Sommersession 2025: Empfehlungen von Pro Familia Schweiz

Am 2. Juni startet die Sommersession in Bern. Hier lesen Sie die Empfehlungen von Pro Familia Schweiz zu den familienpolitischen Vorstössen.

Nationalrat

24.094 Geschäft des Bundesrates
Landwirtschaftsgesetz (Entschädigung im Scheidungsfall). Änderung

Die geplante Änderung stärkt die soziale Absicherung von mitarbeitenden Ehe- und eingetragenen Partner:innen in bäuerlichen Betrieben im Scheidungsfall. Pro Familia Schweiz begrüsst diese Verbesserung ausdrücklich, da sie zur sozialen Gerechtigkeit beiträgt und die oft unsichtbare Familienarbeit anerkennt.

Unsere Empfehlung

24.078 Geschäft des Bundesrates
Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Anpassung der Hinterlassenenrenten)
Die Vorlage verfolgt das berechtigte Ziel, die Hinterlassenenleistungen an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen und Gleichbehandlung umzusetzen. Pro Familia Schweiz anerkennt dieses Anliegen, lehnt die konkrete Ausgestaltung jedoch ab. Die Reform führt zu neuen Ungleichheiten und schützt insbesondere armutsgefährdete verwitwete Personen und vielfältige Familienmodelle unzureichend. Aus Sicht von Pro Familia Schweiz erfüllt die Vorlage die Anforderungen an eine gerechte und zeitgemässe Familienpolitik nicht.

Unsere Empfehlung

24.301 Kt.Iv. GE
Kantone sollen einen Elternurlaub einführen dürfen
24.305 Kt.Iv. VS
Einführung einer nationalen Elternzeit
24.310 Kt.Iv. JU
Elternzeit. Für eine Lösung auf Bundesebene
24.311 Kt.Iv. TI
Einführung eines schweizweiten Elternurlaubs
Die Vorstösse tragen einem dringenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnis Rechnung: Eltern sollen die ersten Lebensmonate gemeinsam verbringen können – ohne berufliche oder finanzielle Nachteile. Die Massnahmen fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, stärken die frühe Bindung und unterstützen eine gleichberechtigte Verteilung von Care-Arbeit und Erwerbstätigkeit. Angesichts des Fachkräftemangels und moderner Familienrealitäten braucht es endlich zeitgemässe Rahmenbedingungen. Pro Familia Schweiz begrüsst kantonale und nationale Lösungen und unterstützt alle vier Initiativen.
 

Unsere Empfehlung

24.096 Geschäft des Bundesrates
Bundesgesetz über die Allgemeinverbind-licherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Änderung (Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen, die unter kantonalen Mindestlöhnen liegen)
Mindestlöhne unterhalb kantonaler Mindestlöhne allgemeinverbindlich zu erklären, untergräbt den sozialen Schutz und schwächt insbesondere die finanzielle Situation von Familien im Tieflohnbereich. Pro Familia setzt sich für existenzsichernde Einkommen und faire Arbeitsbedingungen ein und lehnt die Vorlage deshalb klar ab.

Unsere Empfehlung

25.3430 Mo. RK-N.
Kein Verbot von internationalen Adoptionen
Der Bundesrat wird beauftragt, umgehend auf seinen Grundsatzentscheid zurückzukommen, internationale Adoptionen zu verbieten, und für einen Rechtsrahmen zu sorgen, mit dem internationale Adoptionen in der Schweiz weiterhin möglich sind, die Kontrollmechanismen und die Transparenz aber gleichzeitig erhöht werden, um das Missbrauchsrisiko zu senken. Laufende Adoptionsverfahren sollen von dieser Reform nicht betroffen sein. Im Rahmen dieser Vernehmlassungsvorlage ist auch das Recht Adoptierter auf Kenntnis ihrer Abstammung und die Unterstützung bei der Herkunftssuche zu stärken. Pro Familia Schweiz begrüsst diese Vorlage, da sie den Schutz der Kinder und die Rechte aller Beteiligten verbessert und eine familienorientierte sowie rechtlich transparente Lösung ermöglicht.
 

Unsere Empfehlung

Ständerat

24.026 Geschäft des Bundesrates
Für eine zivilstandsunabhängige Individual- besteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung)
Mit dem Wechsel von der Ehepaarbesteuerung zur Individualbesteuerung könnten sowohl die Heirats­strafe abgeschafft als auch wichtige Anreize für eine gleichberechtigte Erwerbsarbeit und eine fairere Verteilung der Care-Arbeit zwischen den Partner*innen gesetzt werden. Pro Familia Schweiz empfiehlt die Volksinitiative zugunsten des indirekten Gegenvorschlags zur Ablehnung. Dieser sieht vor, alle Personen, unabhängig von ihrem Zivilstand, individuell zu besteuern. Die Einkünfte und Vermögens­wer­te von verheirateten Paaren werden dafür nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt, wie es bereits heute bei unverheirateten Paaren erfolgt. Der Kinderabzug wird bei der direkten Bundessteuer von heute 6700 Franken auf neu 12 000 Franken erhöht und wird zur Hälfte zwischen den Eltern aufgeteilt.
 

Unsere Empfehlung

24.070 Geschäft des Bundesrates
Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause). Änderung
Die Anpassung der Hinterlassenenrenten verbessert die finanzielle Absicherung von Kindern und hinterlassenen Partner:innen und schützt Familien in schwierigen Situationen besser vor Armut. Pro Familia Schweiz unterstützt die Vorlage, da sie gerechte, stabile Rahmenbedingungen schafft, die den vielfältigen Lebensrealitäten aller Familien gerecht werden. Die Reform fördert soziale Gerechtigkeit und ist ein wichtiger Schritt zu einer modernen, inklusiven Familienpolitik.

Unsere Empfehlung

23.4191 Mo. Funiciello Tamara
Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
23.4192 Mo. (Studer) Gugger
Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
23.4193 Mo. Gysin Greta
Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
23.4194 Mo. von Falkenstein Patricia
Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
23.4195 Mo. Wismer Priska
Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
23.4196 Mo. Bertschy Kathrin
Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Schutzkonzepte in Organisationen, die mit Minderjährigen arbeiten, sind ein wirksames Instrument, um Risiken zu minimieren, Sensibilisierung zu fördern und klare Verfahren im Verdachtsfall sicherzustellen. Pro Familia Schweiz unterstützt die Forderung nach verbindlichen Schutzkonzepten ausdrücklich. Sie tragen entscheidend dazu bei, sichere Räume für Kinder zu schaffen und das Vertrauen von Familien in Institutionen zu stärken.

Unsere Empfehlung

25.3006 Ip. Müller Damian
Leistungsvereinbarungen des Bundes. Kürzungen bei gleichbleibendem Leistungskatalog zulässig?

Pro Familia Schweiz betont die Wichtigkeit transparenter und fairer Prozesse bei der Anpassung von Leistungs- vereinbarungen. Planungssicherheit ist für Organisationen mit sozialen und familienrelevanten Leistungen essenziell. Wir unterstützen klare Kriterien, frühzeitige Einbindung der Betroffenen und systematische Folgenabschätzungen. Kürzungen ohne Anpassung des Leistungskatalogs müssen nachvollziehbar und sozialverträglich sein.

Unsere Empfehlung

23.3366 Mo. Bulliard Christine
Nationale Strategie für Betreuung und Wohnen im Alter und bei Behinderung

Die Motion fördert eine bedarfsgerechte und integrative Versorgung im Alter und bei Behinderung. Dies entlastet Familien und stärkt die Selbstbestimmung der Betroffenen. Pro Familia Schweiz unterstützt die Motion als wichtigen Schritt zur Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen für Familien und betreuende Angehörige.

Unsere Empfehlung

23.3743 Mo. Nantermod Philippe
StHG und DBG. Unterhaltsbeiträge an volljährige Kinder in Ausbildung vom Einkommen abziehen

Die Motion entlastet Familien finanziell, indem sie ermöglicht, Unterhaltsbeiträge für volljährige Kinder in Ausbildung vom Einkommen abzuziehen. Dies unterstützt Eltern darin, die Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren und trägt so zur Chancengleichheit und Familienförderung bei. Pro Familia Schweiz begrüsst die Motion als wichtigen Schritt zur Stärkung der Familien und zur Förderung der Ausbildungsbeteiligung.

Unsere Empfehlung

 

Nationale Kinderschutzstatistik 2024: Zunahme körperlicher Misshandlungen

Kinderschutzfälle an Schweizer Kinderkliniken: Zunahme körperlicher Misshandlungen – besonders kleine Kinder weiterhin stark gefährdet.

Die Datenerhebung zu Kinderschutzfällen an Schweizer Kinderkliniken erfolgt weiterhin auf Basis einheitlicher Einschlusskriterien (Alter 0–17 Jahre, direkte ambulante oder stationäre Betreuung, vermutete oder erwiesene Misshandlung, einheitliche Definitionen der Misshandlungsformen) und ermöglicht damit eine verlässliche Vergleichbarkeit über die Jahre hinweg. Auch 2024 basieren die Ergebnisse auf den Rückmeldungen aus 19 Kinderkliniken. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 2084 Kinder und Jugendliche in einer der teilnehmenden Schweizer Kinderkliniken wegen vermuteter oder bestätigter Misshandlung betreut oder behandelt. Diese Zahl ist praktisch gleich wie der bisherige Höchststand im Jahre 2023 (2097 Fälle), bleibt aber weiterhin deutlich über dem Wert von 2022 (1889 Fälle). Somit zeigt sich weiterhin eine anhaltend hohe Fallbelastung im Bereich Kinderschutz in der Schweiz.

Weiterlesen - ein Beitrag von Dr. med. Dörthe Harms Huser erschienen auf Pädiatrie Schweiz

Bundesrat ist grundsätzlich für flexiblere Homeoffice-Regelung

Der Bundesrat unterstützt eine flexiblere gesetzliche Regelung der Arbeitszeiten im Homeoffice grundsätzlich.Er will die Vorgaben allerdings auf jene Personen beschränken, die ihre Arbeitszeit zu einem namhaften Teil selbst festlegen können.

Ausgearbeitet hat die Vorlage, zu der der Bundesrat Stellung nahm, die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates. Geplant ist eine Verlängerung der maximalen Zeitspanne für die tägliche Arbeitszeit von 14 auf 17 Stunden. Die Mindestruhezeit soll von elf auf neun Stunden verkürzt werden. Sonntagsarbeit soll an höchstens sechs Sonntagen für jeweils bis zu fünf Stunden bewilligungsfrei möglich sein. Vorgesehen ist auch das Recht auf Nichterreichbarkeit. Die Vorlage schaffe Klarheit, ohne den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen, schrieb der Bundesrat. Allerdings will er den Geltungsbereich der neuen Bestimmungen eingrenzen: Während die Kommission die Bestimmungen für alle über 18-jährigen Arbeitnehmerinnen und -nehmer anwenden will, will der Bundesrat sie nur für Personen gelten lassen, die im Wesentlichen selbst entscheiden können, wann sie ihre Arbeit erledigen. Denn nur sie könnten vom Anliegen der Vorlage profitieren, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit möglichst gut zu gestalten. Das Recht auf Nichterreichbarkeit will der Bundesrat allen gewähren, nicht nur jenen Angestellten, die zu Hause oder ausserhalb ihres Betriebs arbeiten.

Sorge vor schlechteren Arbeitsbedingungen

In der Wirtschaftskommission des Nationalrates stellte sich eine Minderheit gegen die vom heutigen Ständerat Thierry Burkart (FDP/AG) noch vor der Covid-19-Pandemie angestossene Vorlage. Sie befürchtet schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Gesundheitsschutz, und dies hätte letztlich hohe Kosten für die Wirtschaft zur Folge.

Weiterlesen - SRF 4 News, 21.5.2025, 15 Uhr ; 

Chefs bestrafen jene, die Feierabend ernst nehmen

Obwohl Firmen Erholung propagieren, benachteiligen viele Vorgesetzte jene, die nach Feierabend wirklich abschalten. Eine Studie zeigt, dass Mitarbeiter, die ihre Work-Life-Balance wahren, oft benachteiligt werden. Chefs bewerten solche Mitarbeiter als weniger engagiert, selbst wenn sie produktiver sind. Die Studie kritisiert, dass ständige Erreichbarkeit fälschlicherweise mit Engagement gleichgesetzt wird. Führungskräfte sollten ihre Bewertungskriterien überdenken, um Burnout zu vermeiden.

Eine ausgewogene Work-Life-Balance fördert die Gesundheit und steigert das persönliche Wohlbefinden. Zahlreiche Unternehmen setzen darum zunehmend auf Gesundheitsprogramme, um die Produktivität ihrer Angestellten zu fördern, Fluktuation zu senken und die Zufriedenheit zu steigern. Eine neue Studie, die in der Fachzeitschrift «Organizational Behavior and Human Decision Processes» veröffentlicht wurde, zeigt jedoch einen verborgenen Widerspruch: Obwohl Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Erholung nahelegen, benachteiligen sie insgeheim oft jene, die sich tatsächlich abgrenzen.

So wurde die Studie durchgeführt

In 16 Studien mit 7800 Teilnehmern gingen die Forscherinnen Eva Buechel von der Universität Hongkong und Elisa Solinas von der Wirtschaftshochschule IE in Spanien einer einfachen Frage nach: Wie werden Mitarbeiter wahrgenommen, die versuchen, ausserhalb der Arbeitszeit von der Arbeit abzuschalten? Die Forscherinnen präsentierten Managern Profile von Mitarbeitenden, die zwar qualitativ identisch waren (z. B. anhand der jährlichen Beurteilungen der letzten Jahre), sich aber in der Anwendung einer ausgewogenen Work-Life-Balance unterschieden. So etwa hinterliess ein Mitarbeiter während eines Wochenendausflugs eine Abwesenheitsnotiz, der andere hingegen nicht.

Die Reaktion der Befragten

Manager berichteten übereinstimmend, dass Mitarbeiter, die über das Wochenende von der Arbeit abgeschaltet hatten, nach ihrer Rückkehr erholter und produktiver waren und erkannten somit die positiven Auswirkungen einer ausgewogenen Work-Life-Balance auf die Mitarbeiterleistung. Sie bestraften jedoch denselben Mitarbeiter in Beurteilungen und stuften ihn durchweg als weniger engagiert und weniger beförderungswürdig ein als seine Kollegen. Die Chefs hielten an ihrer Entscheidung, selbst wenn der sich abgrenzende Mitarbeiter seine Arbeit objektiv besser erledigte, keiner der beiden Mitarbeiter während seiner Freizeit tatsächlich arbeitete und der Grund für die Abgrenzung tugendhaft war (z. B. die Pflege eines kranken Familienmitglieds).

Resultate der Studie

Die Reaktion war bei Managern, die angaben, Wert auf eine ausgewogene Work-Life-Balance zu legen, genauso stark ausgeprägt wie bei denen, die dies nicht taten.Selbst Manager, die antworteten, in ihren Organisationen ausdrücklich Abgrenzung gefördert zu haben, bestraften in der Studie abgrenzende Mitarbeiter. Die Forscherinnen ziehen daraus ihre erste Schlussfolgerung: «Das ist nicht nur unfair, sondern auch ein Garant für eine Burnout-Kultur.» Das Problem liegt in der Wahrnehmung der Führungskräfte zum Einsatz und Engagement ihrer Angestellten. Menschen würden Sichtbarkeit und Reaktionsbereitschaft als Indikator für Engagement bewerten, heisst es in der Studie. Mitarbeiter, die spätabends Mails beantworten oder auf Ferien verzichten, gelten als besonders engagiert. Diese Denkweise ignoriere jahrelange, unterstützende Forschung, die zeigt, dass Menschen, die sich von der Arbeit lösen, energiegeladener, produktiver und weniger anfällig für Burnout sind, berichtet das Portal «Harvard Business Review».

Mögliche Lösungen

Führungskräfte sollten sich fragen, wen sie belohnen. Sind die bestbewerteten Mitarbeiter diejenigen, die am «verfügbarsten» wirken, oder diejenigen, die tatsächlich die beste Arbeit leisten? Für ein neues Bewertungssystem sollte ständige Erreichbarkeit nicht mit Engagement gleichgesetzt werden. Chefs sollten ihre Mitarbeiter ausserhalb der Arbeitszeiten nicht kontaktieren. Zusätzlich müssen Unternehmen Richtlinien implementieren, die eine gesunde Work-Life-Balance fördern. Unter anderem sollten Führungskräfte darauf geschult werden, Vorurteile zu erkennen, um nicht diejenigen zu bestrafen, die abschalten.

Weiterlesen - ein Beitrag von Karin Leuthold erschienen am 18.05.2025 auf 20min.ch

IV-Statistik 2024 ist erschienen

Die EL-Ausgaben stiegen im Jahr 2023 um 4,0 % auf 5,7 Milliarden Franken. Der Anteil des Bundes an diesen Kosten betrug rund 33 %, den Rest tragen die Kantone. 223 600 Personen erhielten im Dezember 2023 Ergänzungsleistungen (EL) zur Altersversicherung. Das sind 4 500 Personen oder 2,1 % mehr als Ende 2022. Der Anteil der Personen mit einer Altersrente, die auf EL angewiesen sind, bleibt mit 12,3 % stabil. 122 900 Personen bezogen Ende 2023 eine EL zur Invalidenversicherung. Das sind 1 300 Personen oder 1,1 % mehr als im Vorjahr. Der Anteil der IV-Rentner/innen mit EL sank um 0,1 Prozentpunkte auf rund 50,1 %. Eine wichtige Aufgabe übernehmen die EL bei der Finanzierung eines Heimaufenthalts. Ende 2023 wohnten 65 500 Personen mit EL in einem Heim. Sie erhielten im Durchschnitt einen monatlichen Betrag von rund 3 700 Franken. Das ist fast dreimal mehr als der EL-Betrag für eine Person zu Hause.

IV-Statistik 2024

Kostenexplosion: In diesen Kantonen drohen heftige Prämiensprünge

Die Kosten im Gesundheitswesen sind im ersten Quartal um 4,9 Prozent gestiegen. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind gross – und damit auch die für 2026 zu erwartenden Prämienanstiege. Besonders hohe Kostensteigerungen verzeichnen die Kantone Zug (+ 7,5 Prozent) und Luzern (+ sieben Prozent). Der Bundesrat sucht mit einem offenen Briefkasten nach Vorschlägen zur Kostensenkung. Die Krankenkassenprämien könnten 2026 weiter steigen, was viele Haushalte belastet.

Die Krankenkassenprämien werden für viele Menschen in der Schweiz zunehmend zum Problem. Daran dürfte sich auch 2026 kaum etwas ändern – im Gegenteil. Neue Zahlen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zur Entwicklung der Gesundheitskosten im ersten Quartal 2025 zeigen, dass die Kosten erneut gestiegen sind. Diese korrelieren stark mit den Prämien-Anpassungen im Folgejahr.

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Schweizweit sind die Kosten gemäss BAG-Daten im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Prozent angestiegen. Im Durchschnitt gab eine Person im Jahresverlauf 4754 Franken für von der obligatorischen Krankenkasse gedeckte Kosten aus, 223 Franken mehr als im Vorjahr.

Geringer Anstieg in Schaffhausen – Bern und Zürich im Mittelfeld

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen sind aber beträchtlich, wie die interaktive Grafik zeigt. An der Spitze liegen die Innerschweizer Kantone Zug mit 7,5 Prozent Aufschlag und Luzern mit einem Plus von sieben Prozent. Auch die grossen Kantone St. Gallen (+ 6,4 Prozent), Aargau (+ 5,6 Prozent) und Tessin (+ 5,8 Prozent) verzeichnen deutlich höhere Zahlen. Leicht unter dem nationalen Schnitt liegen Bern (+ 4,1 Prozent) und Zürich (+ 4,7 Prozent). Bloss geringe Kostensteigerungen gab es etwa in Glarus (+ 3,7 Prozent) oder Schaffhausen (+ 1,9 Prozent). Pro Kopf zahlen die Krankenversicherungen in der Romandie und im Tessin die höchsten Beträge aus.

Kosten für Spitex und Arztbehandlungen stark angestiegen

Während ein Tessiner im Schnitt 5915 Franken «kostet», liegt der Betrag für eine Person in Appenzell-Innerrhoden im Durchschnitt nur bei 3439 Franken. Entsprechend sind auch die Krankenkassenprämien deutlich tiefer. Deutlich höhere Ausgaben verursachten gemäss den neuesten Zahlen vor allem Spitex-Organisationen (+ 11,2 Prozent), Laboratorien und Arztbehandlungen. Was die entsprechenden Branchen zum Kostenanstieg sagen, kannst du in diesem Artikel nachlesen.

Gesundheitskosten: Bundesrat bittet Bevölkerung um Mithilfe

Die steigenden Gesundheitskosten beschäftigen auch den Bundesrat. Um diese zu bekämpfen, holt der Bund nun sogar die Bevölkerung ins Boot. Am Donnerstag öffnete das BAG einen elektronischen Briefkasten für Vorschläge, die geeignet sind, das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenkasse zu senken. Bis 20. Juni können Bürgerinnen und Bürger anonym ihre Ideen einreichen. Im November rief Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider (SP) den Runden Tisch «Kostendämpfung» ins Leben. Eine Expertengruppe wird die eingereichten Vorschläge prüfen und im Gremium diskutieren. Im September wird Baume-Schneider dann verkünden, wie sich die Prämien in den einzelnen Kantonen für 2026 entwickeln.

Weiterlesen - ein Beitrag von Christof Vuille erschienen am 19.05. auf 20min.ch