Das BSV berechnet jährlich die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen GRSV. Diese stützt sich auf die Finanzdaten aller Sozialversicherungen und dient dem Bund als Grundlage seiner Sozialversicherungspolitik. Das Bundesamt für Statistik (BFS) erstellt die Gesamtrechnung der sozialen Sicherheit GRSS, basierend auf den im Rahmen von EUROSTAT definierten Massnahmen des Sozialschutzes. Sie ermöglicht unter anderem einen internationalen Vergleich. In der Gesamtrechnung 2022 sanken die Einnahmen der Sozialversicherungen um 1,9 % und die Ausgaben um 3,6 %. Der deutliche Ausgabenrückgang steht im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Corona-Massnahmen. Das Ergebnis stieg dadurch auf 24,7 Milliarden Franken.
Zusätzlich zu diesem Merkblatt bietet der Procap-Ratgeber „Was steht meinem Kind zu? - Ein sozialversicherungsrechtlicher Ratgeber für Eltern von Kindern mit Behinderung“ den Eltern von Kindern mit Behinderung alle wichtigen Informationen über das Sozialversicherungsrecht. Es illustriert diese mit konkreten Beispielen, die auf der Erfahrung der Procap-Anwältinnen und -Anwälte beruhen, und gibt zudem Tipps. Ein Kind mit Behinderungen zu haben, erfordert neben der umfangreichen Betreuung oft grossen administrativen Aufwand und stellt hohe finanzielle Anforderungen. Eltern von Kindern mit Handicap sind gefordert. Sie müssen sich schwierigen Fragen stellen und sich mit dem komplizierten System der Sozialversicherungen auseinandersetzen. Der Procap-Ratgeber führt durch den Dschungel der Sozialversicherungsgesetze und hilft Eltern, sich darin zurecht zu finden. „Was steht meinem Kind zu?“ ist 2022 in der 6. überarbeiteten und aktualisierten Auflage erschienen. Er kann zum Preis von Fr. 35.- (plus Portokosten) als Hardcover oder für CHF 19.– als E-Book bei Procap bestellt werden.
Die IV-Statistik 2023 ist soeben erschienen. Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2023 an rund 456’000 Personen Leistungen aus. Sie schloss bei Ausgaben von 10,1 Milliarden Franken. Den grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 5,6 Milliarden Franken. 102’700 Leistungen wurden für medizinische Massnahmen erbracht (vor allem bei Kindern mit Geburtsgebrechen), gefolgt von den Abgaben von Hilfsmitteln an 67’500 Personen. Für 55’800 Personen vergütete die IV Massnahmen zur beruflichen Eingliederung im Umfang von 886 Millionen Franken
Die hier vorgestellten Indikatoren tragen dazu bei, die Rahmenbedingungen und Entwicklungen der Schweizer Sozialpolitik besser zu verstehen. Die Sozialpolitik basiert auf Solidarität und der Bekämpfung von Ungleichheit. Sie wird hier verstanden als ein Bündel von Massnahmen mit dem Ziel, die Verschlechterung der Lebensbedingungen der Menschen zu verhindern und die Lebensbedingungen benachteiligter Bevölkerungsgruppen zu verbessern.
Die Diskussion über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird oft auf ein paar messbare Aspekte beschränkt: Wie viele Bushaltestellen sind barrierefrei und wie viele Politiker*innen mit Behinderungen sind im Bundeshaus vertreten? Sich mit dem öffentlichen Verkehr frei bewegen zu können und politisch wirksam vertreten zu sein, sind wichtige Aspekte der Inklusion. Doch eine gelungene Inklusion umfasst weitaus mehr, beispielsweise auch den Zugang zu Ausbildung, Arbeitsmarkt, Freizeitangeboten und freundschaftlichen Beziehungen. Inklusion – oder Exklusion – betrifft alle Bereiche des Alltags und wird von Menschen mit Behinderungen unterschiedlich erlebt, bewältigt, gefordert, ausgehandelt und bewertet. Inklusion ist multidimensional und komplex. Die vorliegende Studie zeigt, dass vier von fünf Menschen das Gefühl haben, dass ihre Teilhabe an der Gesellschaft aufgrund einer Behinderung in mindestens einem Lebensbereich stark eingeschränkt ist.
Dieser Leitfaden der Krebs-, Lungen-, Rheumaliga Schweiz sowie von diabetesschweiz und der Schweizerischen Herzstiftung ist sowohl Nachschlagewerk als auch Ratgeber zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen, die sich bei einer chronischen Erkrankung stellen. Er richtet sich an Sozialarbeitende, Ärzte und Ärztinnen, andere medizinische Fachpersonen, Selbsthilfeorganisationen sowie an Betroffene selbst und ihre Angehörigen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 einen Bericht zur Gewalt an Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Der Bericht beleuchtet die aktuelle Datenlage und die vorhandenen Schutz- und Beratungsangebote. Er sieht verschiedene Massnahmen und Empfehlungen vor, wie Menschen mit Behinderungen künftig besser vor Gewalt geschützt werden sollen.
Ende 2022 bezogen 344 300 Personen eine Ergänzungsleistung (EL), 12,2 Prozent der AHV- und 50,2 Prozent der IV-Rentnerinnen und IV-Rentner. Gegenüber dem Vorjahr hat der Bestand insgesamt um 0,2 Prozent abgenommen. Seit 1995 wurde somit erstmals eine Abnahme verzeichnet. Die Ausgaben für die EL, die aus allgemeinen Steuermitteln des Bundes und der Kantone finanziert werden, beliefen sich 2022 auf 5,5 Milliarden Franken und nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Prozent zu. Damit liegt die Zunahme unter dem langjährigen Durchschnitt von rund 3 Prozent.
Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2022 an rund 453 000 Personen Leistungen aus. Sie schloss bei Ausgaben von 9,7 Milliarden Franken. Den grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 5,4 Milliarden Franken. Von 248 100 Invalidenrenten wurden rund 220 400 in der Schweiz und 27 700 im Ausland ausgerichtet. Die Eingliederungsmassnahmen kosteten rund 1,9 Milliarden Franken und kamen 210 600 Versicherten zugute. 106 500 Leistungen wurde für medizinische Massnahmen erbracht (vor allem bei Kindern mit Geburtsgebrechen), gefolgt von den Abgaben von Hilfsmitteln an 65 100 Personen. Für 51 100 Personen vergütete die IV Massnahmen zur beruflichen Eingliederung im Umfang von 834 Millionen Franken.
Eine Behinderung beeinträchtigt die Gesundheit, wirkt sich aber auch auf das soziale, professionelle und alltägliche Leben der Betroffenen aus. Personen mit einer Behinderung haben beispielsweise Schwierigkeiten alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Diese Schwierigkeiten können zu einer schweren Belastung für die von der Behinderung betroffenen Familien führen. Um diese zu entlasten gibt es gesetzliche Hilfen wie die Invalidenversicherung, die Hilflosenentschädigung und die Kostenübernahme für Hilfsmittel. Zusätzlich haben pflegende Angehörige Anspruch auf Urlaub und Betreuungsgutschriften. Schlussendlich gibt es zahlreiche Hilfs- und Unterstützungsangebote, welche beansprucht werden können.
Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat 2011 zum ersten Mal den Statistischen Sozialbericht Schweiz publiziert. Der Bericht erfüllt ein Postulat von Nationalrat Stéphane Rossini aus dem Jahr 2002. Das Postulat verlangte die Publikation eines Sozialberichts pro Legislaturperiode und beschrieb in groben Zügen, was ein solcher Bericht beinhalten sollte. Dem Auftrag entsprechend erschien 2015 die zweite Ausgabe des statistischen Sozialberichts. Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um die dritte Ausgabe. Die hier vorgestellten Indikatoren tragen dazu bei, die Rahmenbedingungen und Entwicklungen der Schweizer Sozialpolitik besser zu verstehen. Die Sozialpolitik basiert auf Solidarität und der Bekämpfung von Ungleichheit. Sie wird hier verstanden als ein Bündel von Massnahmen mit dem Ziel, die Verschlechterung der Lebensbedingungen der Menschen zu verhindern und die Lebensbedingungen benachteiligter Bevölkerungsgruppen zu verbessern.
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