Diese Entschädigungen gibt es für die Pflege von Angehörigen

Wer Angehörige pflegt, muss oft sein Pensum reduzieren und steht damit auch in der Vorsorge schlechter da. Was viele nicht wissen: In vielen Fällen kann man ein Honorar beziehen. Eine Übersicht.

Anziehen am Morgen wird zur Tortur. Der Einstieg in die Dusche oder Badewanne ist zu gefährlich. Und sich selbst eine Mahlzeit zu kochen, überfordert. Viele Menschen in der Schweiz sind tagtäglich auf Unterstützung angewiesen. Zudem nimmt die Zahl der betagten Menschen kontinuierlich zu. Viele von ihnen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben.

Das können sie oft nur dank der Hunderttausenden Angehörigen, die ihre Nächsten pflegen. Die Pflegenden setzen sich dabei grossen finanziellen Risiken aus, wenn sie das Pensum reduzieren oder gar ganz aufhören, einer Lohnarbeit nachzugehen. Das Haushaltseinkommen sinkt, die Vorsorge leidet – es kann gar die Altersarmut drohen.

Doch in vielen Fällen hätten sie Anspruch auf eine Entschädigung. Doch wann ist dies der Fall? Und wie hoch fällt die Bezahlung aus? Blick liefert die Übersicht.

Weiterlesen - ein Beitrag von Martin Schmidt erschienen am 02.07.2024 auf blick.ch

Diese (Gesetzes-)Änderungen treten per 1. Juli in Kraft

«Nein heisst Nein», Kostenübernahme für Safer-Sex-Methode und Uhren-GAV: Am heutigen Montag treten in der Schweiz zahlreiche Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie weitere Neuerungen in Kraft. Hier behält ihr den Überblick.

Sozialversicherungen

Nach der Geburt ihres Kindes können Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub neu ihre Parlamentstätigkeit ausüben, ohne den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung zu verlieren. Dementsprechend soll die Teilnahme von im Mutterschaftsurlaub stehenden Müttern an Sitzungen von Parlamenten nicht mehr als Aufnahme der Erwerbstätigkeit gelten. Dasselbe gilt für die Teilnahme an Kommissionssitzungen. Die Gesetzesänderung geht auf Standesinitiativen mehrerer Kantone zurück. Die neue Regelung wird auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene gelten.

Sexualstrafrecht

Bei sexuellen Handlungen gilt mit dem Inkrafttreten des revidierten Sexualstrafrechts neu der Grundsatz «Nein heisst Nein». Eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung liegen neu vor, wenn das Opfer mit Worten, Gesten oder durch Erstarren ausgedrückt hat, dass es mit der Handlung nicht einverstanden ist. Der Tatbestand der Vergewaltigung umfasst zudem neu nicht nur den Beischlaf gegen den Willen des Opfers, sondern auch «beischlafsähnliche Handlungen» die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Strafbar wird auch das sogenannte Stealthing. Dieser Tatbestand liegt bei einvernehmlichem Sex vor, wenn eine beteiligte Person aber heimlich und ohne vorgängiges Einverständnis der anderen Person das Kondom abstreift oder von Anfang an keines benutzt.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 01.07.2024 auf watson.ch

Nach Familienpause: Wiedereinstieg für Frauen ins Arbeitsleben soll einfacher werden

Gewerkschaften fordern für Frauen nach der Familienpause eine einfachere Rückkehr in die Arbeitswelt.

Es läuft dem vielstimmigen Lamento zum Fachkräftemangel etwas entgegen: Wenn Frauen nach einer Familienpause wieder arbeiten möchten, dann ist das oft alles andere als einfach. Deshalb fordern Gewerkschaften jetzt eine nationale Strategie, um diesen Wiedereinstieg zu unterstützen. Wenn diese Frauen in höheren Pensen oder in höher qualifizierten Jobs tätig wären, würde das auch besagtem Fachkräftemangel entgegenwirken. Zum Beispiel Angela Steffen. Sie hat eine Lehre in der Pflege gemacht und dann vier Söhne bekommen. Nach 19 Jahren Familienpause wollte sie zurück in ihren Beruf. In Spitälern fand sie trotz Fachkräftemangel keinen Job. «Ich brauche fixe Arbeitstage, damit ich die Kinderbetreuung organisieren kann», sagt sie gegenüber SRF.

Nationale Strategie gefordert

Laut einer Studie kehren jedes Jahr zwischen 9000 und 12'000 junge Mütter nach der Geburt unfreiwillig nicht an ihren Arbeitsplatz zurück. Deshalb fordern die Gewerkschaften eine nationale Strategie, um diesen Wiedereinstieg zu erleichtern. Laut Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travailsuisse, sind diese Frauen «oftmals Opfer einer sogenannten informellen Entlassung». Arbeitgeber würden sie «auf subtile Weise» dazu drängen, ihren Arbeitsplatz zu verlassen. Auf der Grundlage einer Analyse stellt Travailsuisse nun zehn Forderungen. Vier davon betreffen Anpassungen bei der Arbeitslosenversicherung (ALV). Gefordert wird etwa die Verlängerung der ALV-Rahmenfristen, damit mehr Wiedereinsteigende Taggelder der ALV beziehen und an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen. Je eine Forderung betrifft die Beratung durch kantonale Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen und die Finanzierung von direkten und indirekten Kosten des beruflichen Wiedereinstiegs. Ausserdem sollten Statistiken und generelle Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden. Bei den Rahmenbedingungen werden u.a. institutionelle familienergänzende Betreuung, familienfreundliche Arbeitsbedingungen und Elternurlaub erwähnt. Für die Präsidentin der Gewerkschaft Syna, Yvonne Feri, hapert es vor allem auch an der Kinderbetreuung: «Es fehlen subventionierte Kinderbetreuungsplätze, es braucht Teilzeitstellen, und es braucht Weiterbildungsmöglichkeiten. Wenn wir in diesem Paket weitergehen, dann kommen auch mehr Frauen in den Arbeitsmarkt zurück.»

Daniella Lützelschwab vom Arbeitgeberverband ist jedoch der Meinung, dass eine nationale Strategie nicht nötig sei. Denn Arbeitgebenden seien oftmals die Hände gebunden: «Wo es betriebliche Möglichkeiten erlauben, sollen die Unternehmen auf individuelle Bedürfnisse Rücksicht nehmen. Wenn sie aber beispielsweise Schichtpläne erstellen müssen, dann müssen Arbeitgebende auch auf die Bedürfnisse anderer Mitarbeitenden Rücksicht nehmen. Sie können dann an ihre Grenzen stossen.»

Angela Steffen hat so schliesslich einen Job bei einem Arzt gefunden. Die Pflegefachfrau schaffte den Wiedereinstieg mithilfe der Non-Profit-Organisation Frac, die ihr auch eine Weiterbildung ermöglicht hat. Am liebsten würde sie aber zurück ins Spital. Sie wünscht sich mehr Flexibilität. «Dasselbe, was sie von uns verlangen.»

Tagesschau, 27.06.2024, 19:30 Uhr

Gleichstellung von Frau und Mann

Pension Gap: Im Jahr 2022 betrug die durchschnittliche jährliche Gesamtrente von Frauen in der Schweiz 36 433 Franken; jene der Männer 52 672 Franken. Die Rente der Frauen war somit um 16 239 Franken tiefer als jene der Männer, was einem Gender Pension Gap von 30,8% entspricht. Im Verlauf der letzten Jahre hat sich dieser Wert kaum verändert. Diese Geschlechterungleichheit kommt aufgrund des Unterschieds in der beruflichen Vorsorge zustande: Frauen beziehen deutlich seltener Renten aus der zweiten Säule als Männer (49,9% vs. 68,9%), und wenn sie es tun, sind diese durchschnittlich rund 43,5% tiefer als jene der Männer.

Löhne: Im Rahmen der Statistik zur Gleichstellung von Frau und Mann sind nun auch die aktualisierten Indikatoren der Löhne verfügbar. Wie seit März bekannt, betrug der auf dem Median basierende Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern im Jahr 2022 in der Gesamtwirtschaft 9,5%. Der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern ist je nach Branche unterschiedlich gross. In den Tieflohnbranchen «Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie» und «Herstellung von Textilien und Bekleidung» verdienten Frauen im Jahr 2022 5,8% bzw. 20,9% weniger als Männer. In den Hochlohnbranchen variierte der Lohnunterschied noch stärker: zwischen 3,1% in der Branche «Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen» und 27,2% bei den «Finanzdienstleistungen».

Die obenstehenden Informationen tragen zur Messung des Ziels Nr. 5 "Geschlechtergleichheit" der nachhaltigen Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen bei. In der Schweiz dient das Indikatorensystem MONET 2030 zur Verfolgung der Umsetzung dieser Ziele.

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Fast jeder Zweite bereit, nach Pension weiterzuarbeiten

Beinahe jeder zweite Beschäftigte im Land wäre bereit, unter gewissen Voraussetzungen über das Pensionsalter hinaus zu arbeiten, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Ist die Wirtschaft selbst schuld am Fachkräftemangel?

Die Schweiz sieht sich gern als ein Volk von besonders arbeitsamen Menschen. Doch geht dieser Arbeitseifer auch über das Pensionsalter hinaus? Eine aktuelle Studie des Versicherungskonzerns Swiss Life zeigt, dass knapp ein Viertel der Pensionierten berufstätig bleiben. Das sind rund 200'000 Personen. Wie steht die Schweiz damit im Vergleich zum Ausland da? Und sind es knappe Finanzen, welche die Leute zum Weiterarbeiten zwingen? Die wichtigsten Fakten:

Männer arbeiten öfter weiter

Bei den 66-jährigen Männern arbeitet knapp jeder Dritte. Bei den 65-jährigen Frauen verbleibt jede Fünfte in der Berufswelt. Auch regional gibt es Unterschiede. So liegt die Quote in der Deutschschweiz höher als im Tessin oder in der Westschweiz. Menschen mit einem Abschluss an einer Fachhochschule oder Universität arbeiten deutlich häufiger übers ordentliche Rentenalter hinaus. Zudem sind mehr als die Hälfte Selbstständigerwerbende.

Finanzieller Druck

Nur ein Drittel der Beschäftigten im Pensionsalter gibt in der Swiss-Life-Umfrage an, aus finanziellen Gründen weiterzuarbeiten. 70 Prozent machen dies aus Freude an der Arbeit. Und auch die Wertschätzung spielt eine zentrale Rolle. 

Fachkräftemangel

Die Beschäftigungsquote bei den Rentnerinnen und Rentnern bleibt seit Jahren stabil – und dies trotz Fachkräftemangel. Daran dürften die Arbeitgeber nicht ganz unschuldig sein. In der Swiss-Life-Umfrage stimmt nur ein Fünftel der Aussage zu, dass der Arbeitgeber Interesse an einer Weiterbeschäftigung bekundet habe. Mehr als doppelt so viele hätten keinerlei Interesse gespürt. Knapp die Hälfte der Befragten wäre bereit, «unter gewissen Bedingungen» weiterzuarbeiten. Dafür müssten aber die finanziellen Anreize stimmen und eine Reduktion des Arbeitspensums ab 65 möglich sein. Natürlich müssen sie dafür auch ihre eigene Gesundheitssituation positiv einschätzen. Kaum überraschend: Je körperlicher die Arbeit, umso seltener packen die Leute auch im Rentenalter noch mit an.

Rolle der grossen Arbeitgeber

Mehr als die Hälfte der Befragten würde gern vor dem Pensionsalter aus der Arbeitswelt aussteigen, wenn das liebe Portemonnaie nicht wäre. So überrascht es kaum, dass die Schweizer Bevölkerung im März eine Erhöhung des Rentenalters an der Urne chancenlos bachab geschickt hat. Dabei dürften auch die Arbeitsmarktaussichten im Alter hineingespielt haben. Die Hälfte der Langzeitarbeitslosen ist in der Gruppe der 50- bis 64-Jährigen zu finden. Und auch Grossunternehmen sägen am Arbeitskräftepotenzial. Gemäss Swiss Life schicken sie fast jeden zweiten Angestellten in Frühpension. Bei Firmen mit über 250 Beschäftigten ist kaum jemand bereit, mit über 65 weiterzuarbeiten. In kleinen Betrieben wird dies deutlich öfters in Betracht gezogen. 

Vergleich mit dem Ausland

Im Gegensatz zur Schweiz steigt die Erwerbstätigenquote der 65- bis 69-Jährigen in vielen OECD-Ländern seit Jahren klar an. In der Schweiz stagniert sie. Über die Gründe können die Studienautoren nur spekulieren. So könnte es sein, dass die Vorsorgesysteme im Ausland stärkere Anreize für die Weiterarbeit geschaffen haben. Eine weitere mögliche Erklärung: Die starke Einwanderung in die Schweiz der letzten zwei Jahrzehnte könnte zur Folge haben, dass sich Unternehmen in der Schweiz weniger um ältere Arbeitskräfte bemühen mussten. 

Teilzeitarbeit

Wer nach 65 weiterarbeitet, tut dies in der Regel in Teilzeit. Das durchschnittliche Pensum liegt gemäss Studie bei rund 46 Prozent. Langweilig wird deshalb aber wohl nur den wenigsten. Ab 60 steigen die Betreuungsstunden für Kinder ausserhalb des eigenen Haushalts deutlich. Nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters steigt diese nochmals leicht an. Trotzdem sinken die bezahlten und unbezahlten Arbeitsstunden pro Woche im frühen Rentenalter um 20 bis 30 Prozent.

Weiterlesen - ein Beitrag von Martin Schmidt erschienen am 26.06.24 auf blick.ch

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