KV-Lehrlinge sollen in Zukunft einen Tag im Homeoffice arbeiten

Die Corona-Krise hat das Arbeitsalltag nachhaltig verändert. Homeoffice wird auch in Zukunft fester Bestandteil sein. Darauf sollen KV-Lernende nun besser vorbereitet werden. Homeoffice war im Lockdown für viele KV-Lehrlinge eine Herausforderung. Das zeigt eine Umfrage von KV Schweiz. Deshalb sollen bald neue Regeln und Strategien fürs Homeoffice gelten.

Die Corona-Pandemie hat das Arbeiten im Homeoffice in vielen Branchen etabliert. Für KV-Lehrlinge war die Fernausbildung aber schwierig. Mühe hatten besonders Lehrlinge im ersten Lehrjahr, die noch keine grossen Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt sammeln konnten. Wie eine Umfrage des Kaufmännischen Verbands Schweiz bei 721 Ausbildnern und Ausbildnerinnen ergab, empfanden 66 Prozent die Betreuung der Lernenden im Homeoffice als Herausforderung. Mehr als die Hälfte berichtet auch von Motivationsproblemen bei den Lehrlingen.

Besonderer Schutz für Lehrlinge im Homeoffice

Homeoffice werde in kaufmännischen Berufen aber auch in Zukunft gefragt sein, teilt der Branchenverband mit. Das betreffe auch die Lehrlinge. Für diese seien aber Betreuung und Schutz besonders wichtig. Deshalb fordert der Verband auch für Lehrlinge einen Tag Homeoffice pro Woche und schlägt dafür neue Regeln und Strategien vor (siehe Box).

Box: Diese Regeln sollen für Lehrlinge im Homeoffice gelten

  • Klare Rahmenbedingungen für Arbeitszeit, Erreichbarkeit, zu nutzende Tools usw.

  • Regelmässiger Austausch zwischen Lernenden und Ausbildenden etwa mit einem Videocall bei Beginn und gegen Ende der Arbeit.

  • Einhaltung der üblichen Arbeitszeiten, wie im Büro.

  • Besonders auf das Wohlbefinden der Lernenden achten. Sollten Lernende sich im Homeoffice nicht wohlfühlen, müssen sie die Möglichkeit haben, regulär im Büro zu arbeiten.

  • Lehrlinge sollen PC etc. wie bei allen Arbeitnehmenden vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen. Dafür sollen Ausbildner vor dem ersten Tag im Homeoffice die Infrastruktur prüfen und auch Tipps fürs ergonomische Arbeiten geben.

Die Beschränkung auf einen Tag sei nötig, da die Lernenden auf einen engen Austausch mit ihren Ausbildnerinnen und Ausbildnern angewiesen sind, sagt eine Sprecherin von KV Schweiz. Ausserdem seien die Lernenden schon an einem bis zwei Tagen pro Woche in der Berufsfachschule. Ab dem dritten Lehrjahr seien in Ausnahmefällen aber auch zwei Tage Homeoffice pro Woche möglich. Der Bundesrat solle nun Bericht erstatten, ob eine Anpassung des Arbeitsgesetzes und der entsprechenden Verordnungen angesagt ist. Denn für Jugendliche unter 18 Jahren gilt ein besonderer Schutz, der auch im Homeoffice garantiert sein soll.

Homeoffice-Empfehlung erst ab dem zweiten Lehrjahr

Der Homeoffice-Vorschlag kommt gut an. «KV-Lernende wollen ebenso Homeoffice, das ist ihnen sehr wichtig», sagt der Lehrbetriebs- und Lehrlingsberater Peter Heiniger zu 20 Minuten. Viele Firmen, die er berät, hätten gute Erfahrungen damit gemacht. Es sei auch ein Zeichen des Respekts. «Damit setzt man gegenüber Auszubildenden ein klares Signal, dass man ihnen Verantwortung und dieselben Möglichkeiten wie allen Büroangestellten geben will.» Allerdings sei Homeoffice erst ab dem zweiten Lehrjahr zu empfehlen, «wenn ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen Berufsbildnern und Lehrlingen besteht», sagt Heiniger. Eine Firma habe letztes Jahr einen Versuch mit Erstjahr-Lernenden mit ernüchterndem Ergebnis gemacht: «Viele der jungen Menschen waren überfordert oder nutzten die Situation zu ihren Gunsten aus», so Heiniger. Homeoffice sei übrigens gerade im KV-Bereich einfacher umzusetzen als gedacht. «KV-Lernende haben oft Eltern, die auch im Büro arbeiten. Dabei erfahren sie im Austausch rasch, was für produktive Homeoffice-Tage speziell beachtet werden muss», sagt Heiniger.

Weiterlesen - ein Beitrag von Fabian Pösch erschienen am 18.09.2021 auf www.20min.ch

Männer werden bei Teilzeitjobs benachteiligt

Frauen arbeiten öfters Teilzeit als Männer. Das liegt auch daran, dass Arbeitsgebende Teilzeitstellen weniger häufig mit Männern besetzen. Frauen erledigen in der Schweiz mehr unbezahlte Arbeit wie Hausarbeit. Denn sie arbeiten häufiger Teilzeit. Das liegt auch daran, dass Männer, die eine Teilzeitstelle suchen, von Unternehmen benachteiligt werden.

Teilzeit arbeiten in der Schweiz noch immer vorwiegend Frauen: 59 Prozent der Schweizerinnen arbeiten nicht hundert Prozent. Doch nur 18 Prozent der Schweizer arbeiten Teilzeit, wie Zahlen des Bundesamts für Statistik BFS zeigen. Das liegt unter anderem daran, dass Männer viel seltener eine Teilzeitanstellung suchen. Gleichzeitig tragen auch die Unternehmen zu der ungleichen Verteilung von Erwerbsarbeit bei, wie eine Analyse der Konjunkturforschungsstelle der ETH (KOF) zeigt.

So können Stellensuchende auf der Online-​Arbeitsmarktplattform des Staatssekretariats für Wirtschaft anonym ein Profil aufschalten. Arbeitsgebende können anschliessend durch die Profile klicken, um geeignetes Personal zu finden. 2017 wurden alle Klicks für zehn Monate erhoben. Dabei zeigte sich: Wer im Profil angab, Teilzeit arbeiten zu wollen, wurde weniger häufig kontaktiert. Je geringer das gewünschte Arbeitspensum ist, desto kleiner wird die Wahrscheinlichkeit. Für Männer stellt der Wunsch nach einer Teilzeitstelle aber einen deutlich grösseren Nachteil dar, als für Frauen.

So sinkt die Wahrscheinlichkeit kontaktiert zu werden für einen Mann, der eine 90-Prozent-Anstellung sucht, um 16 Prozent gegenüber einem Mann, der eine Vollzeitstelle sucht. Dabei weisen die beiden Kandidaten ansonsten die gleichen Merkmale auf und sind gleich gut qualifiziert für den Job. Bei Frauen ist der Nachteil laut KOF weniger als halb so gross. Am grössten sei die Benachteiligung von Männern auf der Suche nach einer 50 bis 59 Prozent-​Anstellung: Ihre Wahrscheinlichkeit, kontaktiert zu werden, reduziert sich um 28 Prozent.

Teilzeit entspricht nicht dem traditionellen Rollenbild

Dass Männer bei Teilzeitjobs benachteiligt werden, liege wohl daran, dass sich auch die Arbeitsgebenden bei ihrer Einstellungsentscheidung von traditionellen Rollenbildern leiten lassen, wie es weiter heisst. Ein Mann, der nur einige Tage die Woche arbeitet, entspreche nicht mehr der Rolle des Haupternährers. Es könne sich dabei durchaus auch um eine unbewusste Reaktion vonseiten der Arbeitsgebenden handeln. Allerdings führe diese Benachteiligung dazu, dass Männer noch weniger Anreize haben, ihr Arbeitspensum zu reduzieren. Das wiederum sorge dafür, dass Frauen weiterhin den grösseren Teil der unbezahlten Arbeit Zuhause übernehmen.

19,1 Stunden pro Woche für Hausarbeit

2020 leisteten Männer und Frauen in der Schweiz rund 46 Stunden bezahlte und unbezahlte Arbeit in der Woche. Frauen wendeten dabei 28,7 Stunden für Haus- und Familienarbeit auf, Männer 19,1 Stunden, wie neue Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen. Männer haben aber bei der Hausarbeit seit 2010 zugelegt: Waren es vor zehn Jahren noch rund 16 Stunden wöchentlich, sind es heute etwa drei Stunden mehr. Bei Frauen hat sich der Zeitaufwand für Arbeiten im Haus hingegen kaum verändert.

Weiterlesen - ein Beitrag von Barbara Scherer erschienen am 17.09.2021 auf www.20min.ch

Räte beschliessen höheren Steuerabzug für extern betreute Kinder

Für Kinder-Betreuungskosten sollen Eltern künftig bis zu 25'000 Franken von der direkten Bundessteuer abziehen können. Das hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat beschlossen. Er will aber noch einen weiteren Abzug für Kinder erhöhen.

(sda) Der Ständerat hiess die entsprechende Vorlage am Donnerstag mit 26 zu 13 Stimmen und einer Enthaltung gut. Konkret sollen für die Kosten für ein von Dritten betreutes Kind bis zu 25'000 Franken statt wie heute 10'100 Franken abgezogen werden können. Das führt zu Ausfällen von rund 10 Millionen Franken. Es ist bereits der zweite Anlauf in kurzer Zeit, um die Abzüge für familienextern betreute Kinder zu erhöhen und damit etwas für mehr Fachkräfte im Arbeitsmarkt zu tun. Im September 2020 lehnte das Stimmvolk die erste Vorlage an der Urne mit rund 63 Prozent ab, nachdem die SP das Referendum ergriffen hatte.

Zum Verhängnis geworden war der Vorlage laut Beobachtern, dass auch der allgemeine Abzug pro Kind von 6500 auf 10'000 Franken hätte erhöht werden sollen. Das Parlament hatte dieses Element in die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates eingefügt. Den Abzug für die Kosten für Fremdbetreuung erhöhten die Räte nun erneut auf bis zu 25'000 Franken. Geltend gemacht werden können gemäss dem Beschluss der beiden Kammern nachgewiesene Kosten bis zu 25'000 Franken. Weiterhin gilt, dass das Kind weniger als 14 Jahre alt ist und mit der steuerpflichtigen Person zusammenlebt. Die Betreuungskosten müssen einen direkten Zusammenhang haben mit der Arbeit oder Ausbildung der Mutter oder des Vaters. Ziel ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Integration gut ausgebildeter Frauen in den Arbeitsmarkt weiter zu fördern.

Der Ständerat will aber - zu Gunsten aller Familien - die Vorlage ergänzen. Er beschloss mit 25 zu 14 Stimmen und zwei Enthaltungen einen höheren Abzug vom geschuldeten Steuerbetrag pro Kind. Künftig sollen beim so genannten Elterntarif nicht wie heute 251, sondern 300 Franken pro Kind geltend gemacht werden können. Dies würde mit rund 69 Millionen Franken zu Buche schlagen. Die Mehrheit im Ständerat argumentierte, dies komme allen Familien zugute, unabhängig vom gewählten Familienmodell. Ausserdem würden Familien mit tieferen Einkommen damit verhältnismässig stärker entlastet als solche mit hohen Einkommen.

Beim Abstimmungsresultat von 2020 gebe es Interpretationsspielraum, hiess es seitens der Mehrheit. Es gehe um eine Geste gegenüber Familien, die sich entschieden hätten, ihre Kinder selbst zu betreuen und vorübergehend auf Erwerbseinkommen zu verzichten, sagte Stefan Engler (Mitte/GR). Pirmin Bischof (Mitte/SO) mahnte, nicht nur an die Gutverdienenden zu denken, sondern auch an Paare mit wenig Einkommen. "Das ist die Mehrheit der Familien mit Kindern." Mit dem Abzug vom Steuerbetrag könnten diese Menschen ebenfalls profitieren, und das sei nicht das, was 2020 abgelehnt worden sei. Eine Minderheit im Rat stellte sich gegen die Ergänzung. "Die direkte Bundessteuer ist nicht der richtige Ort für Familienpolitik", mahnte Christian Levrat (SP/FR). Denn die Hälfte der Familien zahle gar keine direkte Bundessteuer. Levrat warnte davor, den Irrtum der ersten Vorlage zu wiederholen und über den Volksentscheid von 2020 hinweg zu gehen. Auch Eva Herzog (SP/BS) wandte gegen das Ansinnen, durch die Hintertür ein "fremdes Element" einzufügen, ohne Vernehmlassung. Finanzminister Ueli Maurer sagte, er habe gestaunt ob dem erneuten Versuch, die Vorlage zu einem familienpolitischen Projekt zu machen. Das ursprüngliche Ziel sei, mehr Fachkräfte für die Wirtschaft zu haben. "Nur dem tapferen Schneiderlein gelingt es, sieben auf einen Streich zu treffen."

Die Vorlage habe das gleiche Manko wie die 2020 abgelehnte, sagte Maurer. Vom höheren Elterntarif bei der Bundessteuer profitiere nur gut die Hälfte der Familien. Brächten nun erneut alle ihre Wünsche ein, "könnte es erneut eine Referendumsvorlage geben", mahnte Maurer. Über die Erhöhung des Elterntarifes auf 300 Franken pro Kind muss nun der Nationalrat nachmals befinden. Die Vorlage geht deshalb zurück in die grosse Kammer.

Weiterlesen - ein Beitrag von SDA erschienen am 16.09.2021 auf www.bielertagblatt.ch

 

Wiederholte Quarantäne von Schülern schlägt Eltern aufs Gemüt

Zahlreiche Kinder müssen nach positiven Corona-Fällen in Schulen in Quarantäne. Wie gehen erwerbstätige Eltern damit um, wenn die Kinder plötzlich zuhause bleiben müssen? In der Schweiz befinden sich derzeit zahlreiche Schülerinnen und Schüler in Quarantäne. Vor allem bei wiederholter Quarantäne ist die Betreuung der Kinder für Eltern eine Herausforderung. «Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit, Corona-Erwerbsersatz zu beantragen», sagt Martina Flühmann von der Gewerkschaft VPOD.

Seit dem Schulstart nach den Sommerferien müssen zahlreiche Kinder und Jugendliche nach einem positiven Corona-Test in Quarantäne. Vor allem für arbeitstätige Eltern ist die kurzfristige Organisation der Kinderbetreuung eine Herausforderung. Eine betroffene Mutter* kritisiert die lange Zeitspanne zwischen positivem Pooltest und Benachrichtigung der Eltern. «Bis die positiv getesteten Kinder und Eltern Bescheid wussten, vergingen mehrere Tage. Dann musste man sich krampfhaft bemühen, um jemanden zu finden, der Einzeltests durchführt.»

Trotz positivem Resultat sei die Familie aber vom Contact Center vergessen worden. «Wir erhielten keine Antwort auf E-Mails oder SMS. All das war ein riesen Krampf.» Nebenbei müsse man ja voll arbeiten und auf die Kinder schauen. Sie leide unter Schlaflosigkeit und mache sich Sorgen um ihren Job, sagt die Mutter: «Welcher Arbeitgeber hat schon Freude, wenn man ständig wegen den Kindern und den ständigen Quarantänen fehlt?»

Alltagsstruktur und Arbeitsteilung

Bei anderen Familien präsentiert sich die Situation etwas weniger brenzlig. So auch bei einer Mutter aus Lenzburg. Die lokale Primarschule war vergangene Woche geschlossen worden, alle Schulkinder befinden sich momentan in Quarantäne. Trotz Ausnahmesituation liesse sie sich nicht stressen: «Wir stehen etwas später auf und gehen etwas später ins Bett», sagt sie. Es sei natürlich schon schade, dass die Tagesstruktur der Schule fehle. «Ich muss den Kindern immer wieder erklären, dass sie keine Ferien haben, sondern ihre Hausaufgaben erledigen sollen.» Als Eltern müssten sie nun die Woche planen und Struktur in den Alltag bringen: «Das funktioniert bisher aber ganz gut.»

Die 50-jährige Teilzeitlehrerin und ihr Ehemann teilten sich bisher die Kinderaufsicht. «Mein Mann und ich sassen zusammen und haben unsere Fixtermine angeschaut, um zu sehen, ob diese jeweils von einem von uns abgedeckt werden können.» An den Tagen, an denen beide hätten arbeiten müssen, hielten sie mit ihrem Arbeitgeber Rücksprache. «Normalerweise lässt sich so immer eine Lösung finden», so die Mutter. Ausserdem könne sie ihre Kinder, welche die letzten Jahre der Primarschule besuchen, mittlerweile auch ein bis zwei Stunden alleine lassen. «Neben dem organisatorischen Zusatzaufwand gewinnen wir durch die Quarantäne viel Familienzeit, die wir alle zusammen in vollen Zügen geniessen.»

Lösungsansätze von Schulen gefordert

«Alleinerziehende stehen grossen Herausforderungen gegenüber», sagt SP Nationalrätin Yvonne Feri, Geschäftsführerin des Schweizerischen Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (SVAMV). Es sei kaum umsetzbar, wenn ein jüngeres Kind, das nicht alleine gelassen werden kann, in Quarantäne geschickt wird und die Mutter oder der Vater nicht im Homeoffice arbeiten kann.

«Wir haben noch nicht gehört, dass die Schulen dafür Lösungen anbieten», so Feri. Der SVAMV hoffe nicht, dass Arbeitgeber den jeweiligen Eltern kündigen würden, wenn diese aufgrund der Quarantäne mit den Kindern zuhause bleiben müssen.

Sicherheitsnetz dank Corona-Erwerbsersatz

Für Eltern, deren Kinder aufgrund eines Corona-Falls in der Schule oder im Kindergarten in Quarantäne müssen, hat der Bund eine Lösung bereit, sagt Martina Flühmann, Gewerkschaftssekretärin beim VPOD Zürich: «Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit, Corona-Erwerbsersatz zu beantragen.»

Laut Flühmann sei die Sache rechtlich eindeutig: Eltern haben die gesetzliche Pflicht, die Betreuung von Kinder unter zwölf Jahren sicherzustellen. «Für uns ist ganz klar, dass in solchen Situationen der Arbeitgeber in der Pflicht steht, den Eltern die Kinderbetreuung zu ermöglichen und keinen Druck aufzusetzen, auch wenn es in der Praxis für ihn ebenfalls eine anspruchsvolle Situation ist.»

Natürlich gebe es herausfordernde Situationen für Eltern. Darum spreche sich der VPOD für eine hohe Impfquote aus, um vulnerable Menschen und Kinder zu schützen und so solche Situationen zu verhindern, so Flühmann. «Eine grosse Entlastung für Eltern ist es sicher, dass die Lohnfortzahlung geregelt ist und wenn der Arbeitgeber Verständnis aufbringt.»

Weiterlesen - ein Beitrag von Christina Pirskanen erschienen am 15.09.2021

Trotz Corona: Kesb-Fallzahlen 2020 nur leicht gestiegen

Die Beschränkung der sozialen Kontakte während der Pandemie führte zu Konflikten. Schutzmassnahmen nahmen aber nur geringfügig zu.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden in der Schweiz (Kesb) haben im letzten Jahr nur leicht mehr Personen unterstützt – trotz der Coronakrise. Rund 43’0000 Kinder und 98'000 Erwachsene benötigten im letzten Jahr eine Schutzmassnahme der Kesb. Das zeigen die neuen Zahlen der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes). Die Zahlen stiegen bei den Kindern im Vergleich zum Vorjahr zwar um 1.8 Prozent und bei den Erwachsenen um 1.3 Prozent. Insgesamt über 141'000 Personen brauchten dem Bericht zufolge letztes Jahr eine Schutzmassnahme (rund 43'000 Kinder und rund 98'000 Erwachsene).

Beratungen statt Massnahmen

Das entspreche jedoch der langjährigen Entwicklung, unterstreicht Diana Wider, Generalsekretärin der Kokes. Trotz der Pandemie mussten die Behörden nicht mehr Massnahmen anordnen. Zu mehr Meldungen kam es allerdings schon, wie Wider erklärt: «Wir haben Hinweise von einzelnen Regionen, dass sie dort zwar mehr Gefährdungsmeldungen erhalten haben, aber das führt nicht automatisch zu mehr Fällen.» Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden hätten in vielen Fällen mit Beratungen helfen können und so keine zusätzlichen Massnahmen anordnen müssen. Besondere Unterstützung bieten mussten die Kesb-Stellen beim Besuchsrecht und der Alltagsgestaltung der Kinder.

Weiterlesen - ein Beitrag von Marielle Gygax erschienen am 09.09.2021 auf www.srf.ch

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