Je mehr eine Aargauer Mutter arbeitet, desto weniger bleibt vom zusätzlich verdienten Franken übrig

Eine Regionalstudie der Credit Suisse zeigt, wo im Aargau die Probleme bei der angestrebten Vereinbarkeit von Beruf und Familie liegen. Wenn eine Familienfrau ihr Pensum aufstockt, gehen bis zwei Drittel des Zusatzeinkommens für Zusatzkosten wieder weg. Wenn die Rahmenbedingungen eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern, stärkt dies die Attraktivität einer Region als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Doch wie sieht es damit aus? Sind die Rahmenbedingungen so, dass es sich auch finanziell lohnt, ein Pensum aufzustocken? Die neue Regionalstudie der Credit Suisse nahm jetzt die Lage in unserem Kanton unter die Lupe. Sie kommt zum Schluss, unter anderem dank dem Ausbau des Kinderbetreuungsangebots sei die Erwerbsquote der Aargauer Mütter seit der Jahrestausendwende gestiegen. 2019 nahmen 83 Prozent von ihnen am Arbeitsmarkt teil, überdurchschnittlich oft aber mit einem tiefen Pensum.

Vom Zusatzeinkommen bleibt höchstens die Hälfte

Doch wo hapert es? Die von Sara Carnazzi mitverfasste Studie kommt zum Schluss, eine grosse Hürde für berufstätige Eltern seien «die Tarife der privaten oder in öffentlichen Einrichtungen organisierte Kinderbetreuung». Wenn bei einer Familie der Vater 100 Prozent arbeitet, und die Frau wieder in den Beruf einsteigt beziehungsweise ihr Pensum aufstockt, zeigt unsere Grafik, wie viel vom zusätzlichen Einkommen an Kosten, Steuern etc. wieder weggehen. So bleiben in diesen Beispielen von einem zusätzlich verdienten Franken effektiv nur zwischen 34 und 50 Rappen übrig. Dafür punkten im schweizweiten Vergleich Aargauer Betriebe gemäss der Studie mit grundsätzlich flexiblen und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen.

Zwei Drittel der erwerbstätigen Aargauer Mütter reduzieren Pensum

Rahmenbedingungen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern, wirken sich positiv auf die Standortattraktivität aus. Das macht die Studie klar. «Aus gesellschaftlicher, sozialpolitischer und volkswirtschaftlicher Sicht ist das Thema Vereinbarkeit Beruf und Familie zentral, denn Eltern – ich denke da besonders an die nicht berufstätigen Frauen – sind für die Aargauer Wirtschaft ein bedeutendes Reservoir an Arbeitskräften», sagt Robin Wasser, Leiter Firmenkunden der Credit Suisse Region Aargau.

Zwar stieg in der Nordwestschweiz die Erwerbsquote von Frauen mit Kindern unter 15 Jahren zwischen 2002 und 2019 um fast 10 Prozentpunkte. Elternsein führt jedoch immer noch in erster Linie bei Frauen zu beruflichen Einschränkungen. So haben laut einer Umfrage des Bundesamts für Statistik zwei Drittel der erwerbstätigen Aargauer Mütter ihr Arbeitspensum infolge ihrer Kinderbetreuungspflichten reduziert. Bei den Vätern ist es nur rund jeder Zehnte. Auch Stellenwechsel oder die Übernahme weniger anspruchsvoller Aufgaben zwecks besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie seien bei Müttern deutlich verbreiteter als bei Vätern.

Aargauer Mütter arbeiten überdurchschnittlich oft mit tiefen Pensen

2019 nahmen im Kanton Aargau 83 Prozent der 25- bis 54-jährigen Frauen mit Kindern unter 15 Jahren aktiv am Arbeitsmarkt teil. Damit liegt der Aargau in etwa im Schweizer Durchschnitt (82 Prozent). Aargauer Mütter arbeiten allerdings gemäss der Studie überdurchschnittlich oft Teilzeit, und zwar in vergleichsweise tiefen Pensen. Vollzeit arbeiten im Aargau nur 11 Prozent der erwerbstätigen Mütter, gegenüber 19 Prozent im Landesmittel. 43 Prozent weisen einen Beschäftigungsgrad von 40 Prozent oder weniger auf. Im Schweizer Durchschnitt sind es 34 Prozent.

Neben dem Bildungsniveau, der Herkunft oder der Familiensituation (in einer Partnerschaft oder alleinerziehend) spielen auch die Anzahl und das Alter der Kinder bei der Arbeitsmarktintegration von Müttern eine massgebende Rolle. Wie eine Auswertung der Steuerstatistik des Kantons Aargau zeigt, sind die Erwerbsmöglichkeiten der Aargauerinnen am stärksten eingeschränkt, wenn die Kinder jünger als 10 Jahre sind.

Familienfreundlich: Aargauer Betriebe bieten gewisse Flexibilität an

Auch die Unternehmen sind bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefordert, indem sie familienfreundliche Arbeitsbedingungen anbieten. Die Studie zeigt, dass Aargauer Betriebe dabei durchaus flexibel sind. So ist der Anteil der Erwerbstätigen, die Arbeitsbeginn und Arbeitsende frei wählen können, mit 49 Prozent im Kanton Aargau leicht höher als im Schweizer Durchschnitt (46 Prozent).

Auch kurzfristige Absenzen sind für Aargauer Beschäftigte einfacher möglich, und der Anteil der Erwerbstätigen, die bereits 2019 gelegentlich oder regelmässig im Homeoffice arbeiten konnten, ist im Aargau in den meisten Sektoren höher als im Landesdurchschnitt. «Dies ist umso erfreulicher, wenn man weiss, dass die Aargauer Wirtschaft durch ihre Branchen- und Berufsstruktur ein im Schweizer Vergleich leicht unterdurchschnittliches Potenzial für Homeoffice aufweist», so Robin Wasser.

Aargau verliert erneut einen Rang im Standortqualitätsindex

Der Kanton Aargau gehört laut der Studie weiterhin zu den attraktivsten Wirtschaftsstandorten der Schweiz. Im Standortqualitätsranking der Credit Suisse, das die Attraktivität aus Unternehmenssicht misst, belegt er 2020 im kantonalen Vergleich den fünften Platz. Der Aargau punktet bei der hohen verkehrstechnischen Erreichbarkeit und bei der relativ tiefen Steuerbelastung für natürliche Personen.

Im Steuerwettbewerb um Unternehmen verliert der Kanton Aargau aber weiter an Terrain. Lag er im Standortqualitätsranking 2019 nach einem Rangverlust noch auf dem vierten und früher gar auf dem dritten Platz, wurde er jetzt vom Kanton Genf überholt. Dieser hat seine Gewinnsteuern deutlich gesenkt. In den nächsten Jahren dürfte der Aargau in der Einschätzung der Studie «weitere Rangverluste erfahren, weil weitere Kantone die Unternehmenssteuern senken». Bereits jetzt liegt der Aargau beim Steuerindex für juristische Personen nur noch auf Rang 19. «Dem Aargau würde ein weiterer Attraktivitätsverlust drohen, falls der Kanton bei der Revision des Steuergesetzes kein Zeichen setzt und die Gewinnsteuern für Unternehmen nicht deutlich senkt», befürchtet Roberto Belci, Leiter Credit Suisse Region Aargau. Darum werde die Pflege anderer Standortfaktoren noch wichtiger.

Ein Beitrag von Matthias Küng erschienen am 2. Dezember auf www.aargauerzeitung.ch: Weiterlesen und Grafiken anschauen

Erwerbsbeteiligung und Qualifikationsniveau der Frauen steigt zwischen 2010 und 2019 stark an

Die Erwerbstätigenquote der Frauen ist zwischen 2010 und 2019 von 56,9% auf 60,0% deutlich gestiegen. Bei den 55- bis 64-Jährigen sowie den Müttern mit jüngstem Kind unter 7 Jahren war die Zunahme besonders ausgeprägt. 2019 waren ausserdem 50,1% der erwerbstätigen Frauen in einem hochqualifizierten Beruf tätig (+8,8 Prozentpunkte gegenüber 2010). Auch in Europa (EU/EFTA) lässt sich ein Trend zu mehr hochqualifizierten Frauen beobachten. Dies sind einige Ergebnisse der Publikation «Erwerbsbeteiligung der Frauen 2010–2019» des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Mit der Zunahme um mehr als 3 Prozentpunkte zwischen 2010 und 2019 hat die Erwerbstätigenquote der 15-jährigen und älteren Frauen in der Schweiz erstmals die 60%-Marke   erreicht. Eine überdurchschnittliche Zunahme ist bei den 55- bis 64-jährigen Frauen (+9,6 Prozentpunkte auf 66,6%) sowie bei den 25- bis 39-jährigen Frauen (+6,3 Prozentpunkte auf 83,5%) zu verzeichnen. Bei Müttern mit jüngstem Kind unter 7 Jahren hat sich die Erwerbstätigenquote mit +10,3 Prozentpunkten auf 74,8% ebenfalls deutlich erhöht (Mütter mit jüngstem Kind zwischen 7 und 14 Jahren: +4,8 Prozentpunkte auf 81,7%). 

Schweiz weist europaweit die zweithöchste Erwerbstätigenquote der Frauen auf

In Europa (EU/EFTA) sind die höchsten Erwerbstätigenquoten der 15- bis 64-jährigen Frauen in Island vorzufinden (81,9%). Die Schweiz folgt an zweiter Position (76,3%), was deutlich über dem europäischen Mittel liegt (EU28: 64,1%). In den Nachbarländern Deutschland (72,8%) und Österreich (69,2%) ist die Erwerbsbeteiligung der Frauen ebenfalls vergleichsweise hoch, Italien hingegen weist die zweittiefste Erwerbstätigenquote auf (50,1%). In Frankreich belief sich die entsprechende Quote im Jahr 2019 auf 62,4%. 

Deutlich mehr hochqualifizierte erwerbstätige Frauen

Im untersuchten Zeitraum hat der Anteil der hochqualifizierten erwerbstätigen Frauen in der Schweiz um 8,8 Prozentpunkte auf 50,1% zugenommen. Folgende Berufshauptgruppen gemäss International Standard Classification of Occupations (ISCO) gelten als hochqualifiziert: Führungskräfte, intellektuelle und wissenschaftliche Berufe sowie Technikerinnen und gleichrangige nichttechnische Berufe. In Europa sind durchschnittlich etwas weniger Frauen in hochqualifizierten Berufen tätig, doch lässt sich auch hier ein Anstieg der Hochqualifizierten beobachten (+3,4 Prozentpunkte auf 45,2%). In Luxemburg und Schweden sind prozentual deutlich mehr erwerbstätige Frauen hochqualifiziert als in der Schweiz (2019: 63,9% bzw. 58,6%). 

Anstieg des durchschnittlichen Beschäftigungsgrads der teilzeiterwerbstätigen Frauen

Der durchschnittliche Beschäftigungsgrad der teilzeiterwerbstätigen Frauen ist zwischen 2010 und 2019 von 46% auf 49% gestiegen, was hauptsächlich auf die Zunahme des Anteils der Beschäftigungsgrade zwischen 70% und 89% zurückzuführen ist (+2,7 Prozentpunkte auf 16,2% der erwerbstätigen Frauen). Teilzeitpensen unter 20% sind im Gegenzug leicht zurückgegangen (–0,7 Prozentpunkte auf 5,3% der erwerbstätigen Frauen). 

Auch bezüglich Teilzeiterwerbstätigkeit steht die Schweiz verglichen mit sämtlichen EU- und EFTA-Staaten an zweiter Position. Im Jahr 2019 waren 62,7% der Frauen in der Schweiz teilzeiterwerbstätig. Dieser Anteil ist einzig in den Niederlanden höher (75,5%). Europaweit arbeitete 2019 knapp ein Drittel der erwerbstätigen Frauen zu einem reduzierten Beschäftigungsgrad.

Mehrfacherwerbstätigkeit in der Schweiz doppelt so stark verbreitet wie in der EU/EFTA

In der Schweiz gingen im Jahr 2019 10,7% der erwerbstätigen Frauen (ohne Lernende) mehreren Beschäftigungen nach (2010: 9,0%). In der EU28 ist die Mehrfacherwerbstätigkeit im Schnitt knapp halb so hoch (4,5% inkl. Lernende). Die höchsten Anteile mehrfacherwerbstätiger Frauen sind in Island zu verzeichnen (11,4%), dabei steht die Schweiz an zweiter Position (10,4%). 

Starker Zuwachs der Frauen im Gesundheits- und Sozialwesen

Im Jahr 2019 arbeitete der grösste Anteil der Frauen im Gesundheits- und Sozialwesen. Dieser Wirtschaftsabschnitt hat zwischen 2010 und 2019 zugleich die stärkste Zunahme erfahren (+2,8 Prozentpunkte auf 23,7%). An zweiter Stelle folgt der Wirtschaftsabschnitt «Handel und Reparaturgewerbe», für den aber der stärkste Rückgang zu verzeichnen ist (–2,8 Prozentpunkte auf 12,9%). Ebenfalls zurückgegangen ist der Anteil der Frauen, die im Gastgewerbe tätig sind (2010: 5,8%; 2019: 4,7%).

Weiterlesen

Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

Die Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Vaterschaftsurlaubs wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit einer Mehrheit von 60,3 Prozent angenommen. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2021 festgelegt und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet.

Die Einführung des Vaterschaftsurlaubs erfordert eine Änderung der Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz (EOV). Hauptsächlich gilt es, die Bestimmungen zu präzisieren, die derzeit nur für die Mütter gelten, um auch die Väter einzuschliessen. Zudem werden einige Besonderheiten hinzugefügt, da der Vaterschaftsurlaub in den sechs Monaten nach der Geburt flexibel bezogen werden kann. Entsprechend erlischt der Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung bei einer Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit nicht, wie dies bei der Mutterschaftsentschädigung der Fall ist. Ausserdem wird die Bestimmung, wonach die Mütter den Beginn der Auszahlung ihrer Mutterschaftsentschädigung bei einer Hospitalisierung des Neugeborenen mindestens drei Wochen hinausschieben können, nicht auf die Väter ausgeweitet. Arbeitslose Väter haben ebenfalls Anspruch auf die Entschädigung. Die Entschädigung kann beantragt werden, sobald der Urlaub vollständig bezogen wurde, und sie wird einmalig ausbezahlt.

Erhöhung des EO-Beitragssatzes

Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht. Die Einführung der Vaterschaftsentschädigung führt für die EO im Jahr 2021 zu Kosten von rund 230 Millionen Franken.

Weiterlesen

Vorgaben für die Vertretung von Sprachen und Geschlechtern im obersten Leitungsorgan der bundesnahen Unternehmen

Der Bundesrat strebt eine ausgewogene Vertretung der Landessprachen und der Geschlechter im obersten Leitungsorgan bundesnaher Unternehmen und Anstalten an. Er hat dazu an seiner Sitzung vom 25. November 2020 neue Vorgaben beschlossen, die auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Der Bundesrat will sicherstellen, dass die Sprachgemeinschaften und Geschlechter im obersten Leitungsorgan der bundesnahen Unternehmen und Anstalten ausgewogen vertreten sind. Er hat deshalb die geltende Regelung überprüft und an seiner Sitzung vom 25. November 2020 erneuerte Vorgaben beschlossen. Die Bestimmungen gelten für die obersten Leitungs­organe nach Artikel 2 Absatz 2 der Kaderlohnverordnung. Im Kaderlohnreporting des Bundes­rates an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte wird die Entwicklung jährlich aufgezeigt.

Die gültigen Richtwerte für die Vertretung der Sprachgemeinschaften entsprechen den Ergebnissen der Strukturerhebung der Schweizerischen Volkszählung 2010. Die Anteile der Landessprachen in der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz haben sich in den letzten zehn Jahren verändert. Aus diesem Grund werden die Richtwerte ab 1. Januar 2021 wie folgt angepasst (bisher in Klammern): Deutsch 62,2 % (65,5%); Französisch 22,9 % (22,8%); Italienisch 8,0 % (8,4%) und Rätoromanisch 0,5 % (0,6%).

Die Zielquote für die Vertretung der beiden Geschlechter wird neu von 30 auf 40% erhöht. Mit dieser Zielvorgabe gelten für bundesnahe Unternehmen und Anstalten höhere Vorgaben als für börsenkotierte Unternehmen (Zielvorgabe 30%). Die bundesnahen Unternehmen und Anstalten sollen die Mindestvorgabe bis spätestens Ende 2023 erfüllen. Bei Anträgen auf Wahl eines neuen Mitglieds in oberste Leitungsorgane sind die Departemente gehalten, Abweichungen von den Richtwerten und von der Zielquote zu kommentieren.

Weiterlesen

Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Schweiz

Die Schweiz gehört zu den europäischen Ländern mit verhältnismässig grosser Flexibilität für Arbeitnehmende mit Betreuungsaufgaben. 70% können in der Regel Anfang und Ende der Arbeitszeit aus familiären Gründen kurzfristig verschieben und 53% können ganze Tage frei nehmen, ohne dafür Ferientage beziehen zu müssen. Als grösstes Hindernis bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden mehrheitlich lange oder ungünstige Arbeitszeiten und der lange Arbeitsweg bezeichnet. Dies sind einige Resultate aus der Publikation «Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Schweiz und im europäischen Vergleich im Jahr 2018» des Bundesamtes für Statistik (BFS).

In der Schweiz hatten 2018 rund 36% der ständigen Wohnbevölkerung von 18 bis 64 Jahren mindestens eine regelmässige Betreuungsaufgabe: 26,6% für Kinder unter 15 Jahren, 6,6% für pflegebedürftige Kinder ab 15 Jahren oder andere erwachsene Familienmitglieder und 2,3% übernahmen beide Arten von Betreuungsaufgaben. Gesamthaft entspricht dies rund 1,9 Millionen Personen. Die grosse Mehrheit der Betreuenden ist auf dem Arbeitsmarkt aktiv (96% bei den Männern und 80% bei den Frauen). Diese Ergebnisse basieren auf dem europäisch koordinierten Modul «Vereinbarkeit von Beruf und Familie» der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2018.

Arbeitsflexibilität aus familiären Gründen ist für Arbeitnehmende in der Schweiz gross

Im Vergleich zu den EU28-/EFTA-Ländern und speziell zu den Nachbarstaaten steht die Schweiz gut da bezüglich der Arbeitsflexibilität für betreuende Personen. 70% der Arbeitnehmenden können in der Regel Anfang und Ende der Arbeitszeit aus familiären Gründen kurzfristig verschieben (Männer: 74%, Frauen: 64%) und 53% können ganze Tage frei nehmen, ohne dafür Ferientage beziehen zu müssen (Frauen: 57%, Männer: 49%). In den Nachbarländern sind diese Anteile der beiden Formen der Arbeitsflexibilität für die Arbeitnehmenden insgesamt deutlich niedriger. Für Österreich liegen die entsprechenden Anteile bei 49% bzw. 38%, für Deutschland bei 38% bzw. 34%, für Italien bei 35% bzw. 33% und für Frankreich bei 32% bzw. 21%.[nbsp]

Reduktion der Arbeitszeit als häufigste Auswirkung der Kinderbetreuungsaufgaben bei Frauen

Die Reduktion der Arbeitszeit als die wichtigste Auswirkung der Kinderbetreuungspflichten auf die aktuelle Erwerbstätigkeit ist für Frauen in Österreich (39%) und der Schweiz (38%) unter den EU28-/EFTA-Staaten am stärksten ausgeprägt. In Deutschland liegt dieser Anteil bei 27% und in Italien bei 24%. In Frankreich, wo Teilzeitarbeit für Frauen im Vergleich zu den anderen Nachbarländern deutlich weniger verbreitet ist, liegt der Anteil bei 14%.[nbsp]

Frankreich und Schweiz: viele Erwerbstätige nennen mindestens ein Hindernis bei der Vereinbarkeit[nbsp]

In Frankreich (63% der Frauen und 60% der Männer) und in der Schweiz (61% der Frauen und 65% der Männer) nannten am meisten Erwerbstätige mit Betreuungsaufgaben mindestens ein wichtiges Hindernis bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Frauen und Männer in diesen beiden Ländern bezeichnet dabei eines der folgenden Hindernisse als grösstes: lange Arbeitszeiten, unvorhersehbare oder ungünstige Arbeitszeiten und der lange Arbeitsweg sowie eine zu anstrengende oder zu anspruchsvolle Arbeit. In den meisten EU28-/EFTA-Staaten sieht eine deutliche Mehrheit kein Hindernis bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.[nbsp]

Lange Erwerbsunterbrüche bei mehr als einem Viertel der Frauen in der Schweiz und in Österreich

Unter denjenigen Frauen, die einen Erwerbsunterbruch angegeben haben, hatten in der Slowakei 35% einen Unterbruch von insgesamt mehr als fünf Jahren, 33% in Ungarn und 30% in der Tschechischen Republik. Auch in der Schweiz und in Österreich ist dieser Anteil mit je 28% bedeutend. Für Deutschland liegt der Anteil bei 22%, für Frankreich bei 10% und für Italien bei 7%.


Umgekehrt machen die Anteile der Frauen mit eher kurzen Erwerbsunterbrüchen bis zu 12 Monaten in Portugal (89%), Zypern (88%), Belgien (75%), Malta (74%) und Spanien (72%) die grosse Mehrheit aus. In der Schweiz hatten 42% der Frauen einen Erwerbsunterbruch von bis zu 12 Monaten, in Österreich waren es 11%, in Deutschland 29%, in Frankreich 59% und in Italien 69%.

Weiterlesen

Newsletter


Abonnieren Sie unseren vierteljährlich erscheinenden Newsletter, um über Neuigkeiten, Initiativen und Veranstaltungen zur Familienpolitik und zu Instrumenten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erfahren.

Archiv

Mit dem Absenden des Formulars bestätige ich, dass ich die Bedingungen in den Privacy policy gelesen und akzeptiert habe.