Jetzt wollen auch Boomer nur noch Teilzeit arbeiten

Die Gen Z will nicht arbeiten, so lautet das Vorurteil. Doch laut einer Studie sind es gerade die älteren Arbeitnehmenden, die Teilzeit arbeiten wollen. Eine Schweizer Studie zeigt: Die Präferenz für Teilzeitarbeit steigt mit dem Alter. Zwei Drittel aller über 50-Jährigen Arbeitnehmenden bevorzugen kein volles Arbeitspensum. Bei den Jüngeren ist die Zahl geringer.

Die Vorliebe für Teilzeitarbeit ist nicht nur bei jungen Menschen verbreitet. Eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens «Deloitte» zeigt, dass diese Präferenz mit zunehmendem Alter sogar steigt. Nur 30 Prozent der 1900 Befragten im Alter von 18 bis 64 Jahren bevorzugen eine Vollzeitbeschäftigung. Laut Bundesamt für Statistik (BFS) arbeiten nur 18 Prozent der Männer Teilzeit. Doch mehr als die Hälfte würden dies gerne tun, wenn sie die Möglichkeit hätten. Bei den über 50-Jährigen würden sogar zwei Drittel Teilzeit bevorzugen – bei den Jüngeren knapp 60 Prozent. Frauen hingegen sind mit ihrer aktuellen Arbeitssituation zufriedener. Laut BFS beträgt hier die Teilzeitquote bereits 57 Prozent. Wobei mehr als 70 Prozent den Wunsch nach einer solchen Beschäftigung äussern.

Arbeitskräftemangel trotz Rekordzuwanderung

In der Schweiz ist die Arbeitslosigkeit niedrig und gleichzeitig verlassen viele Babyboomer den Arbeitsmarkt. Der Mangel an Arbeitskräften wird sich aufgrund demografischer Faktoren verschärfen, berichtet «Tamedia». Zuwanderung war in den letzten Jahren oft die einfachste Antwort auf dieses Problem. Doch das könne nicht länger die Lösung sein, meint Deliotte-Chefökonom Michael Grampp. «Zuwanderung kann das Problem des Arbeitskräftemangels nicht lösen, das hat man in den letzten Jahren gesehen», sagt er. Die Alternative besteht darin, das inländische Potenzial besser zu nutzen. Japan ist ein gutes Beispiel dafür: Trotz einer alternden und schrumpfenden Bevölkerung konnte es ein beachtliches Wirtschaftswachstum pro Kopf erzielen. Dies konnte durch die Mobilisierung von Frauen und Senioren für den Arbeitsmarkt erreicht werden, so «Tamedia».

Aufgaben von Staat und Unternehmen

Nicht nur der Staat muss handeln – auch Unternehmen haben Handelbedarf. «Die Unternehmen können nicht einfach alles auf den Staat schieben», findet Michel Grampp. Sie müssten mehr tun: Etwa Investitionen in Weiterbildung älterer Mitarbeiter tätigen oder flexible Arbeitszeiten anbieten. Es sei an der Zeit, dass sowohl Staat als auch Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen. So können Lösungen für den Arbeitskräftemangel gefunden werden, so Grampp gegenüber «Tamedia».

Teilzeitarbeit: Eine Frage der Work-Life-Balance

In der Schweiz wird dieses Unterfangen durch den stark ausgeprägten Wunsch nach Teilzeit erschwert. Überraschenderweise sind Kinder nicht der Hauptgrund für diese Präferenz – vielmehr möchten die Befragten mehr Zeit für persönliche Hobbys haben.«Allgemein zeigt sich, dass das häufig erwähnte Argument für die Teilzeitarbeit, die Familie, zunehmend ins Leere läuft», sagt Michael Grampp. Es scheint einen kulturellen Wandel gegeben zu haben: Selbstoptimierung und Work-Life-Balance gewinnen an Bedeutung.

Weiterlesen - ein Beitrag von Janis Meier erschienen am 24.02.2024 auf www.nau.ch

Pro Senectute verwaltet künftig der AHV vermachte Fondsgelder

Der aus Legaten zugunsten der AHV gebildete Fonds zur Behebung besonderer Notlagen von Betagten und Hinterlassenen soll an die Pro Senectute Schweiz übertragen werden. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 beschlossen.

Die Mittel des Fonds zur Behebung besonderer Notlagen von Betagten und Hinterlassenen belaufen sich auf rund 2 Millionen Franken. Die Unterstützungsgesuche werden seit der Errichtung des Fonds per Bundesratsbeschlüsse vom 7. Januar 1955 und 8. August 1962 vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bearbeitet. Da das BSV kaum Kontakt zu potenziellen Anspruchsberechtigten hat, sieht es sich seit mehreren Jahren mit der Schwierigkeit konfrontiert, neue Begünstige zu finden und den Unterstützungsbereich auszuweiten. In den letzten Jahren sind die aus dem Fonds gewährten Leistungen kontinuierlich zurückgegangen; seit Juni 2019 wird keine einzige Person mehr über den Fonds unterstützt. Damit erfüllt er das ursprünglich gesetzte Ziel nicht mehr.

Um den Fonds zu nutzen und sicherzustellen, dass die Legate dem Willen der Erblasserinnen und Erblasser entsprechen, ist es wichtig, die möglichen Begünstigten zu ermitteln. Der Bundesrat hat daher beschlossen, den Fonds an Pro Senectute Schweiz zu übertragen, die am besten in der Lage ist, dieses Ziel zu erfüllen. Pro Senectute setzt sich für die Themen des Alters und das Wohl der älteren Menschen ein. Die Arbeit von Pro Senectute ist ganzheitlich ausgerichtet und beschränkt sich nicht auf ein bestimmtes Thema. Dadurch hat die Organisation einen Überblick über die verschiedenen Massnahmen zur Unterstützung älterer Menschen. Pro Senectute bietet zudem Beratung und Information in finanziellen Fragen, für die persönliche Vorsorge sowie in den Bereichen Gesundheit, Alltagsbewältigung, Wohnen und Begleitung. Pro Senectute kann so mögliche Begünstigte des Fonds erkennen und ihnen schnell und gezielt helfen.

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In Bulgarien haben Mütter nach der Geburt fast ein Jahr länger frei

14 Wochen können Mamis in der Schweiz mit ihren Babys zu Hause bleiben. Für viele Mütter zu wenig Zeit. 20 Minuten macht einen Vergleich und zeigt, wie lange die Babypause in anderen Ländern geht. In der Schweiz bekommen Mütter nach der Geburt eine Babypause von 14 Wochen. Auch in den EU-Ländern gibt es für neue Mamis einen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Dauer und Entschädigung sind dabei unterschiedlich geregelt. Am längsten ist der Mutterschutz in Bulgarien.

In einem emotionalen Video der amerikanischen Tiktokerin Chelsea Sophronia spricht sie darüber, wie sie ihr 13 Wochen altes Baby in die Kita bringen muss, um arbeiten zu gehen. Der Grund: Der Mutterschaftsurlaub in den USA wird nicht bezahlt. In der Schweiz können Mütter drei Monate bezahlt zu Hause bei ihren Neugeborenen bleiben. Wie eine Nachfrage bei der 20-Minuten-Community jedoch zeigt: für viele Mütter immer noch zu kurz.

Hier gibts den längsten Mutterschaftsurlaub

Auf Platz eins steht Bulgarien mit 58 Wochen bezahlter Karenzzeit für Mütter bei 80 bis 90 Prozent des Lohnes. Nur Irland kann mit 42 Wochen mithalten. Die Slowakei liegt dahinter mit 34 Wochen bei etwa 70 Prozent des Lohnes. Vier Wochen weniger gibt es in Kroatien, dabei bekommen frischgebackene Mamis aber ihr gesamtes Monatseinkommen. In Schweden gibt es keinen klassisch festgelegten Mutterschutz. Dafür haben Eltern Anspruch auf bis zu 480 Tage Elternzeit. Jedem Elternteil stehen 240 Tage zu. Währenddessen erhalten sie eine Vergütung im Wert von 80 Prozent ihres Lohns. Diese wird vom Staat bezahlt.

Hier ist die Dauer am kürzesten

In Deutschland und der Schweiz dauert der Mutterschutz 14 Wochen. Im Gegensatz zur Schweiz gibt es in Deutschland keine Lohneinbussung. Nach Ablauf des Mutterschutzes haben Eltern zudem Anspruch auf eine Elternzeit. In dieser Zeit erhalten die Mütter und Väter keinen Lohn, können aber Elterngeld beantragen. 15 Wochen zu Hause bleiben kann man in Slowenien. 16 Wochen und 100 Prozent Lohn bekommt man in Österreich, Estland und den Niederlanden. In Österreich haben Eltern nach dem Mutterschutz Anspruch auf mindestens zwei Monate Karenz. Diese kann bis zum zweiten Geburtstag des Kindes verlängert werden. Während dieser Zeit gibt es statt einem Gehalt ein Kinderbetreuungsgeld.

So ist der Mutterschutz in der Schweiz geregelt

Laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BVS) ist der Mutterschaftsurlaub im Bundesrecht geregelt. Demnach haben erwerbstätige Mütter Anspruch auf einen mindestens 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub. Während dieser Auszeit erhalten sie eine Mutterschaftsentschädigung, die über die Erwerbsersatzordnung finanziert wird und in der Schweiz in den meisten Fällen 80 Prozent des Monatseinkommens beträgt. Zudem sei man als schwangere Frau und als Mutter nach der Geburt vom Gesetz geschützt und darf während der Schwangerschaft und dem Mutterschaftsurlaub nicht vom Arbeitgeber entlassen werden.

Weiterlesen - ein Beitrag von Monika Abdel Meseh erschienen am 16.02.2024 auf www.20min.ch

Arbeitsrechte im Homeoffice sollen gelockert werden

Eine Mehrheit der Wirtschaftskommission will die Regeln über Ruhezeiten und Sonntagsarbeit im Homeoffice ändern. Die FDP spricht von flexiblen und modernen Arbeitsbedingungen, die SP von einem Angriff auf das Arbeitsgesetz.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hält die geltenden Arbeitsregeln im Homeoffice für veraltet und will sie anpassen. Sie befürwortet darum einen Vorschlag von FDP-Präsident Thierry Burkart (48), der das Arbeitsgesetz lockern möchte. Burkart argumentiert, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten im Homeoffice flexibler auf die persönlichen Bedürfnisse ausrichten möchten. Die bisherigen Regeln würden dies verunmöglichen, weil es strikte Vorgabe um tägliche Ruhezeit und das Verbot der Sonntagsarbeit gibt.

Fast rund um die Uhr arbeiten

So darf heute beispielsweise eine Angestellte ihre Arbeit nur innerhalb eines Zeitrahmens von 14 Stunden im Homeoffice abliefern. «Wenn die Arbeit um 7 Uhr aufgenommen wird, darf ab 21 Uhr nicht mehr gearbeitet werden. Einem Arbeitnehmenden, der um 18 Uhr sein Kind in der Krippe abholt, ist es daher nicht erlaubt, am Abend, nachdem das Kind ins Bett gegangen ist, beispielsweise noch dringende E-Mails abzuarbeiten», argumentiert Burkhart. Damit erschwere das geltende Recht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für Menschen, die ihre Arbeitszeiten selber festsetzen können, will die FDP darum den täglichen Arbeitszeitrahmen auf 17 Stunden erweitern. Das hiesse konkret: Bis um Mitternacht solle die Person arbeiten dürfen – auch wenn sie gleichentags schon um sieben Uhr in der Früh am Computer loslegte, mit der Beantwortung erster E-Mails beispielsweise.

Keine Bewilligung mehr für Sonntagsarbeit

Die Wirtschaftskommission hat am Dienstag Burkharts parlamentarischer Initiative mit 17 zu 7 Stimmen zugestimmt. Zusätzlich soll für Sonntagsarbeit, die zu Hause erbracht wird, künftig keine Bewilligung mehr nötig sein. Nacht- und Sonntagsarbeit sind heute verboten – es sei denn, der Betrieb hat eine entsprechende Bewilligung. Beim Anliegen gehe es keineswegs darum, den Umfang der Arbeitszeit zu erhöhen, heisst es bei der FDP. Die maximale Dauer der Arbeitszeit, die sogenannte Höchstarbeitszeit, bleibe unberührt. Leute sollen die Arbeitszeit während des Tages ausdehnen können. Dies entspreche modernen Arbeitsweise. Nur so könne man die Chancen der Digitalisierung ausnutzen, heisst es in einer älteren Mitteilung der Freisinnigen.

«Totalangriff auf Arbeitsgesetz»

Die Höchstarbeitszeit beträgt heute 45 Stunden pro Woche für Arbeitnehmende in industriellen Betrieben, für Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels. 50 Stunden pro Woche gilt für alle übrigen. Die Linke schäumt nun ob dem Entscheid der Kommission. «Eine Neuregelung des Homeoffice wird vorgeschoben, um einen Totalangriff auf das Arbeitsgesetz zu starten. Erst jüngst haben sich die Sozialpartner auf Lockerungen geeinigt, um betroffenen Branchen entgegenzukommen», sagt SP-Nationalrat David Roth (38). Die Schweiz habe bereits die längsten Arbeitswochen und flexibelsten Arbeitsbedingungen in Europa. «Diese Vorschläge sind brandgefährlich für die Gesundheit der Angestellten und laufen – entgegen der Behauptungen der Befürworterinnen und Befürworter – einer besseren Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben zuwider», so Gewerkschafter Roth. Auch der Gewerkschaftsbund befürchtet bei einer Gesetzesänderung gemäss einer Medienmitteilung «Gratisarbeit, Stress und Burnout». Das sei inakzeptabel. Er werde «solche Wild-West-Verhältnisse» bekämpfen.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 14.02.2024 auf www.blick.ch

Nationalräte gehen Flohnerleben im Homeoffice an den Kragen

Ist das Schweizer Arbeitsrecht flexibel genug für Homeoffice? Ein wiederbelebter Korrektivvorschlag der Liberalen spaltet die Gemüter. Es gibt verschiedene Meinungen darüber, ob Menschen im Homeoffice weniger effektiv arbeiten. Oft agieren sie aber zu flexibleren Zeiten. Damit verbunden stellt sich auch die Frage, ob das Schweizer Arbeitsgesetz dieser modernen Flexibilität auch genügend Rechnung trägt. Ein liberaler Vorstoss im Nationalrat soll das Gesetz entsprechend anpassen, Linke sehen darin einen Angriff auf den Arbeitnehmerschutz.

Netflix schauen, Powernaps, Wäsche waschen: Es gibt durchaus Arbeitnehmer, die sich während des Homeoffice anderen Dingen widmen, als sie sollten. Eine Studie besagt, dass die Produktivität in den eigenen vier Wänden um rund 15 Prozent sinke. Andere wiederum behaupten, sie seien zu Hause umso effektiver. Die Wahrheit wird irgendwo in der Mitte liegen. Wie Andrea Schwarzenbach, stv. Leiterin Ressort Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht beim Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV), erklärt, setze dies viel Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber voraus. Ausserdem forderten aber auch viele Arbeitnehmer flexiblere Arbeitszeiten: «Eine gute Vereinbarkeit der Arbeitszeit mit privaten Verpflichtungen geht zudem mit einer höheren Zufriedenheit der Arbeitnehmer einher.»

Parlamentarische Initiative 16.484

Der Frage, ob das Schweizer Arbeitsrecht dieser Flexibilität genügend Rechnung trägt, hat sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) angenommen. In einer Medienmitteilung vom Dienstag heisst es, man habe die Arbeit an der parlamentarischen Initiative 16.484 wiederaufgenommen.Zudem habe die Kommission mit 17 zu sieben Stimmen einem Antrag zugestimmt, wonach für Arbeitnehmende, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selber festsetzen können, «der Zeitraum der Tages- und Abendarbeit verlängert werden und für Sonntagsarbeit, die zu Hause erbracht wird, keine Bewilligung nötig sein soll.»

Konsequentere Flexibilität gefordert

Heisst übersetzt:  Wer im Homeoffice arbeitet und während des Tages seine Arbeit für private Zwecke unterbricht, soll gesetzlich nicht mehr eingeschränkt sein, die Arbeit zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen. Dies forderte der heutige FDP-Boss Thierry Burkart bereits im Jahr 2016. Konkret geht es um den gesetzlichen Zeitrahmen, in der Arbeitnehmende im Homeoffice ihren Job verrichten dürfen. So darf heute eine Arbeitskraft im Homeoffice nur innerhalb eines Zeitrahmens von 14 Stunden arbeiten.

Arbeitszeitrahmen auf 17 Stunden

«Wenn die Arbeit um sieben Uhr aufgenommen wird, darf ab 21 Uhr nicht mehr gearbeitet werden. Einem Arbeitnehmenden, der um 18 Uhr sein Kind in der Krippe abholt, ist es daher nicht erlaubt, am Abend, nachdem das Kind ins Bett gegangen ist, beispielsweise noch dringende E-Mails abzuarbeiten», argumentierte Burkhart damals. Damit erschwere das geltende Recht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für Menschen, die ihre Arbeitszeiten selber festsetzen können, wollen die Liberalen deshalb den täglichen Arbeitszeitrahmen auf 17 Stunden ausbauen. Konkret: Bis um Mitternacht solle die Person arbeiten dürfen – auch wenn sie gleichentags schon um sieben Uhr angefangen hatte. Und eben auch der Sonntag soll als Ausweichmöglichkeit vereinfacht werden.

«Skandalöser Vorstoss»

«Wenn jemand im Homeoffice arbeitet und es der Beruf zulässt, soll es aber ein persönlicher Entscheid sein, wann die Arbeit erledigt wird», führt FDP-Nationalrat und WAK-Mitglied Marcel Dobler aus. Die heutige Gesetzgebung sei hier nicht mehr zeitgemäss: «In der Praxis beachten bereits heute viele Arbeitnehmende diese Regelungen nicht und verstossen gegen das Arbeitsgesetz.» Der Arbeitgeberverband begrüsse den Schritt, heisst es. Die Linke sieht derweil einen überdimensionierten Angriff auf das Arbeitsrecht. Der arbeitsrechtliche Schutz zu Arbeitszeiten und im Homeoffice würde so praktisch abgeschafft, stellt sich der Gewerkschaftsbund (SGB) in einer Mitteilung gegen den «skandalösen Vorstoss». Und dies in Zeiten explodierender Zahlen von Arbeitnehmenden, die wegen Stress und Vermischung von Arbeit und Freizeit einen Burn-out erlitten. Und: «Der SGB wird solche Wild-West-Verhältnisse bekämpfen.» Statt Abbau brauche es einen besseren Schutz im Homeoffice und aller Arbeitnehmenden. Balthasar Glättli, Nationalrat Grüne und aktueller Vertreter von Franziska Ryser in der WAK-N, ergänzt: «Leider haben die Befürworter der Initiative nicht im Ansatz aufgezeigt, wie sichergestellt werden kann, dass die Arbeitszeiten nur wirklich selbstbestimmt und nicht auf Druck des Arbeitgebers flexibilisiert werden.» Dauernde Erreichbarkeit stresse und sei schlecht für die Gesundheit und senke darum auch die Produktivität.

Freiheit für Arbeitnehmer oder für Arbeitgeber?

«Wir alle dürfen schon immer mehr arbeiten, als wir müssen», ordnet Arbeitspsychologin Gudela Grote von der ETH Zürich ein. Der Vorschlagstext wolle diese Freiheit allerdings festschreiben, was aber in Realität vor allem dazu führen würde, dass wir dann nicht mehr nur dürften, sondern auch müssten. Grote: «Es geht es also am Ende um die Freiheit der Unternehmen und nicht der Beschäftigten, erweiterte Arbeitszeiten zu fordern.»

Weiterlesen - ein Beitrag von Silvan Haenni und Daniel Trüssel erschienen am 14.02.2024 auf www.20min.ch

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