Babysitter


Ein Babysitter ist eine Person, die sich um Babys und Kleinkinder kümmert, die nicht ihre eigenen Kinder sind.

Babysitter-Einsätze

Babysitter (die Bezeichnung gilt für beide Geschlechter) betreuen Kinder gelegentlich, in der Wohnung der Eltern, während derer Abwesenheit und erhalten dafür eine Entschädigung. Solche Babysitter-Einsätze ermöglichen den Eltern kleine Freiräume um beispielsweise gemeinsame Unternehmungen zu bestreiten.

Was Sie beachten müssen

Rechtliches

Jugendlichen unterhalb des vollendeten 13. Altersjahrs ist jegliche Form von Arbeit untersagt. Deshalb wird empfohlen Babysitter anzustellen die mindestens 13 Jahre alt sind. Hat der Babysitter das 17. Altersjahr vollendet ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihn bei der AHV-Ausgleichskasse anzumelden und die Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) abzurechnen, wenn der jährliche Lohn Fr. 750.- übersteigt. Mehr dazu finden Sie im Merkblatt der AHV (654KB, pdf).

Unfallversicherung

Wer einen Babysitter zwischen 13-25 Jahren beschäftigt und der jährliche Lohn Fr. 750.- nicht übersteigt, muss seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr zwingend eine Unfallversicherung abschliessen.

Liegt der Lohn oder das Alter über dieser Grenze muss der Arbeitgeber zwingend eine Unfallversicherung abschliessen:

  • gegen Berufsunfälle (einschliesslich Arbeitsweg) bei weniger als 8h Arbeitszeit pro Woche
  • gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle bei mehr als 8h Arbeitszeit pro Woche

Die Unfallversicherung deckt alle Unfälle ab, die einem Babysitter zustossen könnten, während er bei einer Familie arbeitet und deren Kind hütet. Grundsätzlich müssen sich Babysitter im Alter zwischen 13 und 25 Jahren selbst um einen genügenden Unfallschutz kümmern. Eine einfache Unfallversicherung kann bei jeder grösseren Versicherung abgeschlossen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite vom SRK.

Auch wer einen Babysitter über eine Vermittlung gefunden hat, bleibt in der Regel Arbeitgeber des Babysitters und muss bei Überschreiten der Alters- bzw. Lohngrenze eine Unfallversicherung  abschliessen. Bei wenigen Vermittlungen beispielsweise einzelnen Kantonalverbänden des Roten-Kreuzes wurden Kollektiv-Haftpflicht- und Unfallversicherungen für die Babysitter abgeschlossen. Wenn der Babysitter wie beispielsweise in diesem Fall schon unfallversichert ist, erübrigt sich ein weiterer Abschluss.

Weiterführende Informationen

Um einen Babysitter zu finden können auf verschiedene Vermittlungsangebote zurückgegriffen werden. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) bietet– neben Ausbildungskursen und Vermittlungen auch eine Online-Plattform mit hilfreichen Tipps für Eltern und Babysitter an.

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