Bundesrat führt nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a ein

Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, können diese Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen. Der Bundesrat hat das Ergebnis der Vernehmlassung an seiner Sitzung vom 6. November 2024 zur Kenntnis genommen und die erforderlichen Änderungen der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) gutgeheissen. Diese treten per 1. Januar 2025 in Kraft.

Der Bundesrat setzt damit das Anliegen der Motion 19.3702 «Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen» von Ständerat Erich Ettlin um. Die Motion wurde von beiden Räten angenommen. In der Schweiz erwerbstätige Personen, die ab Inkrafttreten der Vorlage nicht jedes Jahr die für sie maximal zulässigen Beiträge in ihre Säule 3a einbezahlt haben, können diese Beiträge künftig bis zu zehn Jahre rückwirkend noch einzahlen und diese Einkäufe von den Steuern abziehen. Zusätzlich zum ordentlichen Beitrag ist pro Jahr ein Einkauf in die Säule 3a in Höhe des sogenannten «kleinen Beitrages» zulässig (2025 beispielsweise maximal 7’258 Fr.). Wer einen Einkauf tätigen möchte, muss zu Beiträgen in die Säule 3a berechtigt sein, das heisst über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz verfügen, sowohl im Jahr, in dem der Einkauf stattfindet, als auch im Jahr, für das nachträglich Beiträge einbezahlt werden. Ein Einkauf setzt voraus, dass der ordentliche Jahresbeitrag im betreffenden Jahr vollständig entrichtet wird. Der Einkauf ist, wie auch der ordentliche Jahresbeitrag, vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Die neuen Bestimmungen sehen spezielle Regelungen vor, um die Rechtmässigkeit von Einkäufen abzusichern und zu gewährleisten, dass Einkäufe auch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollzogen und insbesondere von den zuständigen Steuerbehörden ordnungsgemäss überprüft werden können.

Finanzielle Auswirkungen

Nach einer groben Schätzung ist mit jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von 100 bis 150 Mio. Franken zu rechnen. Davon entfallen 21,2 Prozent auf die Kantone und 78,8 Prozent auf den Bund. Bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden ist nach einer groben Schätzung von Mindereinnahmen zwischen 200 bis 450 Mio. Franken pro Jahr auszugehen. Unabhängig von der Umsetzung der Motion Ettlin hat der Bundesrat basierend auf den Empfehlungen der Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung am 20. September 2024 entschieden, gewisse Elemente der steuerlichen Privilegierung der 2. und 3. Säule anzupassen. Die Modalitäten der künftigen steuerlichen Behandlung von Kapitalbezügen aus der 3. Säule wird der Bundesrat voraussichtlich Ende Januar mit der Vernehmlassungsvorlage Aufgaben- und Subventionsüberprüfung präsentieren. Dies betrifft auch die Besteuerung von Kapitalbezügen aus Einkäufen, welche Steuerpflichtige neu tätigen können.

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Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Asylbereich absolvieren immer häufiger eine Ausbildung

Mehr als die Hälfte der 16- bis 25-jährigen Personen aus dem Asylbereich, die 2017 in die Schweiz eingereist sind, haben in den darauffolgenden fünf Jahren eine nachobligatorische Ausbildung absolviert. Das sind deutlich mehr als bei den im Jahr 2012 Eingereisten (37%). Viele von ihnen besuchten zunächst eine integrationsfördernde Ausbildung. Insgesamt nahmen 36% eine berufliche Grundbildung oder eine allgemeinbildende Ausbildung der Sekundarstufe II in Angriff. Am häufigsten gewählt wurden Ausbildungen, die nach zwei Jahren mit einem eidgenössischen Berufsattest abgeschlossen werden (22%). Junge Frauen, insbesondere junge Mütter, absolvieren deutlich seltener eine Ausbildung. Dies sind einige der Ergebnisse aus einer neuen Publikation des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Mit dem Inkrafttreten der Integrationsagenda Schweiz (IAS) im Jahr 2019 haben sich Bund und Kantone das Ziel gesetzt, dass sich zwei Drittel aller Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen im Alter von 16 bis 25 Jahren fünf Jahre nach der Einreise in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden sollen. Die neue Analyse des BFS präsentiert erstmals ein detailliertes Bild der Situation vor der Einführung der IAS, wobei der Fokus auf den Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Asylbereich liegt, die zwischen 2012 und 2017 eingereist sind und fünf Jahre später immer noch in der Schweiz lebten.

Die Bildungsbeteiligung hat stark zugenommen

52% der 16- bis 25-Jährigen aus dem Asylbereich, die im Jahr 2017 in die Schweiz eingereist sind, haben innerhalb von fünf Jahren eine nachobligatorische Ausbildung besucht. Im Vergleich zu den im Jahr 2012 Eingereisten (37%) entspricht dies einer Erhöhung um 15 Prozentpunkte. Die überwiegende Mehrheit davon, nahezu 80%, haben eine integrationsfördernde Übergangsausbildung absolviert, die sie durchschnittlich rund zwei Jahre nach ihrer Einreise in die Schweiz in Angriff nahmen. Rund 20% traten direkt in eine zertifizierende Ausbildung der Sekundarstufe II ein.

Junge Frauen sind deutlich in der Minderheit

Lediglich ein Drittel der 2015 eingereisten jungen Frauen (34%) nahm in den fünf Jahren nach ihrer Einreise in die Schweiz eine Ausbildung in Angriff (gegenüber 54% der jungen Männer). Elternschaft dürfte ein wichtiger Grund für diesen Unterschied zwischen den Geschlechtern sein: Lediglich 8% der Frauen, die bei der Einreise ein oder mehrere Kinder hatten, begannen eine Ausbildung, bei denjenigen ohne Kinder waren es 40%. Sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern hängt die Bildungsbeteiligung stark vom Alter bei der Ankunft in der Schweiz ab. Personen, die bei der Einreise zwischen 23 und 25 Jahre alt waren, absolvierten deutlich seltener eine Ausbildung (24%) als die im Alter von 16 bis 17 Jahren Eingereisten (85%).

Zweijährige berufliche Grundbildungen überwiegen

Fünf Jahre nach ihrer Ankunft in der Schweiz im Jahr 2017 haben 36% der Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Asylbereich eine zertifizierende Ausbildung angefangen. Rund 60% absolvieren eine Ausbildung, die in zwei Jahren mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) abgeschlossen wird, die übrigen streben mehrheitlich (36%) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) an. Knapp 4% nahmen eine andere zertifizierende Ausbildung in Angriff.

Erfolgsquote von über 80%

Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Asylbereich, die eine Ausbildung auf Sekundarstufe II absolvieren, schliessen diese zu über 80% erfolgreich ab (86,8%). Ihre Erfolgsquote ist damit vergleichbar mit jener der Gleichaltrigen, die die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben (92,6%). Die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Erfolgsquote sind moderat (87% bei den Männern, 85% bei den Frauen).

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Betreuende Angehörige: «Pflegende Angehörige brauchen Unterstützung»

Über eine halbe Million Menschen in der Schweiz betreuen kranke Angehörige. Eine Herkulesaufgabe, die viele an den Anschlag bringt. Sie alle haben am Tag der pflegenden Angehörigen ein Dankeschön verdient, aber es braucht mehr.

Pflegende Angehörige sind gefordert. Insbesondere jene, die ein Familienmitglied mit Demenz betreuen. Der Alltag geht über Jahre weiter, obschon von Alltag keine Rede mehr sein kann. In der Schweiz leben 156'000 Personen mit einer Demenz. Natalie Hamela, Fachberaterin Demenz bei Alzheimer Bern, berät unter anderem Angehörige, die an den Anschlag kommen.

SRF: Danke sagen, ist schön den pflegenden Angehörigen hilft das jedoch nicht wirklich. Was bringt der heutige Tag?

Natalie Hamela: Es ist ein Tropfen auf den heissen Stein. Aber es ist dennoch ganz wichtig, dass es diesen Tag gibt, um die Situation ins Bewusstsein der Menschen zu rufen.

Was macht den Alltag von betreuenden Angehörigen so schwer? Womit ist man zum Beispiel am Morgen konfrontiert?

Es kann sein, dass man um 8:30 Uhr einen Termin beim Arzt hat und die Zeit bis dahin vorne und hinten nicht reicht, weil die demente Person viel langsamer ist. Sie wird sich vielleicht auch weigern, aufzustehen. Die Anweisungen des Partners werden möglicherweise als Befehl verstanden, sie wird vielleicht eine Handlung verweigern und das verzögert alles. Oder der betroffene Mensch kann die Kaffeemaschine nicht mehr bedienen und schimpft, weil sie kaputt ist. Die Person ist frustriert über den Misserfolg und der pflegende Angehörige muss das auffangen. Das bedeutet Stress.

Die Nächte sind auch nicht erholsam für die betreuende Ehefrau oder den betreuenden Ehemann. Ich gehe davon aus, wenn man rund um die Uhr da sein muss, da kommt man rasch an den Anschlag?                

Partner und Partnerinnen, die 24 Stunden, sieben Tage die Woche die Situation tragen, fangen ganz viel auf. Nicht vergessen darf man das Emotionale. Der Partner ist nicht mehr der Gleiche, er verändert sich und da kommt ein Trauerprozess in Gang. Man hat sich das gemeinsame Alter anders vorgestellt – nebenbei muss man funktionieren und für zwei denken und handeln. Alles, was ich für den Partner übernehmen möchte, wird vielleicht von ihm verweigert, weil er sich bevormundet fühlt. Das ist ein Spannungskonflikt, der auch zu Problemen führt. Ein freier Tag ist für betreuende Angehörige ganz wichtig und wertvoll.

Es gibt Entlastungsangebote für betreuende Angehörige, zum Beispiel eine Tagesstätte für die kranke Person. Was bringt ein solches Angebot?

Es bringt Freiraum für die eigenen Bedürfnisse. Die lässt man ja völlig links liegen in der Alltagsbegleitung. Man muss immer schauen, welche Bedürfnisse der andere gerade hat, was er braucht und was ich tun kann. Sonst kann die Situation auch mal eskalieren. Ein freier Tag ist für betreuende Angehörige ganz wichtig und wertvoll.

Heute ist der Tag der betreuenden Angehörigen. Was kann man an den anderen 364 Tagen im Jahr Gutes tun? Können zum Beispiel Nachbarn oder Verwandte eine Hilfe sein?

Unbedingt. Das eigene Netzwerk, die persönlichen Beziehungen sind sehr, sehr wertvoll. An erster Stelle, bevor man zu Fachexperten geht, steht das eigene Umfeld. Das heisst Angebote machen. Wenn ich ein Freund oder eine Freundin bin oder ein Nachbar, sollte man den anderen wirklich ansprechen: «Du, ich sehe, dass es ganz viel ist, was ihr da im Alltag macht. Ich kann dir gerne etwas abnehmen.» Und man sollte konkrete Angebote machen. Wie schnell sagt es sich: «Ich bin da, ruf mich an.» Das wird nicht gemacht. Das heisst, man muss konkrete Angebote machen.

Tag der betreuenden Angehörigen

Rund 600'000 Frauen und Männer stehen in der Schweiz rund um die Uhr und teilweise über Jahre im Dauereinsatz. Sie betreuen die kranke Mutter, das behinderte Kind oder den dementen Ehemann. Der 30. Oktober ist der Tag der betreuenden Angehörigen, ein Tag, um Danke zu sagen. Zehn Kantone haben viele Veranstaltungen geplant, die Freude bringen sollen. Gleichzeitig wollen sie auf Entlastungsangebote aufmerksam machen. Hier finden Sie Vorschläge, wie Sie betreuende Angehörige entlasten können.

Weiterlesen oder -hören - ein Beitrag von Radio SRF 1, 30.10.2024, - Das Gespräch führte Stefan Siegenthaler

Starker Anstieg der Anzahl Lernenden und Studierenden bis 2033 erwartet

Die Lernendenzahlen sämtlicher nachobligatorischer Bildungsgänge dürften in den kommenden zehn Jahren aus demografischen Gründen stark wachsen. Gemäss dem Referenzszenario des Bundesamtes für Statistik (BFS) beläuft sich der erwartete Anstieg für die Sekundarstufe II auf 15% (von 390 000 auf 450 000 Lernende) und für die universitären, pädagogischen und Fachhochschulen auf 18% (von 276 000 auf 326 000 Studierende). Sowohl auf Sekundarstufe II als auch in den Hochschulen dürften die Zunahmen in den Bildungsfeldern Informationstechnologie, Gesundheit und Sozialwesen besonders markant ausfallen.

Das mit den hohen Geburtenzahlen zwischen 2003 und 2020 einhergehende demografische Wachstum wird sich im kommenden Jahrzehnt in den Beständen der nachobligatorischen Bildung niederschlagen.  

Zunahme in allen Ausbildungsgängen der Sekundarstufe II

Zwischen 2014 und 2023 ging die Zahl der Jugendlichen, die eine berufliche Grundbildung in Angriff nahmen, um 11% zurück. Ab 2024 kehrt sich der Trend gemäss Referenzszenario um: Zwischen 2024 und 2033 wird ein Anstieg der Zahl der Lernenden im ersten Jahr von 10% erwartet. Besonders ausgeprägt dürfte das Wachstum in den allgemeinbildenden Ausbildungsgängen mit 17% in den gymnasialen Maturitätsschulen und 19% in den Fachmittelschulen ausfallen. Insgesamt wird auf Sekundarstufe II eine Zunahme von 390 000 Lernenden (2024) auf 450 000 Lernende (2033) erwartet (+15%).

Kräftiges Wachstum bei den Berufsmaturitäten im Anschluss an die Berufslehre

Die Zahl der Maturitätsabschlüsse dürfte generell deutlich zunehmen. Wenn sich die aktuellen Trends fortsetzen, werden insbesondere die nach der Lehre absolvierten Bildungsfeldern bis 2033 um über 30% zunehmen. Die während der Lehre absolvierte Berufsmaturität entwickelt sich weniger stark (+16%). Für die gymnasiale Maturität wird ein Anstieg um 23% erwartet, für die Fachmaturität um 21%. Insgesamt werden im Jahr 2033 voraussichtlich 46 000 Hochschulzulassungsausweise ausgestellt (2024: 37 500; +24%).

Technik, Gesundheit und Sozialwesen im Aufschwung

Sowohl in der beruflichen Grundbildung als auch in den allgemeinbildenden Ausbildungen werden die stärksten Zunahmen in Bildungsfeldern erwartet, die mit Technik, Gesundheit oder dem Sozialwesen zusammenhängen. Das am deutlichsten wachsende Bildungsfeld in der beruflichen Grundbildung dürften die «Informations- und Kommunikationstechnologien» mit +32% sein. Bei den Berufsmaturitäten wird voraussichtlich die Ausrichtung «Gesundheit und Soziales» am meisten dazugewinnen (+39%). Was die gymnasiale Maturität betrifft, dürfte das Schwerpunktfach «Physik und Anwendungen der Mathematik» am stärksten zulegen (+36%). Am anderen Ende der Skala werden das Bildungsfeld «Gross- und Detailhandel» bei den Eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen bzw. das Schwerpunktfach «Alte oder moderne Sprachen» bei den gymnasialen Maturitäten erwartungsgemäss das geringste Wachstum aufweisen (+12% bzw. +6%). 

Anstieg um 18% im gesamten Hochschulbereich

In den letzten zwanzig Jahren wuchsen die Studierendenzahlen an den Hochschulen durchschnittlich um 2% pro Jahr und stabilisierten sich dann zwischen 2021 und 2023. Gemäss dem Referenzszenario dürften die Bestände ab 2025 wieder signifikant ansteigen (+1% gegenüber 2024). Das Wachstum setzt sich voraussichtlich mindestens bis 2033 fort (2033: 326 000 Studierende; +18%). Für die universitären Hochschulen (UH) und die Fachhochschulen (FH) wird zwischen 2024 und 2033 ein Anstieg um je 17% (2033: 199 000 Studierende bzw. 97 000 Studierende) und für die pädagogischen Hochschulen (PH) um 25% erwartet (2033: 30 000 Studierende). Auch hier werden die Zunahmen im Bildungsfeld Informations- und Kommunikationstechnologien voraussichtlich am markantesten ausfallen: In den UH dürften die in diesem Bildungsfeld verliehenen Abschlüsse auf Stufe Master um 59% ansteigen, die UH-Masterabschlüsse insgesamt lediglich um 14%. Das UH-Bildungsfeld Sozialwissenschaften dürfte sich dagegen nur sehr wenig entwickeln (+7%). 

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Hinterlassenenrente - So will der Bundesrat die Witwenrente anpassen

Die lebenslange Witwenrente soll gestrichen und Witwer bessergestellt werden. Was das bedeutet und welche Übergangsregeln gelten sollen.

Das gilt aktuell: Nach der aktuellen Gesetzgebung haben Witwen Anspruch auf eine lebenslange Rente, auch dann, wenn sie keine unterhaltsberechtigten Kinder haben. Witwer hingegen haben nur Anspruch auf eine Rente bis zur Volljährigkeit ihres jüngsten Kindes. Die Gesetzgebung beruht laut den Schweizer Behörden auf dem Gesellschaftsbild, dass Männer als Haupternährer gelten. Ihnen wird zugetraut, den Lebensunterhalt selber zu finanzieren. Frauen jedoch nicht, weshalb ihnen lebenslänglich eine Witwenrente zusteht.

Der Bundesrat will diese Ungleichbehandlung nun beseitigen: Dafür hat er eine Gesetzesänderung präsentiert und ins Parlament geschickt. Laut dieser sollen neu Eltern bis zum vollendeten 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Hinterlassenenrente erhalten. Der Anspruch ist unabhängig vom Zivilstand und dem Geschlecht des Elternteils. Eine Hinterlassenenrente über das vollendete 25. Altersjahr des jüngsten Kindes hinaus sollen Eltern erhalten, wenn sie ein erwachsenes Kind mit Behinderung betreuen und dafür ein Anspruch auf Betreuungsgutschriften der AHV besteht.

Verwitwete ohne Kinder: Hinterbliebene ohne unterhaltsberechtigte Kinder sollen nach der Verwitwung zur Unterstützung während zwei Jahren eine Übergangsrente erhalten. Das gilt für verheiratete Paare sowie für geschiedene Personen, die von der verstorbenen Person einen Unterhaltsbeitrag erhalten haben.

Diese Übergangsbestimmungen sollen gelten: Witwen und Witwer, die bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung das 55. Altersjahr vollendet haben, sollen weiterhin einen Anspruch auf die laufende Rente haben. Ebenfalls beibehalten werden sollen die laufenden Renten für Witwen und Witwer, die bei Inkrafttreten das 50. Altersjahr vollendet haben und Ergänzungsleistungen zur AHV und IV beziehen. Die Renten für Personen unter 55 Jahren und ohne unterhaltsberechtigte Kinder sollen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung aufgehoben werden.

Das sagen Witwen und Witwer dazu: Der Verein «Aurora», eine Informations- und Kontaktstelle für Verwitwete, begrüsst eine geschlechts- und zivilstandsunabhängige Hinterlassenenrente grundsätzlich. «Wir fordern aber nachdrücklich, auf die Streichung von laufenden Renten von hinterlassenen Elternteilen zu verzichten», teilt der Verein mit. Witwen hätten ihren finanziellen Lebensentwurf basierend auf der lebenslangen Witwenrente gemacht. Durch deren Wegfall würden Vorsorgelücken entstehen, die nicht aufgeholt werden könnten. «Das Streichen einer gesetzlich geregelten und persönlich zugesprochenen Versicherungsleistung wäre zudem eine gravierende Verletzung der Rechtssicherheit in unserem Land», argumentiert der Verein.

Auslöser für die neue Regelung ist ein Gerichtsurteil: Als die jüngste Tochter vom Witwer Max Beelers volljährig wurde, strich ihm die Ausgleichskasse von Appenzell Ausserrhoden die Witwerrente. Wäre er eine Frau, wären die Zahlungen weitergelaufen. Beeler klagte gegen diese Ungleichbehandlung. Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gab ihm recht. Das Urteil lautet: Die Schweiz diskriminiert Männer. Daraufhin hat die Schweiz eine Übergangsregelung eingerichtet. Bis das System einer Reform unterzogen wird, wird Witwern mit Kindern eine lebenslange Rente gewährt.

Beitrag schauen oder weiterlesen - Tagesschau, 23.10.2024, 19:30 Uhr

Nach der obligatorischen Schulzeit findet die Mehrheit der Jugendlichen ihre Wunschlösung

Knapp 89'000 Jugendliche haben im Sommer 2024 die obligatorische Schule abgeschlossen. 54 Prozent der Befragten erachten digitale Kompetenzen als zentral für ihre berufliche Zukunft. 45 Prozent sind direkt in eine berufliche Grundbildung eingetreten. Dies zeigt das aktuelle Nahtstellenbarometer, das gfs.bern im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI durchgeführt hat.

Gemäss den Hochrechnungen des Nahstellenbarometers, haben 78 Prozent der Jugendlichen im Sommer 2024 ihre bevorzugte Ausbildung begonnen. Damit bleibt der Einstieg in die berufliche Grundbildung der beliebteste Weg nach der obligatorischen Schulzeit. Gut ein Drittel der Schulabgängerinnen und -abgänger hat sich für eine allgemeinbildende Ausbildung entschieden. Davon treten 70 Prozent in ein Gymnasium und 30 Prozent in eine Fachmittelschule ein. Eine Zwischenlösung wählten insgesamt 21 Prozent der Jugendlichen. Bei den meisten Betrieben ist das Lehrstellenangebot konstant geblieben. Auch die Zahl jener Unternehmen, die mehr oder weniger Lehrstellen anbieten als im Vorjahr, bleibt stabil. Per August 2024 konnten 87 Prozent der angebotenen Lehrstellen besetzt werden.

Die Mehrheit der von den Jugendlichen gewählten beruflichen Grundbildungen führt zu einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ); rund jede zehnte zu einem Eidgenössischen Berufsattest (EBA). Der beliebteste Lehrberuf bei jungen Frauen und Männern ist nach wie vor Kauffrau/Kaufmann. Junge Frauen tendieren weiterhin eher zu beruflichen Grundbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich, junge Männer eher zu technischen und handwerklichen beruflichen Grundbildungen. Schwierigkeiten bei der Besetzung von Lehrstellen bestehen im Baugewerbe sowie im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen. In beiden Branchen bleibt etwa jede vierte Lehrstelle unbesetzt. Als häufigsten Grund für unbesetzte Lehrstellen geben die Betriebe an, keine oder nur ungeeignete Bewerbungen erhalten zu haben.

Digitalisierung als Chance für die Arbeitswelt

Der Umfrage zufolge sieht die Mehrheit der befragten Jugendlichen die Digitalisierung als Chance. Sie erachten digitale Kompetenz mehrheitlich als zentralen Baustein für ihre berufliche Zukunft, der ihre Erfolgsaussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Nur 14 Prozent der Schulabgängerinnen und Schulabgänger sehen in der Digitalisierung ein Risiko. Zu den Bedenken gehört insbesondere eine mögliche mangelnde Nachfrage nach den erlernten Fähigkeiten durch die Digitalisierung. Mit 53 Prozent blickt eine Mehrheit der Jugendlichen am Ende der obligatorischen Schulzeit zuversichtlich in die eigene Zukunft. Die gesamtgesellschaftliche Zukunft wird insgesamt verhaltener eingeschätzt.

Das Nahtstellenbarometer zeigt die aktuelle Situation und die Entwicklungstendenzen an der Nahtstelle zwischen obligatorischer Schule und Sekundarstufe II auf. Es wird zweimal jährlich erhoben. Die Stichtage sind jeweils der 15. April und der 31. August. Für die vorliegenden Hochrechnungen wurden vom 15. Juli bis 1. September 2024 insgesamt 2123 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren schriftlich befragt. Auf Seiten der Unternehmen wurden vom 15. Juli bis 6. September 2024 insgesamt 3856 Unternehmen mit mindestens zwei Mitarbeitenden (in Vollzeitäquivalenten) schriftlich befragt.

Der detaillierte Ergebnisbericht wird im Dezember 2024 unter www.sbfi.admin.ch/barometer veröffentlicht.

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