Hat die AHV viele Mütter benachteiligt? Ein brisantes Gerichtsurteil sagt Ja

Eigentlich soll sie die Gleichberechtigung fördern. Doch offenbar wird die Erziehungsgutschrift falsch abgerechnet. Es geht um Tausende von Franken.

Für Ruth Dreifuss war es ein persönlicher Triumph: Im Jahr 1995 erreichte die SP-Magistratin beim Volk ein deutliches Ja für die 10. AHV-Revision – bis heute ist dies die letzte grosse Reform der Altersvorsorge. Eine zentrale Neuerung bildete dabei die Einführung der Erziehungsgutschrift.

Schon als Gewerkschafterin, bevor sie in den Bundesrat kam, kämpfte Dreifuss für die Gleichberechtigung der Frauen in der AHV: «Die Erziehungsgutschrift dient als Anerkennung für die unbezahlte Arbeit: in Form eines fiktiven Lohns, um die Renten von Frauen aufzubessern», erklärte sie ihre Forderung.

30 Jahre später jedoch sieht sich die AHV plötzlich einem brisanten Vorwurf ausgesetzt: Ist das Sozialwerk gar nicht so frauenfreundlich, wie es damals versprochen wurde? Das Neuenburger Kantonsgericht hält in einem neuen Urteil nämlich fest, die geltende Regelung bei den Erziehungsgutschriften bedeute für Mütter eine Benachteiligung.

Worum geht es? Hinter dem Fall steht der 62-jährige FDP-Politiker Philippe Gnaegi, der unter anderem dem Neuenburger Staatsrat angehörte. Zurzeit ist er Direktor der Organisation Pro Familia. Zudem arbeitet er als Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg und hat ein Standardwerk zur Geschichte der Sozialversicherungen publiziert.

Benachteiligung der Ehefrau

Gnaegi hat im Fall seiner eigenen Ehefrau Beschwerde gegen die AHV-Ausgleichskasse eingereicht. Seine Gattin ist älter als er und hat daher bereits das Pensionsalter erreicht. Das heisst für die Berechnung ihrer Rente: Solange nur sie AHV-berechtigt ist und der Mann noch arbeitet, richtet sich die Rentenhöhe nach ihrem eigenen lebenslangen Einkommen bis zur Pensionierung. Erst wenn der Ehepartner ebenfalls den Ruhestand erreicht, werden die beiden Einkommen hälftig geteilt.

Allerdings behandelt die AHV-Ausgleichskasse das Erwerbseinkommen und die Erziehungsgutschrift unterschiedlich: Während Ersteres zu 100 Prozent angerechnet wird, fliesst die Erziehungsgutschrift nur zur Hälfte in die AHV-Berechnung ein. Diese Praxis kam auch bei Gnaegis Ehefrau zur Anwendung. «Im Fall meiner Frau erachte ich diese Regelung als diskriminierend», erklärt Philippe Gnaegi. «Denn während ich als Vater zu 100 Prozent erwerbstätig blieb, hat allein meine Frau ihr Pensum reduziert, um unsere drei Kinder besser betreuen zu können.»

Die heutige Praxis, die Erziehungsgutschrift zu splitten, widerspreche dem ursprünglichen Gleichstellungsgedanken bei der Einführung der AHV-Reform, betont der Direktor von Pro Familia. «Wenn einzig die Frau wegen der Kinder eine Einkommenseinbusse erleidet, so muss sie konsequenterweise auch die gesamte Kompensation erhalten.»

Tausende Mütter sind betroffen

Er habe diesen Musterprozess nicht primär wegen seiner Frau angestrengt, sondern um die Altersvorsorge von Tausenden Müttern zu verbessern, sagt Gnaegi. Er verweist auf die AHV-Statistik zur Rentenhöhe bei Verheirateten, bei denen erst ein Partner rentenberechtigt ist: Während Männer eine monatliche Rente von 2047 Franken erreichen, kommen Frauen im Schnitt auf lediglich 1574 Franken.

Das Problem betreffe nicht nur Frauen, so Gnaegi, denn zunehmend würden auch Väter ihr Pensum reduzieren. «Der Zweck der Erziehungsgutschrift besteht darin, den entstandenen Lohnausfall auszugleichen. Das wird mit dem Splitting aber genau wieder rückgängig gemacht.» Das Gericht des Kantons Neuenburg hat diese Argumentation nun gestützt.

Die Differenz bei der Rente erreicht rasch einmal mehrere tausend Franken. Die Erziehungsgutschrift beträgt das Dreifache der jährlichen Minimalrente, was gegenwärtig einem Betrag von 44 100 Franken entspricht. Dieses fiktive Einkommen wird so lange gutgeschrieben, bis das jüngste Kind das 16. Altersjahr erreicht hat.

Ein Fall für die Politik

Das bedeutet am Beispiel einer verheirateten Frau mit zwei Kindern, die über das gesamte Erwerbsleben ein jährliches Einkommen von 30 000 Franken erzielt hat: Wird sie vor dem Mann pensioniert, so beträgt ihre monatliche AHV-Rente gemäss der heutigen Praxis 1798 Franken im Monat. Die Kalkulation basiert auf dem offiziellen Rechner der Ausgleichskassen.

Nimmt man dagegen das Urteil von Neuenburg zum Massstab, also ohne gesplittete Erziehungsgutschrift, dann steigt ihre Rente auf 1960 Franken. Das ergibt eine stattliche Differenz von 162 Franken pro Monat oder – mit der 13. AHV-Rente – von 2106 Franken pro Jahr. Sobald ihr Mann ebenfalls AHV-berechtigt ist, werden ohnehin sämtliche Einkommen seit der Eheschliessung zusammengezählt und durch zwei dividiert. Dann fällt die Verbesserung folglich weg.

Noch ist das Urteil von Neuenburg nicht rechtskräftig. Laut Gnaegi hat die Ausgleichskasse den Fall ans Bundesgericht weitergezogen. Der Direktor von Pro Familia erwartet allerdings ebenso, dass die Politik den Ball aufnimmt. «Die damalige AHV-Revision wollte verhindern, dass die Mutterschaft zu einem Nachteil bei der Rente führt. Doch das Splitting der Erziehungsgutschrift widerspricht genau diesem Ziel.»

Die Genfer SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz erklärt auf Anfrage, sie begrüsse das Urteil und sehe ebenfalls politischen Handlungsbedarf. «Offensichtlich besteht hier eine gesetzliche Lücke. Diesen Fehler müssen wir bei der nächsten AHV-Revision behandeln.» Gnaegi ergänzt, das sei für ihn auch keine Frage von rechts oder links. Es gehe ihm lediglich um die Gleichstellung. Jede zweite Frau mit Kindern unter zwölf Jahren reduziere laut der Statistik des Bundes ihr Arbeitspensum auf 50 Prozent oder weniger. Dies sei nach wie vor die Realität, welche auch die AHV berücksichtigen müsse.

Weiterlesen - ein Beitrag von Albert Steck erschienen am 10.09.2024 in der NZZ

Grosse Kostenübersicht: So teuer ist das Uni-Studium in der Schweiz

Semestergebühren, WG-Zimmer und Mate-Infusion haben ihren Preis. Wo ist das Studium in der Schweiz am günstigsten? War früher alles besser? Und lohnt sich das ganze überhaupt noch? Das Studium in der Schweiz kann ins Geld gehen. Die Studiengebühren variieren dabei aber stark zwischen den Universitäten. Über die letzten Jahre ist Studieren immer teurer geworden. Neben den Studiengebühren warten aber auch noch die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Trotzdem lohne sich ein Studium immer noch, sagt ein Arbeitsmarkt-Experte. Der Lohnunterschied zu Personen ohne Hochschulabschluss bleibe bestehen.

Zwischen Bildungsadel und Studentenarmut: Während für manche die beste Zeit des Lebens beginnt, fangen andere an jeden Rappen zu zählen. «Wenn mich meine Eltern nicht unterstützen würden, wäre das nicht finanzierbar», erzählt der Luzerner Masterstudent Fabio (28) – Mit seiner Erfahrung ist er nicht allein. «Wir teilen uns die Bücher mit anderen Studierenden», berichten etwa zwei Wirtschaftsstudenten. «Den Fehler, die teure Pflichtlektüre der Professoren zu kaufen, habe ich nur im ersten Semester gemacht», erzählt Masterstudent Michel. Eine 28-jährige Jura-Studentin sagt, sie könne sich den Wocheneinkauf nur noch im Aldi leisten. 20 Minuten gibt einen Überblick auf die Gebühren, Lebenshaltungskosten und die Frage – die besonders Verwandte interessiert – was der Abschluss denn überhaupt bringt.

Studiengebühren in der Schweiz

Wo studiert wird, hat einen grossen Einfluss aufs Portemonnaie. Während das Studium in Neuchâtel oder Genf nur rund 500 Franken pro Semester kostet, geht der Uni-Besuch im Tessin mit 2000 Franken pro Semester ordentlich ins Geld.

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Noch teurer kann es aber für Studenten ohne Schweizer Pass werden. An der Università della Svizzera Italiana (USI) und an der Universität St. Gallen verdreifachen sich die Kosten gar. Oftmals kommen dabei noch einmalige Gebühren für den Vorbildungsausweis dazu.

Studieren wird immer teurer

War das schon immer so teuer? Im Zeitraum von 2001 bis 2019 sind die Studiengebühren etwa um 20 Prozent angestiegen – die Inflation im Vergleich um gut acht Prozent – wie eine Studie eines Basler Beratungsunternehmens zeigt. Gestiegene Lebenshaltungskosten mal ausgelassen: Studieren wird im Schnitt immer teurer. Auffällig dabei ist jedoch der Unterschied zwischen den Universitäten. Die Treiber des Kostenanstiegs sind die Universitäten Fribourg, St. Gallen und Basel. Deren Gebühren stiegen zwischen 40 und 50 Prozent. Die teuerste Uni, die USI, hat ihre Gebühren währenddessen kaum erhöht. 

13'500 Franken Lebenshaltungskosten

Mit den Semestergebühren hat es sich aber noch lange nicht getan. Das Leben in der Schweiz kostet – und nicht gerade wenig. Im Durchschnitt haben Studierende Kosten von 13'500 Franken pro Semester gemäss dem Portal Berufsberatung.ch. Den grössten Batzen müssen die Studierenden dabei für die Miete hinblättern – wenn denn überhaupt ein WG-Zimmer gefunden wurde. Wer also noch im Hotel Elternhaus nächtigen darf, kann viel Geld sparen.

Und was machst du mit deinem Abschluss?

Eine Frage, die jeden Studierenden spätestens nach dem zehnten Mal nervt. Doch aus finanzieller Sicht ist sie nicht ganz unwichtig. Denn: «Ein Studium ‹rentiert› sich nicht in jedem Fall gleichermassen», weiss Michael Siegenthaler, Arbeitsmarktforscher am Schweizer Ökonomischen Institut. So gibt es grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Studiengängen. Ein Abschluss allein sei aber nicht ausreichend, um schnell und erfolgreich im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. «Arbeitgeber legen auch grossen Wert auf Arbeits- und Berufserfahrung und Kompetenzen wie Teamfähigkeit, die man an der Uni nicht zwingend erlernt.» Deshalb seien jene im Vorteil, die neben dem Studium auch bereits in verschiedenen Bereichen Arbeitserfahrung gesammelt haben.

Lohnt sich das Studium also noch?

Ja, im Schnitt schon, findet Siegenthaler. «Der Lohnvorteil von Tertiärgebildeten gegenüber jenen, die als höchsten Abschluss einen Sek-II-Abschluss aufweisen, ist in der Schweiz in den letzten 20 Jahren auch konstant geblieben.» Gleichzeitig seien aber auch Abgänger gewisser Berufslehren im Arbeitsmarkt gefragt – in Bereichen wie der Pflege, dem Handwerk oder bei technischen Berufen im Baugewerbe gar so gefragt wie lange nicht.

Was tun, wenn das Geld für das Studium fehlt?

In der Schweiz gibt es viele Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für die Ausbildung in Anspruch zu nehmen. Bei diesen Adressen findest du Informationen zu privaten und staatlichen Stipendien:

Stipendium.ch
Educa Swiss
EDK

Weiterlesen - ein Beitrag von Jan Janssen erschienen am 18.09.2024 auf 20min.ch

Kinder besser vor Gewalt in der Erziehung schützen

Der Bundesrat will den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Gesetz verankern. An seiner Sitzung vom 13. September 2024 hat er die Vernehmlassungsergebnisse zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) zur Kenntnis genommen und zuhanden des Parlaments die entsprechende Botschaft verabschiedet. Die vorgeschlagene Bestimmung verpflichtet die Eltern explizit, Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen. Ausserdem soll der Zugang zu Beratungsangeboten für Eltern und Kinder verbessert werden.

Gewalt gegenüber Kindern im Rahmen der elterlichen Erziehung ist bereits nach geltendem Recht nicht erlaubt. Namentlich das Strafrecht und der zivilrechtliche Kindesschutz schützen Kinder vor Gewalt in der Familie. Bundesrat und Parlament wollen nun den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung zusätzlich explizit im Gesetz verankern (Motion 19.4632 Bulliard-Marbach).

Im Sommer 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet. An seiner Sitzung vom 13. September 2024 hat er nun die mehrheitlich positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und zuhanden des Parlaments die Botschaft verabschiedet.

Die neue Bestimmung im ZGB hat Leitbildcharakter. Sie ist ein klares Signal an die Gesellschaft: Gewalt in der Erziehung, namentlich körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung von Kindern werden nicht toleriert. Gleichzeitig betont der Bundesrat, dass die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder auch in Zukunft autonom bleiben sollen. Eine bestimmte Erziehungsmethode schlägt er nicht vor.

Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten verbessern

Hingegen schlägt der Bundesrat vor, die Prävention zu stärken. Bereits bestehende, aber teilweise regional unterschiedliche und niederschwellige Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Kinder sollen ausgebaut bzw. der Zugang dazu verbessert werden. Die Kantone sorgen dafür, dass bei Schwierigkeiten in der Erziehung für die Betroffenen ausreichend Beratungsstellen sowie weitere Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen. Dies mit dem Ziel, Familien bei Erziehungsfragen zu beraten und bei Bedarf zur Bewältigung eines Konfliktes Unterstützung zu bieten.

Das Inkrafttreten der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll durch Aufklärungs- und Sensibilisierungsmassnahmen auf nationaler Ebene begleitet werden, um die gewünschte präventive Wirkung entfalten zu können. Der Bund wird sich daran beteiligen.

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Ergänzungsleistungen: Bundesrat will betreutes Wohnen fördern

Der Bundesrat will die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Deshalb sollen künftig AHV- und IV- Rentnerinnen und -Rentner, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, Anspruch auf bestimmte Leistungen haben, die das selbständige Wohnen ermöglichen. Neu sollen etwa Notrufsysteme oder Mahlzeitendienste in den EL berücksichtigt werden. Die Leistungen sollen als vorschüssige Pauschalen ausbezahlt werden. An seiner Sitzung vom 13. September 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) ans Parlament verabschiedet.

Etwa ein Drittel der Personen, die in einem Alters- und Pflegeheim leben, benötigt weniger als eine Stunde Pflege pro Tag. Der Eintritt in ein Pflegeheim lässt sich verzögern oder sogar vermeiden, wenn ältere Menschen in einer altersgerechten Wohnung leben und/oder Spitex-Leistungen beziehen können. Es ist ein Bedürfnis älterer Menschen, dass sie so lange wie möglich selbstbestimmt im eigenen Zuhause wohnen können. Dafür benötigen sie nicht nur gesundheitliche Unterstützung, sondern auch Hilfe und Betreuung im Haushalt, Mahlzeitendienste oder eine sichere Umgebung (Sturzprävention).

Inhalt der Botschaft

Die neuen Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause sollen nicht nur Altersrentnerinnen und -rentnern mit EL zustehen, sondern auch Bezügerinnen und Bezügern einer IV-Rente mit EL. Damit wird das Gebot der Gleichbehandlung von Alters- und IV-Rentenbeziehenden berücksichtigt. Die Leistungen der EL werden aber erst ausgerichtet, wenn das Leistungsangebot der IV ausgeschöpft ist.

Die Leistungen der EL für Hilfe und Betreuung zu Hause, mit welchen das betreute Wohnen unterstützt werden soll, sollen in Form einer Pauschale vorschüssig an die EL beziehende Person ausgerichtet werden, wenn ein entsprechender Bedarf festgestellt worden ist. Diese Auszahlungsmodalität ist für die Versicherten vorteilhaft, weil sie die Leistungen nicht vorfinanzieren müssen. Gleichzeitig bleibt der administrative Aufwand für die Durchführung begrenzt. Die Leistungen umfassen je nach Bedarf:

  • Notrufsystem
  • Haushaltshilfe
  • Mahlzeitendienst
  • Fahr- oder Begleitdienst

Beim Zuschlag für die Miete einer barrierefreien Wohnung und der Kostenvergütung von entsprechenden Wohnungsanpassungen (Schwellen, Handläufe usw.) soll jeweils der effektive Betrag vergütet werden.

Die Leistungen kommen Versicherten zugute, die aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Einschränkung eine gezielte Unterstützung benötigen, um selbständig wohnen zu können. Sie sollen, wie auch die Zuschläge fürs Wohnen, den Krankheits- und Behinderungskosten zugeordnet und damit vollständig von den Kantonen getragen werden. Die Kantone hatten dies in der Vernehmlassung bemängelt. In seiner Botschaft hält der Bundesrat daran fest, weil dies den Zuständigkeiten und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen entspricht, die seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs 2008 gelten. Schliesslich trägt der Bundesrat der angespannten finanziellen Lage des Bundes Rechnung.

Die zusätzlichen Kosten für die Kantone werden für das Jahr 2030 auf rund 340 bis 730 Millionen Franken bei Einsparungen von 280 Millionen geschätzt. Die Einsparungen ergeben sich durch die verzögerten oder verhinderten Heimeintritte und fallen allein bei den Kantonen an.

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Familienpolitik: Parlament verlängert Kita-Impulsprogramm bis Ende 2026

Das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung läuft bis Ende 2026 weiter. Das Parlament hat der Verlängerung zugestimmt. Was danach passiert, ist offen, auch aufgrund der angespannten Finanzlage des Bundes.

Mit 110 zu 76 Stimmen bei 6 Enthaltungen respektive 111 zu 76 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat der Nationalrat am Mittwoch als Zweitrat Ja gesagt zu den weiterführenden Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung, konkret zu einem entsprechenden Bundesgesetz und einem Finanzbeschluss. Beantragt hatte die Verlängerung der Kita-Bundesbeiträge die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S).

Diese arbeitet seit Längerem an einer definitiven Regelung der Kita-Finanzierung. Bis diese steht, soll mit der Verlängerung des Impulsprogramms sichergestellt werden, dass weiterhin Geld fliesst. Die aktuelle Regelung läuft Ende Jahr aus.

Weiterlesen - ein Beitrag von sda erschienen am 11.09.24 auf blue News

Acht Stunden Bildschirmzeit und mehr - Teenager in der Algorithmen-Falle

Immer mehr Kinder und Jugendliche haben eine problematische Social-Media-Nutzung. Rund 30'000 Kinder und Jugendliche in der Schweiz leiden unter einer Smartphone-Sucht. Total 300'000 Teenager haben eine problematische Social-Media-Nutzung. Sie verbringen acht und mehr Stunden pro Tag auf ihrem Handy.

30'000 Kinder und Jugendliche in der Schweiz haben eine suchtartige Bildschirmnutzung. Zu dieser Schätzung kommt die Vereinigung der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Chefärzte und Chefärztinnen. Dazu kommen noch die Teenager mit einer problematischen Social-Media-Nutzung. Total macht das dann 300'000 Betroffene, schreibt SRF.

Da ist zum Beispiel Tim. Der 14-Jährige kommt auf eine tägliche Bildschirmzeit von acht Stunden und mehr. Er kenne gar Kollegen, die es auf 15 oder 16 Stunden bringen. Ein Problem für die Eltern: «Tim wird so reingezogen und vergisst alles darum herum. Er ist teilweise nicht mehr sich selbst», sagt seine Mutter.

Schuld sind die Algorithmen

Martin Meyer ist Psychiater für Verhaltenssüchte an den universitären, psychiatrischen Kliniken in Basel. Für ihn gibt es drei Warnzeichen:

1. Kontrollverlust: Jemand kann nicht mehr aufhören, obwohl er oder sie eigentlich möchte.

2. Schaden: Streit mit der Familie und Freunden, Schlafprobleme oder Schwierigkeiten in der Schule.

3. Priorität: Das Smartphone ist wichtiger als alles andere.

Stehen diese drei Punkt in Verbindung mit einer Social-Media-Nutzung, dann spricht Meyer von einem suchtartigen Verhalten. Schuld sind die Algorithmen von Tiktok, Instagram und Co. Sie zeigen in einer Endlosschlaufe Videos von gleicher oder ähnlicher Art. Bei SRF kommt auch Angela Müller, Geschäftsleiterin von Algorithmwatch Schweiz zu Wort: «Immer, wenn ich das Gefühl habe, jetzt habe ich es gesehen, folgt das nächste.»

Weiterlesen - ein Beitrag publiziert am 11.09.24 auf 20min.ch