Mutterschaftsentschädigung für Parlamentarierinnen

Unter dem Stichwort «Mutterschaftsentschädigung» wurde ein Abschnitt zur verbesserten Vereinbarkeit von Mutterschaft und parlamentarischem Milizmandat hinzugefügt. Seit dem 1. Juli 2024 können Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub an Rats- und Kommissionssitzungen von Parlamenten (Legislativen) auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene teilnehmen, ohne dass ihr Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung endet.
Siehe: https://www.profamilia.ch/familien/familienratgeber/stichworte/mutterschaftsentschaedigung