Maternité de substitution


Eine Leihmutter ist eine Frau, die für die Dauer einer Schwangerschaft ihre Gebärmutter für eine fremde befruchtete Eizelle zur Verfügung stellt.

Verbot

Weltweit bieten zahlreiche Kliniken und Vermittlungsstellen fortpflanzungsmedizinische Behandlungen an. Die Angebote richten sich an Paare oder Einzelpersonen die auf natürlichem Weg keine Kinder zeugen können. Der Leihmutter wird die befruchtete Eizelle, die in der Regel von einer anderen Frau stammt, eingesetzt. Nach der Geburt übergibt die Leihmutter das Kind einem Ehepaar oder den Personen, die gerne Eltern des Kindes sein möchten. In der Schweiz, wie auch in den meisten angrenzenden Ländern, ist die Leihmutterschaft verboten. Trotz dieses Verbotes gibt es Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die im Ausland eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen.

Problematik

Die Leihmutterschaft wirft schwierige soziale und rechtliche Fragen auf: Die Mutterschaft wird gespalten, Adoptions- und Kindesschutzvorschriften werden umgangen, was es dem Kind erschwert, seine Interessen und Rechte zu wahren, etwa sein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Prekär ist auch die Situation der Leihmütter. Sie stammen regelmässig aus sozial benachteiligten Bevölkerungsschichten. Eine Kontrolle, ob Leihmütter eine adäquate medizinische, psychologische und soziale Betreuung und Begleitung erhalten und fair entgolten werden, ist nicht möglich.

Weitere verbotene Praktiken

Neben der Leihmutterschaft sind im Fortpflanzungsgesetz (FMedG) weitere Praktiken nicht zugelassen (Eispende, Embryonenspende, Präimplantationsdiagnostik, und das Einfrieren von Embryonen). Zulässig sind nur jene fortpflanzungsmedizinischen Verfahren, die den Grundsatz mater semper certa est (sinngemäss für: es bestehen keine Zweifel, wer die Mutter ist; massgebend ist der biologische Vorgang des Gebärens) respektieren, wie beispielsweise die künstliche Befruchtung oder die Samenspende für Ehepaare.

Aktuell laufen jedoch Bestrebungen, die Eizellenspende in der Schweiz zu legalisieren: Der Bundesrat wurde im Herbst 2022 mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt.

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