Eingetragene Partnerschaft


Mit einer eingetragenen Partnerschaft konnten zwei Personen gleichen Geschlechts ihre Beziehung bis zum 30. Juni 2022 eintragen lassen und dadurch bestimmte Rechte und Pflichten erwerben. Seit dem 1. Juli 2022 steht gleichgeschlechtlichen Paaren hingegen nur noch die Ehe offen.

Auswirkungen

Der neue Zivilstand lautet „in eingetragener Partnerschaft“. Weiter hat die Eintragung folgende Auswirkungen:

Name

  • Die eingetragene Partnerschaft ändert standardmässig nichts am Familiennamen.
  • Es besteht die Möglichkeit bei der Eintragung anzugeben, den Familiennamen der einen Partnerin oder des einen Partners als gemeinsamen Namen tragen zu wollen.

Ein  Namenswechsel zieht die Erneuerung aller offizieller Dokumente nach sich.

Bürgerrecht

  • Die eingetragene Partnerschaft ändert nichts an der Nationalität der Partner.
  • Die Bestimmungen zur erleichterten Einbürgerung nach der Heirat gelten bei der eingetragenen Partnerschaft nicht, aber:
  • Wenn der/die ausländische Partner/ in aber seit drei Jahren in eingetragener Partnerschaft leben, genügt es, insgesamt fünf Jahre in der Schweiz zu wohnen (eines davon unmittelbar vor der Gesuchstellung). Das gilt auch wenn zwei ausländische Partnerinnen oder Partner ein Gesuch stellen, von denen eine Person die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt.

Kinder

  • Die Adoption ist für Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, nicht möglich. Auch die künstliche Befruchtung ist nicht erlaubt.
  • Wenn ein/e Partner/in oder beide Partner Kinder in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft mitbringen, ist die andere Person für das Kind mitverantwortlich, das heisst für den Unterhalt und die elterlichen Aufgaben. Eine Stiefkindadoption ist möglich (die Gesetzesrevision wurde gutgeheissen, die Inkraftsetzung fand am 1.  Januar 2018 statt).

Steuern

Wie bei der Ehe werden die in eingetragener Partnerschaft lebenden Partner gemeinsam besteuert.

Auflösung

Die Partnerin oder der Partner kann vor Gericht die Auflösung der Partnerschaft beantragen. Entscheidend für die einzelnen Schritte ist, ob die Trennung von beiden oder nur von einer Person gewollt ist.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft finden sich im Merkblatt vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) (71KB, pdf).

Umwandlung in eine Ehe 

Seit dem 1. Juli 2022 haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine Ehe zu schliessen. Aufgrund dieser Möglichkeit wurde die Möglichkeit, eine Partnerschaft eintragen zu lassen, gestrichen. Es können somit keine neuen Partnerschaften mehr eingetragen werden.
Sollten Sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben und möchten diese in eine Ehe umwandeln, so können sie eine entsprechende Erklärung beim Zivilstandesamt abgeben.

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