SP verlangt Gratis-Kita für alle: Die Schweiz ist da nachweislich rückständig

Eine Initiative der Baselbieter SP verlangt kostenlose Kinderbetreuung für alle. Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen begrüsst dies. Dem Arbeitgeberverband geht die Initiative zu weit.

In Frankreich und Belgien gehen Kinder ab drei Jahren in die École Maternelle, in Schweden und Finnland haben Eltern einen Rechtsanspruch für Kinderbetreuung ab null beziehungsweise einem Jahr. Die Kosten dafür trägt der Staat. In der Schweiz müssen sich Familien gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Betreuungskosten für Kita-Plätze beteiligen. Baselland ist diesbezüglich der zweitteuerste Kanton der Schweiz, das soll aber bald anders sein, wenn es nach der SP geht.

Dort verlangt die SP per Volksinitiative kostenlose Kinderbetreuung für alle. «Die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist – genau wie jene der Volksschule – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und soll solidarisch über das progressive Steuersystem erfolgen», sagt Miriam Locher, Präsidentin der SP Baselland und des Initiativkomitees. Am Dienstag werden die 3285 Unterschriften der Kantonsregierung übergeben. Gesammelt hat sie die SP am Samstag innert eines Tages. «Das zeigt, dass das ein grosses Anliegen der Bevölkerung ist», so Locher.

Eine gleichlautende Initiative der SP ist auch im Kanton Basel-Stadt bereits bei der Regierung hängig. Die SP Schweiz beobachtet das Geschehen in den beiden Kantonen mit Interesse und schliesst «weitere Massnahmen auf nationaler Ebene» nicht aus. In den beiden Basel haben nun die jeweiligen Kantonsregierungen den Auftrag gefasst, eine Vorlage zu erarbeiten, die die Anliegen der Initiativen aufnimmt und dem Volk vorlegt.

«Situation in der Schweiz teilweise schockierend»

Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen begrüsst die beiden Basler Initiativen. «Unsere Haltung ist klar, der Staat muss sich finanziell stärker an den Betreuungskosten beteiligen», sagt EKFF-Geschäftsführerin Nadine Hoch. Die Situation sei in der Schweiz teilweise «schockierend», wie auch eine Studie der Credit Suisse zu den Betreuungskosten in über 190 Gemeinden unlängst gezeigt habe. Hoch ist sich sicher: «Das Thema hat durch die Corona-Krise und die Debatte über systemrelevante Tätigkeiten an Bedeutung gewonnen.»

Dass das Betreuungsangebot zu knapp und die Kosten deutlich zu hoch sind, darüber herrscht in der Schweiz breiter Konsens in Politik und Wissenschaft. «Die Schweiz ist diesbezüglich nachweislich rückständig», sagt der Chefökonom des Arbeitgeberverbands Simon Wey. Die Initiative der SP geht Wey aber zu weit. Er glaubt auch, das sei nicht mehrheitsfähig. «Es soll etwas kosten, jedoch darf der Erwerbsanreiz dadurch nicht negativ tangiert werden», sagt er.

Zuschüsse nicht nur für tiefe Einkommen

Das ist heute aber oft der Fall. «Der Grund, dass gut ausgebildete Frauen ihr Arbeitspensum nicht erhöhen, ist häufig, dass Betreuungsangebote zu teuer sind oder ganz fehlen», so Wey. Bislang seien Zuschüsse vor allem für tiefere Einkommen gedacht gewesen, erklärt Nadine Hoch. «Das ist falsch», sagt sie. Die EKFF empfiehlt deshalb, dass auch höhere Einkommen mit Beiträgen unterstützt werden sollten. Auch höhere Steuerabzüge seien wünschenswert. Auch diesbezüglich herrscht in der Schweiz heute Wildwuchs. Während im Wallis 3000 Franken abzugsfähig sind, können im Uri sämtliche Betreuungskosten abgezogen werden.

Weiterlesen - ein Beitrag von Lukas Hausendorf erschienen am 1. Juni 2021 auf www.20min.ch

Homeoffice-Zeit könnte die Arbeitswelt verändern

Die Homeoffice-Pflicht wird gelockert. Was bedeutet das für die Zukunft von Arbeit und Ausbildung?

Am Montag wird die Pflicht zum Homeoffice gelockert, und es werden wieder mehr Präsenzveranstaltungen an Universitäten möglich. Das freut Angestellte und Unternehmen. So dürfte die Rückkehr an den Arbeitsplatz für Angestellte von Unis und Fachhochschulen sehr willkommen sein, wie Anna-Lea Imbach von der Gewerkschaft VPOD erklärt: «Die Homeoffice-Zeit war eine hohe Belastung und hat dem Personal viel Flexibilität abverlangt.» Es sei nicht leicht gewesen, von einem Tag auf den anderen Onlinevorlesungen zu organisieren und die Studierenden nur auf Distanz zu betreuen. Zudem leide ohne persönlichen Kontakt die Unterrichtsqualität.

Digitale Formate nicht einfach übernehmen

«Bildung ist ein Prozess», erklärt die Bildungsgewerkschaftlerin. «Ansonsten hätten wir längst keine Hochschulen mehr und würden stattdessen einfach Bücher lesen.» Es sei deshalb wichtig, dass Lehrformate aus der Homeoffice-Zeit nicht einfach aus Kostengründen beibehalten würden. Vielmehr sollen pädagogisch-didaktische Überlegungen im Vordergrund stehen.

Corona verändert Bankenbranche

Auch Balz Stückelberger vom Arbeitgeberverband der Banken freut sich, dass die Bankangestellten nun ins Büro zurückkehren dürfen. Doch Corona habe Folgen: Auch künftig würden mehr Leute als früher zu Hause arbeiten. Dies allerdings mit Mass. Die Grenze für ein vernünftiges Homeoffice liege bei etwa 40 bis 50 Prozent des Arbeitsanteils, erläutert Stückelberger. «Bei Leuten, die mehrheitlich zu Hause arbeiten, überwiegen die Nachteile. Das führt zu Isolation, Entgrenzung und zur Entfremdung vom Arbeitgeber.» In Zukunft wird sich also ein neues Gleichgewicht zwischen dem Homeoffice und der Arbeit im Büro und im Hörsaal einpendeln müssen.

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Vertrauen im Homeoffice: Diese Unternehmen sind bei den Mitarbeitenden am beliebtesten

Ein aktuelles Ranking zeigt, welche Schweizer Firmen bei ihren Angestellten besonders beliebt sind. Dabei sind auch Unternehmen, die die Pandemie besonders stark gespürt haben.

Ein neues Ranking zeigt, welche Firmen bei den Mitarbeitenden am beliebtesten sind. In der Krise konnten Unternehmen mit einer guten Unternehmenskultur punkten. Technologie- und Pharmaunternehmen haben besonders gut abgeschnitten. Auch Unternehmen, die von der Krise besonders betroffen waren.

Das Coronajahr 2020 hat auch die Beziehung zum Job und zum Unternehmen auf eine harte Probe gestellt. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten plötzlich aufs Homeoffice umstellen. Die Vorgesetzten waren gefordert, den Kontakt und das Vertrauen trotz der grossen Distanz nicht abbrechen zu lassen. Eine aktuelle Umfrage von Great Place to Work zeigt, welche Mitarbeitenden auch im schwierigen Jahr 2020 mit ihrer Firma zufrieden waren. Dabei wurden Kriterien wie Respekt, Fairness, Glaubwürdigkeit, Teamgeist, Stolz oder Vertrauen berücksichtigt berücksichtigt. Das Ranking wurde zum 13. Mal durchgeführt. Bei 150 Unternehmen wurden Mitarbeitende befragt, 45 Unternehmen wurden ausgezeichnet. Veröffentlicht werden jeweils die Namen der beliebtesten Firmen.

Das Ranking der beliebtesten Unternehmen findest du in der Bildergalerie.

Unter den beliebtesten Arbeitgebern sind auch Unternehmen, die von der Pandemie direkt betroffen waren. Zum Beispiel Kurierdienste wie DHL oder DPD. Bei Letzterem sollen gemäss Vorwürfen der Unia prekäre Arbeitsbedingungen herrschen. Doch das Rating der Mitarbeitenden brachte der Firma den elften Platz ein. «Zu beachten ist, dass bei unserer Umfrage nur Mitarbeiter befragt werden, die beim jeweiligen Unternehmen angestellt sind und nicht bei einem Subunternehmen», sagt Michael Hermann, Consultant und Mitinhaber von Great Place to Work Switzerland zu 20 Minuten.

Weiterlesen - ein Beitrag von Janine Gloor erschienen am 26.05.2021 auf www.20min.ch

Abstimmung Kanton Zürich - Gibt es bald mehr Geld für Zürcher Familien?

«Mehr Geld für Familien»: Sollen Kinder- und Ausbildungszulagen im Kanton Zürich massiv steigen?

Darum geht es: Im Kanton Zürich liegen die Zulagen zwischen 200 Franken (Kinderzulage) und 250 Franken (Ausbildungszulage). Damit sind die Zulagen tiefer als in den meisten anderen Kantonen. Sie entsprechen in etwa dem Mindestansatz des Bundes. Eine Initiative der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) des Kantons Zürich will das ändern: In Zukunft sollen die Kinder- und Ausbildungszulagen 300 Franken, respektive 375 Franken betragen: 50 Prozent mehr als heute. Sollte der Bund seinen Mindestansatz erhöhen, würden die Zulagen im Kanton Zürich entsprechend angepasst.

Das sagen die Befürworter: Kinder zu haben sei heute ein Armutsrisiko. Trotz gestiegener Lebenshaltungskosten hätten sich die Kinder- und Ausbildungszulagen in den letzten zwölf Jahren im Kanton Zürich nicht erhöht. Rund die Hälfte der Kantone hätten dies in den letzten drei Jahren aber getan. Nun sei es an der Zeit, dass auch Zürich als wirtschaftsstärkster Kanton etwas unternehme und die Familien stärke. Zürich befinde sich aktuell lediglich auf Rang 20 aller Kantone, was die Familienzulagen angehe. Er soll aber nicht nur ein wirtschafts- sondern auch ein familienfreundlicher Kanton sein.

Das sagen die Gegner: Das Anliegen sei eigentlich berechtigt. Tatsächlich seien Kinder- und Jugendliche stärker von Armut betroffen, die Initiative schiesse aber übers Ziel hinaus. Die vorgesehenen Zulagen seien viel zu hoch und würden dem Wirtschaftsstandort Zürich schaden, da die Arbeitgeber sie bezahlen müssten. Die Rede ist von Mehrkosten von 340 Millionen Franken. Ausserdem würden auch Familien profitieren, welche die Zulagen gar nicht nötig hätten. Unterstützung für Familien müsse zielgerichtet erfolgen, für diejenigen, die wirklich von Armut betroffen seien. Die Initiative, so das Fazit der Gegner, sei somit das völlig falsche Instrument.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 25.05.2021 auf www.srf.ch

2020 gabs mehr Konfliktfälle mit der Kesb

Die unabhängige Beratungsstelle Kescha kann helfen, wenn es zwischen Kesb und Betroffenen Probleme gibt. Letztes Jahr haben die Fälle leicht zugenommen. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2020 etwa um 200 Konfliktfälle mehr mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. In vielen Fällen konnte ein Beratungsgespräch schon helfen. Der Grund für Konflikte liegt oft in den häufigen Wechseln der Beratenden. Das Problem ist bekannt.

Die unabhängige Beratungsstelle Kescha vermittelt bei Konflikten mit der Kesb. Der «SonntagsZeitung» liegt die Jahresbilanz der Beratungsstelle exklusiv vor. Sie zeigt: 1324 Personen hat Kescha im vergangenen Jahr betreut. Diese Zahl liegt leicht über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre, der bei 1100 Fällen lag.

Die Beraterinnen und Berater seien nicht nur öfter, sondern auch länger am Telefon gewesen. Bei den meisten habe eine Beratung schon geholfen, bei einem Fünftel der Fälle habe es zwei oder drei Beratungsgespräche gebraucht. Selten sogar vier oder mehr.

Problem bekannt

Eine interne Analyse der Fälle hat nun ergeben, dass es oft zu Eskalationen kommt, wenn Beistände in Erwachsenenschutz-Fällen nur für kurze Zeit im Einsatz sind. «Betroffene kritisieren, dass Beistände zu oft wechseln oder schlecht erreichbar sind. Diese Aussage begegnet uns seit Beginn unserer Tätigkeit bei Konfliktfällen immer wieder», sagt Bruno Frick von der Beratungsstelle Kescha gegenüber der «SonntagsZeitung». Die Situation sei für viele Betroffene unbefriedigend. Denn sie seien auf eine gute und konstante Betreuung angewiesen.

Der Schweizerische Verband der Berufsbeistandspersonen (SVBB) kennt die Problematik der häufigen Wechsel, wie dessen Präsident Ignaz Heim bestätigt. Häufigster Grund sei ein Formalismus, der den Bedürfnissen der Betroffenen zu wenig Rechnung trage: Beistandspersonen seien oft an bestimmte Gemeinden gebunden. Ziehe eine betroffene Person um, werde die Beistandschaft auf eine andere Person übertragen. Angesichts der Kleinräumigkeit der Schweiz mache dies in den meisten Fällen keinen Sinn, sagt Heim gegenüber der «SonntagsZeitung».

Weiterlesen - ein Beitrag von Yasmin Rosner erschienen am 16.05.2021 auf www.20min.ch

Bundesrat führt vierwöchigen Vaterschaftsurlaub ein

Der Bundesrat baut den Vaterschaftsurlaub für die Mitarbeiter der Verwaltung aus. Ab nächstem Jahr erhalten werdende Väter einen vierwöchigen Urlaub. Auch lockert er die Regeln für Homeoffice.

Die Coronakrise hat die Entwicklung zu flexibleren Arbeitsformen und einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben beschleunigt. Nun trägt der Bundesrat dem mehr Rechnung. Er hat am Mittwoch beschlossen, das Bundespersonalrecht zu revidieren. Neu sollen zusätzliche Regeln zu flexiblen Arbeitsformen verankert werden.

Konkret sollen Mitarbeitende ab Juli bei der Wahl des Arbeitsortes und des Arbeitszeitmodells mehr Flexibilität erhalten, wie das Eidgenössische Personalamt in einer Mitteilung festhält. Vorgesetzte sollen das fördern, indem sie persönliche Bedürfnisse von Mitarbeitenden mehr berücksichtigen. Allerdings besteht weiterhin kein Rechtsanspruch auf die freie Wahl des Arbeitsorts.

Weiter hat der Bundesrat beschlossen, den Vaterschaftsurlaub von heute 10 auf neu 20 Tage zu erhöhen. Damit erhalten werdende Väter ab nächstem Jahr einen vierwöchigen Urlaub – doppelt so lange wie der Urlaub, den das Stimmvolk letztes Jahr beschlossen hatte.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 12.05.2021 auf www.tagblatt.ch