Der Kindergarten ist eine Einrichtung der öffentlichen oder privaten frühen Kinderbetreuung, Erziehung und Bildung für Kinder.
Der Kindergarten eröffnet dem Kind einen neuen Lebens-, Spiel- und Erfahrungsraum und hat zum Ziel, die Entwicklung und das Lernen anzuregen und zu fördern, so dass das Kind sein Potenzial bestmöglich entfalten kann. Im Kindergarten werden spielerische Tätigkeiten und systematisches Lernen miteinander verknüpft.
Das minimale Eintrittsalter in den Kindergarten wird durch die Kantone geregelt. Meistens liegt dieses zwischen 4 Jahren und 0 Monaten und 4 Jahren und 9 Monaten. Sofern die Kinder bis zum festgelegten Stichtag das entsprechende Alter erreichen, treten sie bei Schuljahresbeginn im Sommer in den Kindergarten ein. Auf Antrag der Eltern bei der Schulbehörde kann ein früherer oder späterer Kindergartenbeginn geprüft werden. Der Stichtag für den Kindergarteneintritt liegt je nach Kanton zwischen dem 30. April und dem 30. Juli.
Mit HarmoS, der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule, werden zwei Jahre Kindergarten obligatorisch. Das minimale Eintrittsalter (erreichtes 4. Altersjahr) und der Stichtag (31. Juli) werden in den beigetretenen Kantonen harmonisiert.
Informationen zur obligatorischen Schulzeit finden Sie unter dem entsprechenden Stichwort des Familienwegweisers.