ausser den USA) ratifiziert worden ist, woraus sich eine universelle Verbindlichkeit der Kinderrechte ableiten lässt.
Inhalt
Die Kinderrechtskonvention beschreibt die Rechte der Kinder in den Bereichen Schutz, Förderung und Mitwirkung. Die zentrale Botschaft der Konvention ist, dass Kinder Träger eigener Rechte sind. Besondere Bedeutung in der Konvention haben:
- das Diskriminierungsverbot (Artikel 2),
- der Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3),
- das Recht auf Leben, Überleben und persönliche Entwicklung (Artikel 6)
- das Recht auf Mitwirkung (Artikel 12).
Umsetzung und Einhaltung der Rechte
Es existieren de facto keine juristischen Instanzen, die Sanktionen aussprechen oder die Wahrung der Kinderrechte verbindlich einfordern. Deshalb sind bis heute sehr unterschiedliche Fortschritte in der Umsetzung und Kontrolle in den verschiedenen Ländern gemacht worden.
Kinderrechte in der Schweiz
UNO-Kinderrechtskonvention
Die Schweiz hat am 24. Februar 1997 die UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Für Kinder und Jugendliche in der Schweiz bedeutet das aber nicht, dass ihre Rechte auch wirklich gewährleistet sind. Nach wie vor bestehen bei der Umsetzung der Kinderrechte grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. In der Schweiz sollten vor allem die Rechte von Kindern aus wirtschaftlich und sozial benachteiligten Familien, Kindern mit Behinderungen und Kindern mit Migrationshintergrund verbessert werden.
Kinderrechte in den Alltag übersetzt
Kinder haben Rechte! Kein Mensch ist das Eigentum eines anderen. Was heute vielerorts selbstverständlich ist, war lange nicht so. Bis zur Neuzeit galt: Ein Kind ist das Eigentum seiner Eltern. Erst Anfang des 20. Jahrhunderts begann sich das Bewusstsein durchzusetzen, dass das Kind kein Eigentum ist und besonderen Schutz benötigt. 1989 verabschiedet die UNO die UNO-Kinderrechtskonvention. Das Ziel: Alle Kinder der Welt sollen die gleichen Rechte haben. Die Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel. Pro Juventute stellt kostenlos ein E-Book mit dem Titel «Kinderrechte in unserem Alltag» zur Verfügung, in welchem anhand von Beispielen aus dem Alltag von Kindern die Kinderrechtskonvention erklärt wird. Auch finden sich auf der entsprechenden Seite weitere Materialien, die zum Download bereitstehen.
Kinderrechtsspiel
Damit Kinder, Jugendliche und Erwachsene spielerisch ihr Wissen über die Rechte der Kinder überprüfen oder erweitern können, hat Pro Juventute ein Kinderrechtsspiel entwickelt. Es eignet sich zur Unterhaltung in der Familie oder als Unterrichtselement im Schulunterricht.
Rechte des Kindes im Zivilgesetzbuch
- Beistand und Gemeinschaft: Eltern und Kinder sind einander allen Beistand, alle Rücksicht und Achtung schuldig, die das Wohl der Gemeinschaft erfordert.
- Recht auf gegenseitigen persönlichen Verkehr: Eltern, denen die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht, und das minderjährige Kind haben gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr.
- Kindesschutz: Ist das Wohl des Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe oder sind sie dazu ausserstande, so trifft die Kindesschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes ( siehe auch das Stichwort „Kindesschutz“ im Familienwegweiser).
- Bürgerrecht: Das Kind erhält das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Elternteils, dessen Namen es trägt.
- Familienname: Das Kind verheirateter Eltern erhält entweder deren gemeinsamen Familiennamen oder – falls diese verschiedene Namen tragen – den Ledignamen, den sie bei der Heirat als Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt haben. Steht die elterliche Sorge einem Elternteil zu, und ist es das erste gemeinsame Kind dieser Eltern, so erhält das Kind dessen Ledignamen. Besitzen die Eltern bei der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes die gemeinsame elterliche Sorge, bestimmen sie mit der Geburtsmeldung, welchen ihrer Ledignamen ihr Kind erhält.
Weitere Informationen
Die Stichworte „elterliche Sorge“, „Kindesvermögen“, „Namensrecht“ oder „Unterhaltsrecht“ könnten Sie ebenfalls interessieren. Sie werden im Familienwegweiser beschrieben.