Kinderspitex ist Pflege zu Hause für kranke und behinderte Säuglinge, Kinder und Jugendliche sowie Beratung ihrer Eltern und Bezugspersonen.
Kinder mit nahezu jeder Art von Krankheit oder Behinderung und auch sterbende Kinder werden bis ans Lebensende von der Kinderspitex gepflegt und begleitet. Kinderspitex-Leistungen werden auf ärztliche Verordnung erbracht.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten von notwendiger Beratung, Behandlungs- und Grundpflege laut ärztlicher Verordnung. Bei IV-Versicherten Kindern übernimmt die Invalidenversicherung die Kosten für die Kinderspitex im Rahmen der definierten Behandlungspflege und Beratung der Angehörigen laut Kostengutsprache. Damit ist aber nur ein Teil der Pflegevollkosten gedeckt. Die Restfinanzierung ist in den Kantonen unterschiedlich geregelt. Allfällige ungedeckte Kosten werden über Subventionen der Kantone und Gemeinden oder über Spenden finanziert.