Ein Pflegekind ist ein Kind, das vorübergehend oder dauerhaft nicht bei den Herkunftseltern, sondern in einer anderen Familie (Pflegefamilie) lebt und betreut wird.
Pflegekinder kommen zu einer Pflegefamilie, weil ihre Eltern nicht in der Lage waren, ihre Bedürfnisse angemessen zu erfüllen. Viele dieser Kinder zeigen ein Verhalten, das anders ist, als das von Kindern, die sich ungestört entwickeln konnten. Wie stark und auf welche Weise sich bei Pflegekindern Fehlentwicklungen zeigen, hängt unter anderem von der Individualität und der Vorgeschichte des Kindes ab. Ein Pflegekind hat verschiedene zusätzliche Herausforderungen zu meistern, wie beispielsweise:
Viele Kinder entwickeln sich trotz widriger Umstände dennoch gut. Ein wichtiger Faktor ist dabei eine verlässliche Person, an die sich die Kinder wenden können. Jedes Kind ist auf mindestens eine liebevolle, erwachsene Bindungsperson angewiesen, damit es sich zu einer zunehmend selbstständigen Person entwickeln kann.
Ein Pflegekind zu betreuen bringt Bereicherung mit sich, stellt Pflegefamilien aber auch vor unerwartete und manchmal schwierige Situationen. Es empfiehlt sich deshalb zunächst eine Informationsveranstaltung zu besuchen.
Vermittlung
Für die Vermittlung von Pflegekindern wenden Sie sich am besten an eine Platzierungsorganisation wie Tipiti, Espoir oder direkt an Ihre Wohngemeinde. Pflegekinder- und Platzierungsorganisationen bieten den Vorteil, dass sie Pflegeeltern den Besuch eines Vorbereitungskurses ermöglichen und sie von Anfang an begleiten.
Bewilligungspflicht
Wer ein Pflegekind aufnehmen will, muss beachten, dass in den meisten Fällen eine Bewilligung nötig ist. Die Voraussetzungen dafür sind in Artikel 4f. der Pflegekinder-Verordnung (PAVO) geregelt.
Die Erteilung der Bewilligung hängt von der Eignung der Pflegeeltern ab. Eine Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Pflegeeltern und ihre Hausgenossen nach Persönlichkeit, Gesundheit und erzieherischer Eignung sowie nach den Wohnverhältnissen für gute Pflege, Erziehung und Ausbildung des Kindes Gewähr bieten und das Wohl anderer in der Pflegefamilie lebender Kinder nicht gefährdet wird.
Zuständig für die Erteilung der Bewilligung ist die Kindesschutzbehörde (KESB) oder eine andere vom kantonalen Recht bezeichnete Stelle am Wohnsitz der künftigen Pflegeeltern.
PACH setzt sich in der Öffentlichkeit für die Interessen von Kindern ein, die in einer Pflegefamilie leben, weil ihre Eltern nicht in angemessener Weise für sie sorgen können. Dies geschieht unter anderem durch die nationale Fachstelle für den Pflegekinderbereich, eine öffentliche Mediathek mit Fachliteratur und eigenen Publikationen sowie durch eduqua-zertifizierte Weiterbildungen für Pflegeeltern und Fachleute.
Careleaver Schweiz ist ein Netzwerk von ehemaligen Heim- und Pflegekindern, welches jungen Menschen, welche aus Pflegefamilien oder Heimen austreten, im Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen, ohne selbst in der Kinder- und Jugendhilfe bzw. Pflegekinderhilfe angesiedelt zu sein.