2023 profitierten 47,7% der Arbeitnehmenden von flexiblen Arbeitszeiten und knapp zwei von fünf leisteten zumindest gelegentlich Heimarbeit. 26,5% der Erwerbstätigen sind regelmässig samstags tätig, Nachtarbeit ist deutlich weniger verbreitet (5,6%). Befristete Arbeitsverträge betreffen 8,6% der Arbeitnehmenden und der Anteil der Arbeit auf Abruf beläuft sich auf ähnlichem Niveau (8,3%). Zwischen den Wirtschaftsbranchen variieren diese Ergebnisse stark, ebenso nach Geschlecht und Alter. Dies geht aus der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
Im Jahr 2023 verfügten 47,7% der Arbeitnehmenden über flexible Arbeitszeiten (Wochen- oder Monatsarbeitszeit mit oder ohne Blockzeiten, Jahresarbeitszeit, keine formalen Vorgaben, anderes Modell). Männer (51,8%) profitieren häufiger von flexiblen Arbeitszeiten als Frauen (43,3%). Nach Wirtschaftsbranche betrachtet sind flexible Arbeitszeiten sehr ungleich verteilt. Die höchsten Anteile von rund drei Vierteln sind in folgenden Branchen vorzufinden: Information und Kommunikation (77,3%), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (75,3%) und Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (73,0%).
Die Hälfte der Erwerbstätigen im Gastgewerbe arbeitet regelmässig abends
2023 arbeiteten 16,4% der Erwerbstätigen regelmässig abends, Frauen häufiger als Männer (17,2% gegenüber 15,7%). 15- bis 24-Jährige weisen im Altersvergleich den höchsten Anteil an Abendarbeit auf (21,5%), in den restlichen Altersgruppen sind es zwischen 15 und 17%. In der Branche Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie ist die Abendarbeit am stärksten verbreitet (49,8%), gefolgt von der Branche Verkehr und Lagerei mit 30,7%. Demgegenüber arbeiten lediglich 4,3% der im Baugewerbe/Bau tätigen Personen regelmässig abends.
Regelmässige Nachtarbeit in der Branche Verkehr und Lagerei am häufigsten
Insgesamt arbeitet rund jede zwanzigste erwerbstätige Person regelmässig nachts. Im Gegensatz zur Abendarbeit wird die Nachtarbeit von Männern (6,1%) etwas häufiger praktiziert als von Frauen (5,0%). Ein vergleichsweise hoher Anteil an regelmässiger Nachtarbeit ist in der Branche Verkehr und Lagerei zu vermerken (22,0%), gefolgt vom Gesundheits- und Sozialwesen (12,0%).
Ein Viertel der Erwerbstätigen arbeitet regelmässig am Wochenende
26,5% der Erwerbstätigen arbeiten regelmässig samstags und 15,8% regelmässig sonntags. Frauen sind häufiger am Wochenende tätig als Männer (samstags: 29,6% gegenüber 23,8%; sonntags: 17,4% gegenüber 14,5%). Differenziert nach Alter zeigen sich hohe Anteile an Wochenendarbeit bei den 15- bis 24-Jährigen (samstags: 35,1%; sonntags: 21,1%) und bei den 65-Jährigen und Älteren (samstags: 33,9%; sonntags: 20,7%). Bei 25- bis 64-Jährigen belaufen sich die Werte auf 25 bis 28% für die Samstagsarbeit bzw. 15 bis 17% für die Sonntagsarbeit. Bemerkenswerte Anteile an Wochenendarbeit sind in der Branche Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie (Samstagsarbeit: 70,2%; Sonntagsarbeit: 51,3%) sowie in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (Samstagsarbeit: 68,4%; Sonntagsarbeit: 52,1%) zu verzeichnen.
Ein Viertel der Personen im Rentenalter arbeitet auf Abruf
Im Jahr 2023 leisteten 8,3% der Arbeitnehmenden Arbeit auf Abruf (Männer: 6,7%; Frauen: 9,9%). Bei Personen im Rentenalter ist diese Arbeitsform besonders verbreitet (25,4%), bei 15- bis 24-Jährigen sind es ebenfalls deutlich mehr als der Durchschnitt (16,1%). Bei Arbeitnehmenden der mittleren Altersklassen beläuft sich die Arbeit auf Abruf auf rund 7%. Diese Arbeitsform ist insbesondere in der Branche Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie hervorzuheben (19,5%), gefolgt von der Branche Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (Kunst, Unterhaltung, private Haushalte, sonstige Dienstleistungen) mit einem Anteil von 14,7%.
Viel Heimarbeit in der Branche Information und Kommunikation
Knapp zwei von fünf Arbeitnehmenden leisten zumindest gelegentlich Heimarbeit (38,4%). Dies betrifft Erwerbstätigkeiten, die daheim in der Privatwohnung ausgeführt werden, unabhängig davon, ob es sich um Teleheimarbeit (Benutzung des Internets für den Informationsaustausch mit dem Arbeitgeber) handelt oder nicht. In der Branche Information und Kommunikation wird besonders oft Heimarbeit geleistet (82,9% der Arbeitnehmenden). Ebenfalls überdurchschnittliche Anteile von mehr als 60% sind in den Branchen Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (73,3%) und Erziehung und Unterricht (63,3%) vorzufinden.
Erziehung und Unterricht: ein Viertel mit befristeten Arbeitsverträgen
8,6% der Arbeitnehmenden waren 2023 in einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt, Frauen (9,4%) etwas öfter als Männer (7,8%). Unterschieden nach Alter sind insbesondere die 15- bis 24-Jährigen zu erwähnen, die zu 25,0% befristet angestellt sind. Auch bei den 65-Jährigen und Älteren sind befristete Arbeitsverträge überdurchschnittlich verbreitet (17,2%). Betrachtet nach Wirtschaftsbranche entfällt der höchste Anteil an befristeten Arbeitsverhältnissen auf die Branche Erziehung und Unterricht (24,3%).
Weiterlesen - Neue statistische Informationen vom Bundesamt für Statistik erschienen am 05.07.2024
Viel ist die Rede vom Fachkräftemangel. Gleichzeitig erleben Ältere oft Ablehnung auf dem Arbeitsmarkt. Wird die Knappheit übertrieben?
Paul Weber ist ein gut qualifizierter 55-Jähriger. Ursprünglich hatte er eine Lehre gemacht, später aber die Matura nachgeholt und studiert. Laufend hat er sich weitergebildet, während seiner letzten Stelle noch eine Führungsausbildung absolviert. Nach über zehn Jahren im gleichen Job wollte er nochmals einen Schritt machen – und hat gekündigt. «Überall habe ich vom Fachkräftemangel gelesen. Ich war überzeugt, bald wieder etwas zu finden.» 13 Monate später ist der Optimismus verflogen. Ein Dutzend Bewerbungsprozesse und ebenso viele Absagen haben ihn zermürbt. Paul Weber, der eigentlich anders heisst, spricht mittlerweile von Altersdiskriminierung: «Dass ich so lange am Suchen bin, zeigt, dass da etwas schiefläuft. Es kann nicht nur an mir liegen.» Das bestätigt auch der Personalvermittler Pascal Scheiwiller. Er kennt die Sicht der Stellensuchenden und weiss, was die Unternehmen suchen. Scheiwiller sagt, das Problem des Fachkräftemangels werde übertrieben dargestellt: «Wäre dem wirklich so, würden sich die Unternehmen viel flexibler zeigen.»
Null-Toleranz für Abweichungen
Gemäss Personalvermittler Scheiwiller sind die Unternehmen nicht bereit, Abweichungen vom Wunschprofil in Kauf zu nehmen: «Es gibt klare Kriterien und Anforderungen. Wer die nicht erfüllt, wird nicht eingestellt.» Auch Quereinsteiger seien unbeliebt, «weil man in sie investieren muss und nicht weiss, ob es gut kommt». Die Ansprüche an die Passgenauigkeit bei einer Stellenvergabe fielen bei Älteren stärker ins Gewicht, beobachtet der Personalvermittler: «Kommen persönliche Vorurteile hinzu, stecken über 55-Jährige schnell in einer Schublade: schwierig zu integrieren, weniger leistungsbereit, weniger technikaffin.» Derart wählerisch zu sein, müsse man sich leisten können, ist Pascal Scheiwiller überzeugt: «Den Unternehmen steht die ganze EU als Rekrutierungsraum offen, nicht nur der Schweizer Arbeitsmarkt. Und das nutzen sie.»
Absage an Altersquote
Gleichwohl ist der Personalvermittler gegen Altersvorschriften für Unternehmen. Denn eine Quote bewirke genau das Gegenteil dessen, was man erreichen wolle, ist er überzeugt: «Wenn Sie den Unternehmen vorgeben, so und so viel Prozent der Angestellten müssten über 55 sein, haben diese Leute es noch schwerer bei Einstellungen; niemand hält sie für qualifiziert.» Auch der Arbeitgeberverband SAV winkt ab, wenn es um Vorgaben für Unternehmen geht. Die Unternehmen müssten die für sie besten Leute wählen können, sagt Daniela Lützelschwab vom SAV, «eine Altersquote lehnen wir darum ab.» Auch einen Altersvorrang für ältere Bewerber bei gleicher Qualifikation hält der SAV für untauglich, weil dadurch andere Bewerberinnen und Bewerber diskriminiert würden.
Die Logik des Marktes
Personalvermittler Pascal Scheiwiller ist überzeugt, das Problem werde sich von selbst lösen, wenn sich der Fachkräftemangel weiter verschärft: «Dann haben auch ältere Kandidatinnen und Kandidaten mehr Chancen. Das ist die Logik des Marktes.» Für Paul Weber, der seit über einem Jahr eine Stelle sucht, ist das ein schwacher Trost. Der 55-Jährige wünscht sich Vorgaben des Bundes: «Ich glaube, es braucht Leitplanken, damit ältere Bewerberinnen und Bewerber überhaupt eine Chance haben.»
Ältere sind nicht häufiger arbeitslos
In der Schweiz sind ältere Personen nicht häufiger arbeitslos als jüngere. Aber wenn sie eine Stelle suchen, brauchen sie deutlich länger als Jüngere. 2023 betrug die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt über alle Altersgruppen 2 Prozent, bei der Gruppe der 50-64-Jährigen 1,9 Prozent. Im Juni 2024 waren 29'565 Personen über 50 Jahre bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV gemeldet, davon 5’854 seit über einem Jahr. Der Anteil dieser Langzeitarbeitslosen beträgt über alle bei den RAV gemeldeten Personen 12 Prozent, bei den 50-64-Jährigen sind es 19.8 Prozent. In den Zahlen nicht enthalten sind Personen, die eine Stelle suchen, aber nicht sofort vermittelbar sind – oder nicht beim RAV gemeldet. Ebenfalls nicht enthalten sind die Ausgesteuerten. Im internationalen Vergleich sind in der Schweiz überdurchschnittlich viele Ältere erwerbstätig: Der Anteil der 55-64-Jährigen lag 2023 bei 78 Prozent.
Weiterlesen - ein Beitrag von Susanne Schmugge erschienen am 04.07.2024 auf srf.ch
Väter und Mütter können einen Teil ihres Elterngeldes auf die Grosseltern oder Dritte übertragen, wenn diese sich um ihre Kinder kümmern. Das Land ist in Sachen Familienpolitik ohnehin deutlich fortschrittlicher als andere.
In Schweden beziehen Väter und Mütter schon seit 1974 Elterngeld. Seither herrscht Gleichberechtigung: Beide Elternteile dürfen sich eine bezahlte Auszeit für ihre Kinder nehmen. Nun hat das Land einen weiteren Schritt für mehr Flexibilität im Berufs- und Familienleben der Eltern getan: Sie können seit 1. Juli einen Teil des Elterngeldes auf die Grosseltern übertragen. Die neue Regelung gilt während maximal dreier Monate innerhalb des ersten Lebensjahres des Enkelkindes. 45 Tage können Eltern an die Grosseltern abtreten, bei Alleinerziehenden sind es 90 Tage. Eltern können auch entscheiden, ihr Kind von einer anderen dritten Person betreuen zu lassen. Das Gesetz hatte das schwedische Parlament bereits im Dezember verabschiedet, nun tritt es in Kraft. Kein anderes Land in der EU lebt die Gleichstellung so ausgeprägt wie Schweden. Bei einer Umfrage des Europäischen Instituts für die Gleichstellungsfragen (Eige) erreicht Schweden die höchste Punktzahl. Mit 82,2 von 100 Punkten sind Schwedinnen und Schweden nahe dran an der völligen Gleichstellung. Deutschland erreicht bei dem EU-Vergleich nur 70 Punkte. So bekommen Eltern in Schweden gleichberechtigt staatliche Förderung für zusammen 480 Tage pro Kind: Das sind 16 Monate, in denen sich die Paare ihrem Familienleben widmen können. Wenn Mehrlinge geboren werden, bekommt jeder Elternteil pro Kind zusätzlich 90 Tage Elterngeld. Die Partner teilen die Tage untereinander auf, wie sie wollen. Sie müssen einen Grossteil davon bis zum vierten Geburtstag des Kindes nehmen, 96 Tage dürfen sie bis zum zwölften Geburtstag des Kindes noch nutzen. Das Elterngeld ist vergleichsweise grosszügig. Denn es wird nach dem letzten Bruttogehalt des Elternteils bemessen, der zu Hause bleibt. In den ersten zwölf Monaten bekommen Eltern dann 80 Prozent ihres ursprünglichen Lohns, häufig stocken Arbeitgeber aber auf 90 Prozent auf. In der Schweiz haben Eltern keinen Anspruch auf Elterngeld. Die Elternzeit ist zwar vorgesehen, aber ohne staatliche Unterstützung. Viele Unternehmen bieten allerdings einige Wochen Lohnfortzahlungen an. Bei der Elternzeit haben Väter und Mütter in der Schweiz im europäischen Vergleich dennoch das Nachsehen, Gleichberechtigung gibt es kaum: Lediglich 14 Wochen, also dreieinhalb Monate, stehen Müttern nach der Geburt zu, Väter bekommen gerade einmal 2 Wochen.
Dreissig Jahre später als Schweden
In Deutschland gibt es Elterngeld erst seit 2007, mehr als dreissig Jahre später als in Schweden. Eltern dürfen zwar bis zu drei Jahre zu Hause bleiben, während der Arbeitgeber ihren Arbeitsplatz vorhalten muss. Das Elterngeld ist aber auf maximal 14 Monate beschränkt. Das Basiselterngeld bekommen Eltern in Deutschland für bis zu zwölf Lebensmonate des Kindes. Nur wenn beide Partner Elterngeld beantragen und einer oder beide nach der Geburt weniger verdienen als vorher, haben sie Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld. Das ist immer noch deutlich weniger als im schwedischen Regelfall. Hinzu kommt: In Deutschland ist die Höhe des Elterngeldes gedeckelt. Je nach Einkommen erhalten Eltern zwischen 150 und maximal 1800 Euro monatlich. Flexibilität im System gibt es in der Bundesrepublik kaum: Das Elterngeld auf andere Personen als die Eltern selbst zu übertragen, ist nur in Ausnahmesituationen möglich. Etwa, wenn diese nicht mehr leben, schwer krank oder schwer behindert sind und sich nicht selbst um die Erziehung kümmern können. Grosseltern bekommen nur Elterngeld, wenn ein Elternteil des Enkelkinds noch minderjährig oder in der Ausbildung ist. Ausserdem dürfen die Eltern in diesen Ausnahmefällen selbst kein Elterngeld beantragen.
Bessere Kinderbetreuung
Schweden bietet Eltern aber auch bei der Betreuung der Kinder deutlich mehr als andere Länder: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz. Die zuständige Kommune muss spätestens nach drei Monaten nach Geburt des Kindes einen Betreuungsplatz bereithalten – ob Kinderkrippe, Hort oder Kindertagesstätte. Bis zum achten Lebensjahr des Kindes haben Schweden zudem Anspruch auf reduzierte Arbeitszeiten. In Deutschland gibt es erst seit 2023 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für das eigene Kind, allerdings erst ab dessen erstem Geburtstag. In der Realität fehlen Kita-Plätze, viele Eltern bemühen sich schon vor der Geburt ihres Kindes um einen Platz. Wann sie ihn tatsächlich bekommen, ist eine andere Frage. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung errechnete Ende 2023, dass in diesem Jahr mehr als 400 000 Kita-Plätze fehlen. In der Schweiz sind Kitas meist privat betrieben, Eltern zahlen entsprechend viel für die Betreuung ihrer Kinder. Die SP fordert in einer Gesetzesinitiative einen verfassungsmässigen Anspruch auf Kinderbetreuung ab dem Alter von drei Monaten und bis zum Ende der Grundschule. Der Bundesrat hat im September beschlossen, dem Parlament die Ablehnung zu empfehlen. Der Schweizer Bundeshaushalt würde mit Mehrkosten in Milliardenhöhe massiv belastet. Die schwedische Wirtschaft profitiert davon. 84 Prozent der Schwedinnen mit Kindern sind laut Daten der Statistikbehörde Eurostat erwerbstätig, ein Grossteil von ihnen in Vollzeit. In Deutschland arbeiten 76 Prozent der Mütter, die meisten allerdings Teilzeit (66 Prozent). In der Schweiz sind etwa 55 Prozent der Mütter mit Kleinkindern erwerbstätig, nur 16 Prozent arbeiten Vollzeit. Das ausgedehnte Sozialsystem Schwedens hat aber auch seinen Preis. Das Land rangiert mit einem Spitzensteuersatz von mehr als 52 Prozent unter den vier am stärksten belastenden EU-Mitgliedstaaten nach Finnland, Dänemark und Österreich.
Weiterlesen - ein Beitrag von Mirjam Moll erschienen am
Wer Angehörige pflegt, muss oft sein Pensum reduzieren und steht damit auch in der Vorsorge schlechter da. Was viele nicht wissen: In vielen Fällen kann man ein Honorar beziehen. Eine Übersicht.
Anziehen am Morgen wird zur Tortur. Der Einstieg in die Dusche oder Badewanne ist zu gefährlich. Und sich selbst eine Mahlzeit zu kochen, überfordert. Viele Menschen in der Schweiz sind tagtäglich auf Unterstützung angewiesen. Zudem nimmt die Zahl der betagten Menschen kontinuierlich zu. Viele von ihnen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben.
Das können sie oft nur dank der Hunderttausenden Angehörigen, die ihre Nächsten pflegen. Die Pflegenden setzen sich dabei grossen finanziellen Risiken aus, wenn sie das Pensum reduzieren oder gar ganz aufhören, einer Lohnarbeit nachzugehen. Das Haushaltseinkommen sinkt, die Vorsorge leidet – es kann gar die Altersarmut drohen.
Doch in vielen Fällen hätten sie Anspruch auf eine Entschädigung. Doch wann ist dies der Fall? Und wie hoch fällt die Bezahlung aus? Blick liefert die Übersicht.
Weiterlesen - ein Beitrag von Martin Schmidt erschienen am 02.07.2024 auf blick.ch
«Nein heisst Nein», Kostenübernahme für Safer-Sex-Methode und Uhren-GAV: Am heutigen Montag treten in der Schweiz zahlreiche Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie weitere Neuerungen in Kraft. Hier behält ihr den Überblick.
Sozialversicherungen
Nach der Geburt ihres Kindes können Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub neu ihre Parlamentstätigkeit ausüben, ohne den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung zu verlieren. Dementsprechend soll die Teilnahme von im Mutterschaftsurlaub stehenden Müttern an Sitzungen von Parlamenten nicht mehr als Aufnahme der Erwerbstätigkeit gelten. Dasselbe gilt für die Teilnahme an Kommissionssitzungen. Die Gesetzesänderung geht auf Standesinitiativen mehrerer Kantone zurück. Die neue Regelung wird auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene gelten.
Sexualstrafrecht
Bei sexuellen Handlungen gilt mit dem Inkrafttreten des revidierten Sexualstrafrechts neu der Grundsatz «Nein heisst Nein». Eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung liegen neu vor, wenn das Opfer mit Worten, Gesten oder durch Erstarren ausgedrückt hat, dass es mit der Handlung nicht einverstanden ist. Der Tatbestand der Vergewaltigung umfasst zudem neu nicht nur den Beischlaf gegen den Willen des Opfers, sondern auch «beischlafsähnliche Handlungen» die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Strafbar wird auch das sogenannte Stealthing. Dieser Tatbestand liegt bei einvernehmlichem Sex vor, wenn eine beteiligte Person aber heimlich und ohne vorgängiges Einverständnis der anderen Person das Kondom abstreift oder von Anfang an keines benutzt.
Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 01.07.2024 auf watson.ch
Gewerkschaften fordern für Frauen nach der Familienpause eine einfachere Rückkehr in die Arbeitswelt.
Es läuft dem vielstimmigen Lamento zum Fachkräftemangel etwas entgegen: Wenn Frauen nach einer Familienpause wieder arbeiten möchten, dann ist das oft alles andere als einfach. Deshalb fordern Gewerkschaften jetzt eine nationale Strategie, um diesen Wiedereinstieg zu unterstützen. Wenn diese Frauen in höheren Pensen oder in höher qualifizierten Jobs tätig wären, würde das auch besagtem Fachkräftemangel entgegenwirken. Zum Beispiel Angela Steffen. Sie hat eine Lehre in der Pflege gemacht und dann vier Söhne bekommen. Nach 19 Jahren Familienpause wollte sie zurück in ihren Beruf. In Spitälern fand sie trotz Fachkräftemangel keinen Job. «Ich brauche fixe Arbeitstage, damit ich die Kinderbetreuung organisieren kann», sagt sie gegenüber SRF.
Nationale Strategie gefordert
Laut einer Studie kehren jedes Jahr zwischen 9000 und 12'000 junge Mütter nach der Geburt unfreiwillig nicht an ihren Arbeitsplatz zurück. Deshalb fordern die Gewerkschaften eine nationale Strategie, um diesen Wiedereinstieg zu erleichtern. Laut Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travailsuisse, sind diese Frauen «oftmals Opfer einer sogenannten informellen Entlassung». Arbeitgeber würden sie «auf subtile Weise» dazu drängen, ihren Arbeitsplatz zu verlassen. Auf der Grundlage einer Analyse stellt Travailsuisse nun zehn Forderungen. Vier davon betreffen Anpassungen bei der Arbeitslosenversicherung (ALV). Gefordert wird etwa die Verlängerung der ALV-Rahmenfristen, damit mehr Wiedereinsteigende Taggelder der ALV beziehen und an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen. Je eine Forderung betrifft die Beratung durch kantonale Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen und die Finanzierung von direkten und indirekten Kosten des beruflichen Wiedereinstiegs. Ausserdem sollten Statistiken und generelle Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden. Bei den Rahmenbedingungen werden u.a. institutionelle familienergänzende Betreuung, familienfreundliche Arbeitsbedingungen und Elternurlaub erwähnt. Für die Präsidentin der Gewerkschaft Syna, Yvonne Feri, hapert es vor allem auch an der Kinderbetreuung: «Es fehlen subventionierte Kinderbetreuungsplätze, es braucht Teilzeitstellen, und es braucht Weiterbildungsmöglichkeiten. Wenn wir in diesem Paket weitergehen, dann kommen auch mehr Frauen in den Arbeitsmarkt zurück.»
Daniella Lützelschwab vom Arbeitgeberverband ist jedoch der Meinung, dass eine nationale Strategie nicht nötig sei. Denn Arbeitgebenden seien oftmals die Hände gebunden: «Wo es betriebliche Möglichkeiten erlauben, sollen die Unternehmen auf individuelle Bedürfnisse Rücksicht nehmen. Wenn sie aber beispielsweise Schichtpläne erstellen müssen, dann müssen Arbeitgebende auch auf die Bedürfnisse anderer Mitarbeitenden Rücksicht nehmen. Sie können dann an ihre Grenzen stossen.»
Angela Steffen hat so schliesslich einen Job bei einem Arzt gefunden. Die Pflegefachfrau schaffte den Wiedereinstieg mithilfe der Non-Profit-Organisation Frac, die ihr auch eine Weiterbildung ermöglicht hat. Am liebsten würde sie aber zurück ins Spital. Sie wünscht sich mehr Flexibilität. «Dasselbe, was sie von uns verlangen.»