Parlament stimmt Individualbesteuerung von Ehepaaren zu

Auch der Ständerat ist der Ansicht, dass jede steuerpflichtige Person künftig eine eigene Steuererklärung ausfüllen soll – unabhängig vom Zivilstand. Der Nationalrat und der Bundesrat wollen die Heiratsstrafe bei der Besteuerung abschaffen. Am Montagabend hat sich der Ständerat über die Vorlage gebeugt – und sich ebenfalls für die Individualbesteuerung ausgesprochen. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.

Am Montagabend hat der Ständerat die Einführung der Individualsteuer beraten: Wie auch der Nationalrat sprach sich die kleine Kammer für die Individualbesteuerung und somit für die Abschaffung der Heiratsstrafe aus. Im Gegensatz zum Nationalrat schwächte er die Vorlage des Bundesrats jedoch etwas ab. Ausgehend von einem Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative der FDP-Frauen hatte der Nationalrat bereits im September 2024 mit hauchdünner Mehrheit entschieden, dass jede steuerpflichtige Person in der Schweiz künftig eine eigene Steuererklärung ausfüllen soll – unabhängig vom Zivilstand.

Bürgerliche warnen vor Benachteiligung klassischer Familienmodelle

Wie im Nationalrat weibelten auch im Ständerat FDP, GLP, SP und Grüne für den Systemwechsel – während sich Mitte und SVP dagegenstemmten: Das System der Individualbesteuerung würde demnach den Status quo umkehren und klassische Familienmodelle mit nur einem Brotverdiener steuerlich benachteiligen. Auch aus diesem Grund hatte die kleine Kammer letzte Woche eine erste Änderung beschlossen: Eltern mit sehr ungleichen Einkommen sollen Kinderabzüge von einem auf den anderen Elternteil übertragen können, damit der Steuererlass nicht verfällt, wenn eine der Personen aufgrund des tiefen Einkommens keine Steuern zahlen muss. Nach den Beratungen im Ständerat werden die Änderungen noch einmal dem Nationalrat vorgelegt – stimmt die Grosse Kammer diesen Anträgen zu, ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.

Mehrere Optionen zur Abschaffung der Heiratsstrafe

Am Freitag hatte die Landesregierung überdies mitgeteilt, dass sie die Heiratsstrafe-Initiative der Mitte ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfiehlt. Der Bundesrat bevorzuge die gewählte Methode im Gegenvorschlag zur FDP-Initiative. Die Mitte wiederum argumentiert, dass ihre Initiative die Besteuerung von Paaren mit deutlich unterschiedlichen Einkommen gerechter regle, als das reine Modell der Individualbesteuerung.

Weiterlesen - ein Beitrag von Kaspar Schwarzenbach und Christina Pirskanen erschienen am 10.03.25 auf 20min.ch

Familienglück trotz Existenzsorgen: «Die Freude ist unbezahlbar»

Manouilah Ugokwe hat sechs Kinder und kennt die Herausforderungen des Familienalltags. Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind half ihr, als sie es am dringendsten brauchte – mit unbürokratischer Unterstützung und Perspektiven für die Zukunft.

Sechs Kinder, das jüngste gerade vier Monate alt: Manouilah Ugokwe lebt für ihre Familie. Auch wenn das Geld oft knapp ist, würde sie ihr Glück um nichts in der Welt eintauschen. Eigentlich ist alles schön, weil die Freude, die sie mir bringen, unbezahlbar ist», sagt die 35-Jährige. Sie ist stolz darauf, dass in ihrer Familie offen geredet wird. Doch so sehr sie das Familienleben liebt – der Alltag mit vielen Kindern ist nicht immer einfach.

Als sie mit ihrem jüngsten Sohn Chibueze schwanger war, bereitete ihr die finanzielle Situation Sorgen. Wie sollte sie all die Dinge finanzieren, die ein Neugeborenes braucht? Hilfe fand sie beim Solidaritätsfonds für Mutter und Kind des Katholischen Frauenbundes. Die Organisation unterstützte sie unbürokratisch, sodass sie sich ein Bett und einen Kinderwagen leisten konnte. «Das hat mir eine grosse Last genommen», sagt sie.

Ein sicherer Start ins Leben

Jedes Jahr unterstützt der Solidaritätsfonds hunderte Frauen in der Schweiz, die in eine finanzielle Notlage geraten sind. Besonders betroffen sind Alleinerziehende, Working-Poor-Familien oder Eltern mit mehreren Kindern. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist die Nachfrage hoch: 2023 wurden 428 Gesuche bewilligt. Der Fonds hilft dort, wo das soziale Netz Lücken aufweist. Die finanzielle Unterstützung kann für Baby-Grundausstattungen, Kinderbetreuung, Mietrückstände oder gar medizinische Kosten genutzt werden. Die Hilfe steht Frauen unabhängig von ihrer Religion, ihrem Zivilstand oder Aufenthaltsstatus offen. Wichtig ist allein die akute Notsituation.

Mehr als Geld: Beratung und Perspektiven

Doch es geht nicht nur um ökonomische Hilfe. «Wir wollen Familien nicht nur über Wasser halten, sondern sie stärken, sodass sie eigene Ziele verfolgen können», sagt Monika Grass vom Katholischen Frauenbund Basel-Stadt. Seit neun Jahren begleitet Monika Grass Manouilah Ugokwe bei Erziehungs- und Berufsfragen. Ihr langfristiges Ziel: die Wiederaufnahme ihrer Ausbildung zur Fachfrau Gesundheit.

Hilfe, die ankommt – und bleibt

Seit fast 50 Jahren leistet der Solidaritätsfonds rasche Hilfe, wenn Mütter in der Schweiz unverschuldet in eine Notlage geraten. Doch die steigende Nachfrage setzt den Fonds unter Druck. Während die Ausgaben 2023 knapp 900'000 Franken betrugen, resultierte ein Defizit von rund 60'000 Franken. Die Organisation ist daher weiterhin auf Spenden angewiesen. Für Manouilah Ugokwe war die Hilfe des Fonds ein Segen. «Ich liebe meine Familie», sagt sie. «Und dank der Unterstützung kann ich sie mit mehr Sicherheit und Zuversicht begleiten.»

Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind

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Der Fonds wurde 1976 gegründet und bietet einmalige finanzielle Überbrückungshilfe für Frauen, die aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind.

  • Der Fonds wird vom Schweizerischen Katholischen Frauenbund SKF verwaltet.
  • Unterstützung wird für verschiedene Ausgaben gewährt, darunter Babyausstattung, Kinderbetreuung und Mietrückstände.
  • Anträge können von Frauen in der ganzen Schweiz gestellt werden, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Zivilstand.
  • Eine unabhängige Fachkommission prüft jedes Gesuch und entscheidet über die Höhe der Unterstützung.
  • Neben der finanziellen Hilfe bietet der Fonds auch Beratung, um Frauen langfristig zu stärken und Perspektiven zu schaffen.
Weiterlesen - ein Beitrag von erschienen am 08.03.25 auf srf.ch

Schere bleibt bestehen: «Lohngleichheit kommt nicht von selbst»

Die Schweiz macht Fortschritte bei der Gleichstellung im Berufsleben. Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen bleibt jedoch seit mehr als zehn Jahren gleich gross. Die Schweiz belegt Platz 20 von 33 im PwC-Ranking zur Gleichstellung im Berufsleben. Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen ist seit Beginn des Rankings 2011 sogar leicht gestiegen. Unternehmen, die Lohngleichheit nicht umsetzen, müssten keine Sanktionen befürchten, beklagt Clivia Koch, Präsidentin der Wirtschaftsfrauen Schweiz.

Während die Schweiz Fortschritte in dem Bereich macht, bleibe die Lohnlücke zwischen Männer und Frauen bestehen. Im Vergleich zu 2011 ist sie von 17,6 Prozent auf 18 Prozent sogar nochmal gestiegen. Dies geht aus dem neusten «Women in Work Index» des Beratungsunternehmens PwC hervor. Im Vergleich der 33 untersuchten OECD-Länder ist die Schweiz zwei Ränge aufgestiegen und belegt neu Platz 20 bei der Gleichstellung im Berufsleben. «Die Schweiz macht Fortschritte, doch das Tempo muss schneller werden», sagt Johannes Smits, Partner, People and Organisation bei PwC Schweiz.

Erhebliche Diskrepanz bleibe bestehen

Auf dem Ranking liegt die Schweiz vor den Nachbarländern Deutschland (Platz 21), Frankreich (Platz 22), Österreich (Platz 27) und Italien (Platz 30). Zu den führenden Ländern gebe es allerdings immer noch einiges an Abstand.

Island führt das diesjährige Ranking an, gefolgt von Neuseeland, Luxemburg und Schweden. Diese Länder profitierten gemäss PwC von besseren Kinderbetreuungsmöglichkeiten, gezielten Massnahmen für Lohngleichheit und stärkerer Unterstützung für Väter. Trotz der Fortschritte bestehe weiterhin eine erhebliche Diskrepanz. Bei der derzeitigen Fortschrittsrate würde es über 46 Jahre dauern, bis das Lohngefälle zwischen Mann und Frau in den 33 untersuchten Länder vollständig geschlossen ist.

Oft propagiert, aber selten durchgesetzt

Clivia Koch, Präsidentin Wirtschaftsfrauen Schweiz, fasst die Veränderung in der Schweiz so zusammen: «Fortschritte sind erkennbar, aber Mut zur Veränderung fehlt.» Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben bleibe die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bestehen – nicht, weil es an Regeln fehlt, sondern weil deren fehlende Umsetzung kaum Konsequenzen habe. Gegenüber 20 Minuten zeigt Koch auf, wo Frauen im Beruf oftmals noch Schwierigkeiten haben. «Lohngleichheit wird oft als Ziel propagiert, aber zu selten aktiv durchgesetzt.»

Frauen unterschätzen ihren Marktwert

Ein grosses Problem sei, dass Frauen häufiger Berufe mit geringeren Löhnen wählen, Teilzeit arbeiten und nach einer Auszeit meist auf der gleichen Stufe wieder einsteigen. «Zu oft trauen sie sich nicht, ihre Erfahrung und ihr Know-how klar zu kommunizieren. Das kostet nicht nur Gehalt, sondern auch Karrierechancen.» Hier brauche es eine Veränderung: «Frauen müssen sich ihres Marktwerts bewusst werden, und ihn selbstbewusst einfordern. Unternehmen wiederum sollten Rückkehrmodelle etablieren, die nicht bedeuten, dass Frauen jedes Mal wieder bei null anfangen.»

Keine Konsequenzen, keine Veränderung

«Unternehmen, die sich nicht an Lohngleichheitsvorgaben halten, müssen keine Sanktionen fürchten. Deshalb tun es viele auch nicht», so Koch. Derweil zeigten Beispiele, dass Lohngleichheit dort vorkommt, wo Löhne transparent, messbar und nachvollziehbar sind. «Wo Leistung objektiv bewertet wird, zählen Fakten – nicht Verhandlungsgeschick oder persönliche Netzwerke», so Koch. Transparenz schaffe Fairness und fördere das Vertrauen in die eigene Karriereperspektive. «Ohne Druck wird sich wenig ändern. Es braucht Konsequenzen für Unternehmen, die sich nicht an Gleichstellungsstandards halten.»

«Ein echter Wettbewerbsvorteil»

Frauen müssen aus Kochs Sicht ihren Marktwert kennen und einfordern, während Unternehmen sich verbindlich zur Lohngleichheit bekennen sollen – oder die Konsequenzen tragen. «Die Politik muss nicht nur Gesetze erlassen, sondern deren Umsetzung sicherstellen.» Lohngleichheit sei kein Wunschdenken – sie passiere dort, wo Transparenz, klare Regeln und mutige Führung aufeinandertreffen. Doch: «Sie passiert nicht von selbst. Aber wo sie konsequent angegangen wird, ist sie machbar – und ein echter Wettbewerbsvorteil.»

Erwerbstätig ja – aber nur Teilzeit

Gleichzeitig zum PwC-Index veröffentlicht auch das Bundesamt für Statistik neue Zahlen zur Gleichstellung. Seit 1991 ist die Erwerbsquote der Frauen deutlich gestiegen, während sie bei den Männern minimal gesunken ist. Der PwC-Index ergänzt hierbei: Bei der Vollzeitquote klaffe eine grosse Lücke, denn weniger als zwei Drittel der erwerbstätigen Frauen (60,7 Prozent) arbeiten in Vollzeit – gegenüber neun von zehn Männern. Auch der OECD-Durchschnitt von 78,1 Prozent liegt wesentlich höher als in der Schweiz.

Weiterlesen - ein Beitrag von Jan Janssen publiziert am 07.03.2025 auf 20min.ch

Indikatoren der Gleichstellung von Frau und Mann

Seit 1991 ist die Erwerbsquote der Frauen deutlich gestiegen, und zwar in allen Altersgruppen. Bei den 55- bis 64-jährigen Frauen hat sie besonders stark zugenommen. Im Jahr 2024 lag ihre Erwerbsquote bei 72%, das sind 16 Prozentpunkte weniger als bei den 25- bis 39-jährigen Frauen (88%). Im Jahr 1991 war sie mit 44% noch um knapp 29 Prozentpunkte tiefer als die der jüngeren Frauen (72%).

Bei den Männern ist die Erwerbsquote über die Jahre minim gesunken. Der Unterschied der Erwerbsquote zwischen der jüngeren und der älteren Generation belief sich sowohl im Jahr 1991 als auch im 2024 auf rund 11 Prozentpunkte (1991: 25- bis 39-Jährige 97%, 55- bis 64-Jähige 86%; 2024: 94% bzw. 84%).

Frauen waren im Jahr 2024 zu 35% in Unternehmensleitungen vertreten. Im Vergleich zu den beiden Vorjahren ist ihr Anteil leicht angestiegen (2022: 31%; 2023: 32%). Jüngere Frauen im Alter von 25 bis 39 Jahren sind am häufigsten in solchen Führungspositionen anzutreffen. 2024 betrug ihr Anteil 41%. Im Vergleich dazu waren es 34% bei den 40- bis 54-Jährigen und 30% bei den 55- bis 64-Jährigen. WeiterlesenErwerbsquote der Frauen 2025 d














Quelle: BFS - SAKE


Arbeitnehmende in UL 2025






















Quelle: BFS - SAKE

Bundesrat lehnt Initiative zur Abschaffung der Rentenplafonierung für Ehepaare ab

An seiner Sitzung vom 7. März 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» verabschiedet. Die Initiative verlangt die Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare in der Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der Invalidenversicherung. Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Eine weitere Mehrbelastung der AHV in Höhe von rund 3,6 Milliarden Franken gemäss Projektion, zusätzlich zu den Kosten für die 13. Altersrente und den Kosten, die aufgrund des demografischen Wandels anfallen werden, würde die finanzielle Lage der AHV verschlechtern.

Die am 27. März 2024 von der Partei «Die Mitte» eingereichte Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten» fordert die Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare in der AHV und der IV. Heute darf die Summe der Einzelrenten eines Ehepaares höchstens 150 Prozent der Maximalrente betragen, d. h. 3780 Franken für Personen, die immer in die AHV einbezahlt haben. Das betrifft rund 90 Prozent der Ehepaare, deren AHV- und IV-Renten allenfalls tiefer ausfallen als die kumulierten Renten unverheirateter Paare. Die Initiative verlangt ausserdem, dass der Bundesrat die Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehefrauen und Ehemänner aufhebt, wenn die gesetzlichen Durchführungsbestimmungen nicht drei Jahre nach einer Annahme der Initiative in Kraft treten. Derzeit müssen verheiratete Nichterwerbstätige keine Beiträge einzahlen, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet. Mit der Initiative würden die Renten von verheirateten Personen mit einem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen von über 90 720 Franken (Stand 2025) verbessert. Die Renten von Haushalten mit tiefem Einkommen sowie von unverheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen würden sich hingegen nicht ändern.

Bundesrat empfiehlt Initiative zur Ablehnung

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Seiner Ansicht nach sind Eheleute in der AHV gut abgesichert, da ihnen verschiedene Massnahmen zugutekommen, die die Nachteile der Rentenplafonierung ausgleichen. Ehepaaren stehen gewisse AHV- und IV-Leistungen zu, auf die Konkubinatspaare keinen Anspruch haben. Die während der Ehejahre erzielten Einkommen werden bei einer Scheidung, im Todesfall, aber auch wenn beide rentenberechtigt sind, hälftig aufgeteilt. Witwen und Witwer haben Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent zu ihrer Alters- oder Invalidenrente. Witwen- und Witwerrenten werden nur Personen gewährt, die verheiratet waren.

Eine Annahme der Initiative, das heisst die Abschaffung der Rentenplafonierung und die Aufhebung der Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehepartnerinnen und -partner, würde im Übrigen gemäss Projektion zu einer Erhöhung der jährlichen AHV-Ausgaben von rund 3,6 Milliarden Franken im Jahr 2030 und rund 4,1 Milliarden Franken im Jahr 2035 führen. Auf den Bund würden 2030 rund 770 Millionen Franken und 2035 rund 870 Millionen Franken entfallen (der Bundesanteil an der AHV-Finanzierung beläuft sich nach geltendem Recht auf 20,2 %). Die Initiative sieht keine Finanzierung zur Deckung dieser Mehrkosten vor und die AHV verfügt nicht über die finanziellen Mittel, um diese zu übernehmen. Um die durch die Initiative entstehenden Ausgaben zu decken, müssten je nach festzulegendem Finanzziel beispielsweise die Lohnbeiträge um 0,6 Prozentpunkte oder die Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte angehoben werden.

Würde die Initiative angenommen, müsste die Gesamtbevölkerung die zusätzlichen Kosten tragen, auch Personen mit tiefem Einkommen, Alleinstehende, Verwitwete oder Geschiedene, deren Rente sich nicht verbessern würde, obwohl sie am stärksten von Armut bedroht sind. Eine weitere Mehrbelastung der AHV zusätzlich zu den Kosten für die 13. Altersrente und den Kosten, die aufgrund des demografischen Wandels anfallen werden, würde die finanziellen Herausforderungen der AHV noch verschärfen. Aus diesen Gründen empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, die Initiative abzulehnen.

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Die besten Länder für berufstätige Frauen

Südkorea, Japan und Türkei – nur in diesen OECD-Ländern sind Frauen auf dem Arbeitsmarkt noch schlechter gestellt als in der Schweiz. Die besten Bedingungen haben Frauen, die in Schweden, Norwegen, Island oder Finnland arbeiten. Das sind die Gründe.

Jedes Jahr veröffentlicht das britische Wirtschaftsmagazin «The Economist» anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März den sogenannten Glass-Ceiling-Index. Dieser vergleicht die Arbeitsbedingungen für Frauen in 29 der 38 OECD-Länder anhand der folgenden 10 Kennzahlen:

Höhere Bildung
Absolvierte GMAT-Prüfungen von Frauen
Erwerbsquote der Frauen
Lohnunterschied Mann/Frau
Frauen in Management-Positionen
Frauen in Verwaltungsräten
Frauen im Parlament
Kosten für Kinderbetreuung
Bezahlter Mutterschaftsurlaub
Bezahlter Vaterschaftsurlaub

    Ziel ist es, die vielen unsichtbaren Barrieren, gegen die Frauen im Verlauf ihrer Karriere anstossen und die ihren Aufstieg bremsen oder verhindern, offen zu legen. Wer nun gedacht hat, die Schweiz belege in diesem Ranking einen Spitzenplatz, der irrt sich gewaltig. Rang 26 bedeutet, dass nur Japan, Südkorea und die Türkei noch schlechter dastehen. Ein Blick auf die Entwicklung seit 2016 zeigt zudem, dass sich in der Schweiz in Sachen Stellung der Frauen in der Arbeitswelt in den letzten neun Jahren nicht viel getan hat. Seit 2013 befinden wir uns auf besagtem 26. Rang. Doch warum ist die Schweiz so schlecht klassiert? Das hat vor allem mit der Kinderbetreuung zu tun: Die Nettokosten für Kinderbetreuung verschlingen gemäss «Economist» rund 49 Prozent des Durchschnittslohns. Ausserdem befinden wir uns mit durchschnittlichen 7,8 Wochen Mutterschafts- und 1,1 Wochen Vaterschaftsurlaub auch hier am untersten Ende im OECD-Ranking. Schlechter als der Durchschnitt präsentieren sich auch die Unterschiede zwischen Männer- und Frauenlöhnen. Das ebenfalls schlechte Abschneiden bei der höheren Bildung dürfte dagegen eine statistische Verzerrung darstellen, weil die Berufslehre mit den anschliessenden Möglichkeiten von Berufsmaturität und Fachhochschulen von den OECD-Statistikern nicht adäquat erfasst wird. In der oberen Hälfte der 29 OECD-Länder dagegen liegt die Schweiz bei der Beteiligung von Frauen im Arbeitsmarkt, bei der Frauenvertretung in den Parlamenten und auch beim Frauenanteil in Verwaltungsräten.

    Skandinavische Länder als Vorbild

    Auf den Spitzenplätzen liegen fast erwartungsgemäss die nordischen Länder, wobei Island, Schweden, Norwegen und Finnland immer wieder die Plätze tauschen. Momentan ist Schweden die Nummer 1. Alle skandinavischen Staaten zeichnen sich dadurch aus, dass sie Frauen leichter einen Hochschulabschluss ermöglichen, ihnen höhere Postionen im Arbeitsmarkt zugänglich machen und durch ein faires System des Elternurlaubs sowie flexiblen Arbeitszeiten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Dass Japan und Südkorea so schlecht abschneiden, ist der Tatsache geschuldet, dass hier Frauen immer noch einen meist finalen Entscheid zwischen Familie und Beruf zu fällen haben. Generell lässt sich anhand der Kennzahlen des «Economist» aber sagen, dass sich die Möglichkeiten für Frauen in der Arbeitswelt in die richtige Richtung entwickeln, wenn allerdings sehr langsam. Zwar erlitten Fortschritte bei der Lohngerechtigkeit zuletzt durch Corona einen kleinen Dämpfer, der Frauenanteil in Verwaltungsräten und in der höheren Bildung hat im Schnitt jedoch sichtbar zugenommen. Bleibt zu hoffen, dass der Rechtsrutsch in vielen Staaten diesen positiven Entwicklungen nicht wieder zunichtemacht.

    Weiterlesen - ein Beitrag von Philipp Reich publiziert am 06.03.25 auf watson.ch