Arbeiten mit Schutzstatus S
Hier finden Sie Informationen über die Arbeit in der Schweiz für Personen mit Schutzstatus S sowie über das Verfahren, um eine Arbeit zu erhalten. Sobald Sie eingestellt sind, stellt Ihr Arbeitgeber beim Kanton Ihres Arbeitsortes einen Antrag auf eine Arbeitsbewilligung. Sie erhalten dann eine Arbeitsbewilligung in Form eines Bestätigungsschreibens.
Das Bildungssystem in der Schweiz
Das System der Grundbildung in der Schweiz besteht aus der obligatorischen Schule (bis zum 16. Lebensjahr) und einer anschließenden nachobligatorischen Ausbildung (allgemeinbildend oder berufsbildend), die kostenlos ist. Hier finden Sie Informationen zum Schweizer Bildungssystem.
- Informationen zu den Schweizer Hochschulen:
- Allgemeine Informationen zu Lehrstellen, Berufen und Bildungsangeboten:
Anerkennung von Abschlüssen
Die meisten Berufe sind in der Schweiz nicht reglementiert und können daher ohne Anerkennung eines ausländischen Diploms ausgeübt werden. Wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben möchten (z. B. Arzt, Lehrer, Architekt, Notar), ist die Anerkennung Ihres ausländischen Diploms erforderlich.
- Hier finden Sie eine Liste der reglementierten Berufe und Tätigkeiten in der Schweiz. Auf dieser Liste finden Sie auch jeweils die für die Anerkennung zuständige Behörde.
- Hier finden Sie Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens.
Stellenangebote
Auf den folgenden Seiten finden Sie Stellen, die explizit für geflohene UkrainerInnen ausgeschrieben wurden:
Weitere Webseiten mit Stellenangeboten:
Beratungsstellen
Wenn Sie Unterstützung bei der Arbeitssuche benötigen, können Sie sich bei der Arbeitsvermittlung melden.
Das Schweizerische Arbeiterhilfswerk SAH hilft bei der beruflichen und sozialen Integration von Erwerbslosen.