Congé paternité


Väter haben innert 6 Monaten nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub.

Mit Annahme der Änderung des Erwerbsersatzgesetzes am 27. September 2020 stimmte die Schweizer Bevölkerung der Einführung eines 2-wöchigen Vaterschaftsurlaub zu. Die Gesetzesänderung ist ab dem 1. Januar 2021 wirksam.

Der Anspruch ermöglicht den Bezug von 10 freien Tagen, wobei diese am Stück oder in einzelnen Tagen bezogen werden können. Der Bezug hat innert 6 Monaten nach der Geburt des Kindes zu erfolgen. Der Anspruch besteht zusätzlich zum normalen Ferienanspruch.

Erwerbsersatz

Der Erwerbsausfall aufgrund der zusätzlichen Arbeitsfreien Zeit wird entschädigt. Sie kommt den Vätern zugute, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Erwerbstätig im Geburtszeitpunkt, entweder als Arbeitsnehmer oder als Selbstständige, waren
  • In den 9 Monaten vor der Geburt in der AHV obligatorisch versichert
  • Während der 9 Monate vor der Geburt für mindestens 5 Monate erwerbstätig

Der Erwerbsersatz entspricht jenem für Mütter im Mutterschaftsurlaub, nämlich 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens jedoch CHF 196.- pro Tag.

Im Normalfall wird der Lohn weiterhin durch den Arbeitgeber bezahlt, an welchen der Betrag ausbezahlt wird.

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