Grosse Familien werden zur No-go-Zone: Das Besuchsverbot betrifft mehr als eine Million Menschen

Ab Montag dürfen Familien und Haushalte ab fünf Personen niemanden mehr einladen. Dies sei eine der wichtigsten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, sagt ein Mitglied der Covid-19-Taskforce.

Manche Politiker sagen es nur unter vorgehaltener Hand. Andere sprechen es offen aus. Zum Beispiel Marcel Dettling, Mitglied des Parteileitungsausschusses der SVP. «Man merkt, dass die Mehrheit der Bundesräte keine Kinder haben. Sie wissen nicht, was eine Abschottung für die Familien bedeutet.» Als dreifacher Vater ist der Schwyzer SVP-Nationalrat direkt betroffen von einer Regel, die ab nächstem Montag gilt: Haushalte mit fünf und mehr Personen dürfen bis Ende Februar keinen Besuch mehr empfangen.

Das prominenteste «Opfer» dieser Massnahme ist Alain Berset. «Ich weiss genau, was das bedeutet. Mit drei Kindern haben wir keine Kontakte mehr in den nächsten Wochen. Das ist hart, aber es ist so», sagte der Gesundheitsminister am Mittwoch.

Bis anhin durften sich im privaten Rahmen zehn Personen treffen. Dem Vernehmen nach setze sich Berset für den Status quo ein. Doch offenbar brachte tatsächlich ein Ratsmitglied ohne Nachwuchs die 5er-Regel durch. Anders als während des Lockdowns im Frühling werden Kinder mitgerechnet. Bestehen bleibt die Empfehlung, dass sich bloss Personen aus zwei Haushalten treffen sollen.

Es ist also nicht die Zeit für Kindergeburtstagspartys und Briobahnnachmittage. Wer mit mehreren Geschwistern aufwächst, kann nur noch dann in der Wohnung mit Freunden spielen, wenn gleichzeitig genügend Geschwister und/oder die Eltern ausser Haus weilen. Wobei: Die Homeoffice-Pflicht wird die Präsenz Letzterer erhöhen.

Sozialleben wird eingeschränkt zu Gunsten der Virusbekämpfung

Die 5er-Regel betrifft in der Schweiz knapp 216000 Haushalte, wie ein Blick auf Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigt. Das entspricht zwar nur 5,7 Prozent aller Haushalte, doch darin leben immerhin fast 1,2 Millionen Menschen. Zu Gunsten der Pandemiebekämpfung müssen sie ihr Sozialleben stärker einschränken als Personen, die in kleineren Haushalten leben,

Entsprechend rege und kontrovers wird die Massnahme in den sozialen Medien diskutiert. «Bisschen nervts mich, dass wir als 5-köpfige Familie bis Ende Februar niemanden treffen dürfen (nicht mal Verwandte) und die Skiparty in der Bergen weiterrollt», schrieb ein Vater auf Twitter. Es sei schwer nachvollziehbar, dass Kinder mitgezählt würden, das erschwere vieles bei der Organisation eines coronakonformen Alltags. Die Aargauer Nationalrätin Marianne Binder (Die Mitte) wies darauf hin, dass sich das Leben für Patchworkfamilien verkomplizieren könnte.

Die meisten Ansteckungen mit bekanntem Ursprungsort geschehen im familiären Umfeld. Erschweren könnte die neue Restriktion deshalb auch das Leben des Coronavirus. Oder besser: dessen Ausbreitung. Davon überzeugt ist Nicola Low, Professorin für Epidemiologie an der Universität Bern und Mitglied der Covid-19-Taskforce des Bundes.

«Diese Regel macht sicher Sinn», sagte sie gegenüber dem Schweizer Radio und Fernsehen. Sie halte sie tatsächlich für eine der wichtigsten Massnahmen. Im privaten Rahmen komme es – anders als etwa in Schulen mit Schutzkonzepten – öfter zu näheren Kontakten. «Es geht darum, die Kontakte dort zu beschränken, wo es keine Schutzkonzepte gibt.» Wenn sich die Leute wirklich nur im engsten Kreis treffen würden, habe das Virus weniger Gelegenheit, sich zu übertragen.

Interessenvertreter von Familien reagieren relativ gelassen auf die neue Einschränkung. «Die Gesellschaft als Ganzes erlebt eine sehr schwierige Situation», sagt Philippe Gnaegi, Direktor von Pro Familia. Im Vergleich zum vergangenen März befänden sich die Familien aber in einer besseren Ausgangslage. «Die Schulen und die Kindertagesstätten bleiben flächendeckend geöffnet.» Zudem seien die Massnahmen befristet. Und mit dem Impfstart bahne sich langsam ein Licht am Ende des Tunnels an.

Nationalrat Candinas akzeptiert Regel «zähneknirschend»

Martin Candinas, Bündner Mitte-Politiker und dreifacher Familienvater, hätte die 5er-Regel zwar nicht erlassen. «Ich muss sie aber zähneknirschend akzeptieren», sagt er, der in den nächsten Wochen niemand bei sich zu Hause begrüssen darf. Er werde seinen Kindern im Schulalter nicht verbieten, mit Freunden zu spielen. «Selbstverständlich im Freien», ergänzt Candinas. Da er als Nationalrat oft in Bern weilt, eröffnet sich für seine Kinder immerhin zwischendurch die Möglichkeit, mit einem Gspänli in den geheizten vier Wänden zu spielen. «Insofern bin ich ein Glücksfall für meine Familie», sagt Candinas mit einem Augenzwinkern. Das gleiche Fazit gilt wohl auch für Alain Berset. Als oberster Virenbekämpfer des Landes dürfte der SP-Politiker mehr Zeit unter der Bundeskuppel verbringen als im trauten Heim im Kanton Freiburg.

Weiterlesen - ein Beitrag von Kari Kälin erschienen in der Aargauer Zeitung vom 15.01.2021

Homeoffice-Pflicht: Das müssen Arbeitnehmende wissen

Arbeiten zu Hause wird vorübergehend zur Pflicht. Was bedeutet das für die Angestellten?

Wer muss zu Hause arbeiten?
Ab Montag, 18. Januar muss überall dort von zu Hause aus gearbeitet werden, «wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist», sagt der Bundesrat. Es gibt also einen gewissen Spielraum für die Vorgesetzten.

Gibt es eine Entschädigung?
Anders als beim Lockdown im vergangenen Frühling ist diesmal in der Verordnung klar festgehalten: Es gibt für die Arbeitnehmenden keine Entschädigung, zum Beispiel für Strom, Miete oder Internet. Grund: Die Anordnung sei ja nur vorübergehend. Aber Spesen, die zur Erbringung der Arbeitsleistung nötig sind, muss der Arbeitgeber bezahlen. Denn diese Kosten fallen auch an, wenn jemand im Büro arbeitet. Hier geht es Beispielsweise um Kosten für Porto, Druckerpatronen oder Papier.

Kann ich trotzdem eine Entschädigung verlangen?
Fragen darf man immer! Wer ab dem 18. Januar im Homeoffice arbeitet und dafür grössere Auslagen hat, etwa für einen externen Bildschirm oder ein deutlich teureres, weil leistungsstärkeres Internet-Abo, für den lohnt es sich auf jeden Fall mit dem Chef oder der Chefin zu reden. Anders ist es für Angestellte, die schon bislang im Homeoffice gearbeitet haben. Dort gilt weiter, was mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde.

Was tun, wenn man zu den gefährdeten Personen gehört und nicht im Homeoffice arbeiten kann?
Gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, müssen vom Arbeitgeber bei vollem Lohn von der Arbeitspflicht befreit werden. In diesen Fällen bestehe ein Anspruch auf den Corona-Erwerbsersatz.

Muss ich im Homeoffice eigentlich immer für die Vorgesetzten erreichbar sein?
Es gelten nach wie vor die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten. Auch im Homeoffice hat man Pausen zugute. Es lohnt sich aber, mit dem Arbeitgeber Präsenzzeiten abzumachen. Und zu vereinbaren, wie schnell man auf E-Mails reagieren soll. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten: Wenn etwa die Anwesenheit von Kindern ungestörtes Arbeiten zu bestimmten Zeiten verunmöglicht, so ist hier vom Arbeitgeber ein gewisses Entgegenkommen zu erwarten.

Ein Beitrag von Peter Fritsche erschienen am 13.01.2021 auf www.srf.ch: Weiterlesen

Neue Arbeitszeitmodelle: Mittwochs frei!

Ein australisches Unternehmen gibt seinen Mitarbeitern jeden Mittwoch frei und zahlt den vollen Lohn. Seither konnte der Umsatz gesteigert werden und die Angestellten sind glücklicher. Aber nicht bei allen Firmen funktioniert die verkürzte Arbeitswoche.

Am Mittwoch ist das Büro der Digital-Marketingagentur Versa leer: Das australische Unternehmen gibt seinen Mitarbeitern seit 2018 einen Tag pro Woche frei – bei vollem Gehalt. Dabei hat die Firma seit Einführung der 4-Tage-Woche den Umsatz um 46 Prozent gesteigert und der Gewinn hat sich sogar verdreifacht, wie «BBC» schreibt. Die Gründerin und Geschäftsführerin Kath Blackham glaubt, dass sie die Umsätze steigern konnte, weil die Mitarbeiter «grossartige Arbeit» leisten. Denn seit die Arbeitswoche verkürzt wurde, müssen die Angestellten deutlich organisierter und effizienter arbeiten, seien dafür aber glücklicher.

So sind Meetings effizienter gestaltet worden. Unnötiges Geschwätze gibt es in der Firma fast nicht mehr: Alle wollen, dass es funktioniert. Denn die Mitarbeiter lieben die neue Flexibilität. Wer den Mittwoch frei haben wolle, bereite sich besser auf die Arbeitswoche vor. Alle zwei Wochen überprüft das Unternehmen ausserdem, was funktioniert hat und was nicht.

Die Firma hat den Mittwoch als freien Tag ausgewählt, damit die Woche in zwei Mini-Zeitabschnitte geteilt wird. Denn Mitarbeiter haben nach dem Wochenende deutlich mehr Energie für die Arbeit. Nun können sie sich Mitte Woche noch einmal erholen, um danach besser zu arbeiten.

4-Tage-Woche ist nicht immer erfolgreich

Das australische Unternehmen ist nicht die erste Firma, die eine 4-Tage-Woche einführt. Ein neuseeländisches Unternehmen änderte 2018 nach einem Test sein Arbeitsmodell ebenfalls. Nicht immer ist die verkürzte Woche zum gleichen Lohn aber ein Erfolg.

Ein Startup in den USA kehrte wieder zur alten Wochenarbeitszeit zurück, weil die Mitarbeiter gestresster waren. Auch sei die Firma laut «BBC» weniger wettbewerbsfähig gewesen. Das Experiment mit Sechs-Stunden-Tagen in einem Pflegeheim in Schweden war ebenfalls erfolglos: Die Personalkosten explodierten, weil mehr Mitarbeiter eingestellt werden mussten.

Ein Beitrag von Barbara Scherer erschienen am 11.01.2021 auf www.20min.ch: Weiterlesen

Nun gelten Geschlechterrichtwerte für Unternehmen

Sie treten im Jahr 2021 an die Spitze ihrer Unternehmen: Michèle Rodoni (50) übernimmt ab Januar als Mobiliar-Chefin eine der grössten Versicherungen des Landes. In Rümlang im Kanton Zürich übernimmt die Maschinenbau- und Luftfahrttechnikerin Sabrina Soussan (51) im April die operative Leitung des weltweit führenden Schliesstechnik-Konzerns Dormakaba. Und die Zügel in der Hand eines der grössten Schweizer Reiseveranstalters Hotelplan hat ab Januar die Betriebsökonomin und Juristin Laura Meyer (39). Mit den drei Neuberufenen steigt der Frauenanteil in den Geschäftsleitungen der Schweizer Unternehmen weiter an. Noch nie gab es so viele neue Chefinnen. Doch die Politik will mehr und entschied im Sommer die Einführung von Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen grosser Unternehmen. Die dafür notwendige Änderung des Aktienrechts tritt im Januar 2021 in Kraft.

Nun müssen grosse, börsenkotierte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz mindestens 30 Prozent der Verwaltungsratsposten mit Frauen besetzen. In der Geschäftsleitungen reichen nach dem Willen des Gesetzgebers 20 Prozent Frauenanteil. Die Unternehmen haben nun fünf (Verwaltungsrat) respektive zehn Jahre (Geschäftsleitung) Zeit, diese Richtwerte zu erreichen. Werden diese Richtwerte nicht eingehalten, ist das Unternehmen verpflichtet, im Vergütungsbericht an die Aktionäre die Gründe anzugeben und die Massnahmen zur Verbesserung darzulegen.

Experten zuversichtlich

Für Guido Schilling ist klar, die Firmen können diese Ziele erreichen. Der Headhunter untersucht den Frauenanteil in Leitungsgremien schon seit 2006. Für den angestrebten Frauenanteil in Verwaltungsräten ist er sehr zuversichtlich. Schwieriger sei es bei der Besetzung von Geschäftsleitungsmitgliedern, der Frauenanteil beträgt zur Zeit 10 Prozent. Hier benötige man internes Know-How, Wegrekrutieren von anderen Firmen sei keine nachhaltige Lösung. Deswegen müssten Firmen weiblichen Nachwuchs intern fördern. Doch viele Firmen hätten dies erkannt, so der Headhunter: «Die Firmen sind sich bewusst, dass sie die Frauen entwickeln müssen. Sie haben mittlerweile eine starke Durchmischung im mittleren Management und ich bin sehr zuversichtlich, dass Frauen in den angestrebten Zeiträumen auch ganz oben ankommen.»

Headhunterin Doris Aebi begrüsst die jüngste Entwicklung in der Schweizer Unternehmenswelt ebenfalls. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass die Schweiz noch viel weiter sein könnte und macht den internationalen Vergleich. Gemäss dem European Women on Boards-Netzwerk steht die Schweiz an Platz 14 von 17, was den Frauenanteil bei Geschäftsleitungen betrifft. «Der Hauptgrund, weshalb die Schweiz im europäischen Vergleich im hinteren Teil liegt, sind die noch immer stark zugeschriebenen Geschlechterrollen.» Diese würden sich in der Schweiz hartnäckig halten, sagt die Headhunterin. Zudem müssten Frauen die beruflichen Netzwerke noch besser nutzen. Doris Aebi ortet weiterhin eine «noch immer ungenügende Vereinbarkeit von Familie und Beruf», die dafür sorge, dass die Schweiz im internationalen Vergleich hinten liege.

Die neuen Chefinnen von Mobiliar, Dormakaba und Hotelplan sind ein weiterer Schritt, die Geschlechterrichtwerte zu erreichen. Doch nach wie kommen zahlreiche grosse Schweizer Unternehmen noch nicht an die geltenden Richtwerte heran. Nun gibt ihnen das revidierte Aktienrecht noch fünf bis zehn Jahre Zeit.

Ein Beitrag erschienen am 3. Januar 2021 auf www.srf.ch: Weiterlesen

Knatsch um den Vaterschaftsurlaub

Gilt der neue Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen zusätzlich zu bisherigen Vaterschaftsurlaubs-Regeln? Ab dem 1. Januar gilt der neue Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen. Die Gewerkschaften liefern sich nun einen Kampf mit jenen Firmen, die bereits heute einen Vaterschaftsurlaub gewähren: Laut den Gewerkschaften müssten die zwei Wochen zum bisherigen Vaterschaftsurlaub dazu gezählt werden. Klar ist der Fall bei jenen Firmen, die bisher keinen Vaterschaftsurlaub hatten: Hier gilt ab 1. Januar 2021 ein gesetzlich vorgeschriebener Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen, sprich zehn Arbeitstagen. Umstritten ist die Situation aber bei jenen Firmen, die bereits heute ihren Mitarbeitern einen Vaterschaftsurlaub anbieten. Seit der Volksabstimmung zum Vaterschaftsurlaub Ende September stehen die Gewerkschaften mit ihnen in zähen Verhandlungen, die bis heute dauern.

Zwei Wochen extra?

Geht es nach den Gewerkschaften, müssen diese Firmen ab dem 1. Januar die neu gesetzlich vorgeschriebenen zwei Wochen auf die bisherigen Vaterschaftsurlaubs-Tage obendrauf schlagen. Bot eine Firma also schon bisher einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen an, müsste sie laut Gewerkschaften nun vier Wochen daraus machen. Viele grössere Firmen handhaben dies tatsächlich so, etwa die ABB, die UBS oder auch die SRG. Doch es gibt Branchen, die sich wehren. «Am dreistesten ist der Baumeisterverband», sagt Mathias Regotz, bei der Gewerkschaft Syna für die Interessens- und Vertragspolitik zuständig. Die Vertreter des Baumeisterverbandes sagten klar, dass die gesetzliche Regelung alle Vereinbarungen im Gesamtarbeitsvertrag ersetzen würde. «Dem ist aber nicht so», erklärt Regotz. Neu müssten beide Regelungen gelten und zusammengezählt werden, so der Gewerkschafter. «In den Verordnungen und Gesetzestexten ist nirgends festgehalten, dass die neue gesetzliche Vaterschaftsurlaubs-Regelung bestehende vertragliche Vereinbarungen ersetzt.»

Kein Verständnis bei den Arbeitgebern

Kein Verständnis für diese Forderung hat man beim Arbeitgeberverband. «Wir betrachten das als Maximalforderung der Gewerkschaften für die laufenden Verhandlungen», sagt Daniella Lützelschwab, Leiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht beim Schweizerischen Arbeitgeberverband. «Wir gehen nicht davon aus, dass es für eine solche Forderung eine Rechtsgrundlage gibt.» Dies bestätigt auch Basile Cardinaux, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Freiburg: «Es gibt keine gesetzliche Pflicht zu einer ‹kumulativen› Lösung». Dies sei schon bei der Einführung des Mutterschaftsurlaubs so gewesen. Zwar könnten manche Firmen nun etwas einsparen, da sie allenfalls jetzt weniger Vaterschaftsurlaub selber bezahlen müssten. Allerdings wurden mit dem Ja zum Vaterschaftsurlaub auch die Beiträge in die Erwerbsersatzordnung von 0.45 auf 0.5 Lohnprozente erhöht. Hier entstehen den Arbeitgebern neue Kosten, aber auch den Arbeitnehmern, weil der Vaterschaftsurlaub je hälftig von Arbeitgebern und - nehmern finanziert wird.

Kreative Lösungen gesucht

Die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern werden sich in vielen Branchen noch bis ins neue Jahr ziehen. Oft enden diese mit Kompromisslösungen: Da frisch gebackene Väter in ihren zwei Wochen gesetzlicher Vaterschaftsurlaub nur 80 Prozent des Lohnes erhalten, runden viele Arbeitgeber hier zum Beispiel auf 100 Prozent auf.

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